8. Juni 2012

Dr. Angelika Klein zu TOP 14: Ablehnung des europäischen Fiskalpaktes im Bundesrat

Möglichst noch vor der parlamentarischen Sommerpause will die schwarz-gelbe Bundesregierung den Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion, kurz den Fiskalpakt, im Bundestag und im Bundesrat zur Abstimmung stellen. Die Eile ist groß, denn zeitgleich soll auch der „Europäische Stabilitätsmechanismus (besser bekannt als ESM) in Kraft treten und die Bundesregierung weiß nicht, welche Entwicklungen diesbezüglich noch in Frankreich kommen könnten.

Der Fiskalpakt wurde beim Brüsseler Gipfel im Dezember 2011 von 17 Euro-Ländern und acht weiteren EU-Staaten zur Lösung der Staatsschuldenkrise im Euroraum beschlossen und auf dem EU-Gipfel  am 1./2.März 2012 unterzeichnet. In Kraft treten soll er am 1. Januar 2013. Großbritannien und Tschechien sind diesem Pakt nicht beigetreten. Wir fordern die Landesregierung auf, den Fiskalpakt im Bundesrat abzulehnen.

An dieser Stelle höre ich sofort die Koalition, dass die LINKE sowieso gegen Europa ist und man auch nichts anderes erwartet kann. Aber mit unserer Ablehnung und Skepsis gegenüber diesem Vertragswerk sind wir nicht allein. Sowohl bei der SPD wie auch bei Bündnis90/Die Grünen gab es zumindest in den vergangen Wochen durchaus heftige Probleme. Ansonsten gäbe es nicht den Ruf nach Sonderparteitagen bzw. kleinen Parteitagen. Es gibt die ersten Verfassungsklagen, nicht nur von der Lingen, sondern auch von einem Bündnis von Parteien und Organisationen mit der Klageführerin Herta Däubler-Gmelin.

Aber nun haben sich gestern die SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der Bundesregierung darauf verständigt, dass sie im Tausch für die Finanztransaktionssteuer bereit wären, den Fiskalpakt mitzutragen. Völlig offen ist allerdings, ob diese kommt, denn es müssen sich mindestens 9 Länder finden, die diese umsetzen.

Auch bei der Beratung des Gesetzentwurfes im Bundesrat am 26.April 2012 wurde betont, dass es bei aller Zustimmung zum Sparen noch erheblichen Klärungs- und Diskussionsbedarf gibt. Außerdem seien wesentliche Vorschläge der Kommission, die den Artikel 3  Absatz 1 und 2 des Fiskalpakts betreffen, noch nicht bekannt. Soviel ich weiß, sollen diese Vorschläge erst im Herbst kommen.
Aber das bedeutet für die Länder, dass sie im Prinzip die Katze im Sack kaufen, wenn sie dem Fiskalpakt zustimmen. Der Artikel 3 beinhaltet die Kernpunkte des Fiskalpakts – Festschreibung einer strikten Sparpolitik als alleinigen Weg zur Haushaltskonsolidierung und die Festschreibung einer Schuldenbremse. Wie die Kriterien aussehen, weiß man noch nicht. Aber die Länder die in einem Defizitverfahren sind, müssen ein Haushalts- und Wirtschaftspartnerschaftsprogramm vorlegen, dessen Rahmen noch keiner kennt. Hierzu heißt es in Artikel 5 Abs. 1, dass Inhalt und Form dieser Programme im Recht der europäischen Union festgelegt werden.

Darüber hinaus wird ein automatischer Sanktionsmechanismus für den Verstoß gegen den Fiskalpakt auf der Grundlage einer umgekehrten qualifizierten Mehrheit eingeführt – d.h. Sanktionsentscheidungen müssen nicht mehr durch eine Mehrheitsentscheidung angenommen werden, sondern sie können nur in einer bestimmten Frist durch eine qualifizierte Mehrheit abgewiesen werden (Artikel 7). Auch die Klagemöglichkeit von Mitgliedsstaaten vor dem Europäischen Gerichtshof gegen andere Mitgliedsstaaten für den Fall, dass diese gegen Stabilitätskriterien verstoßen, soll künftig möglich sein (Artikel 8). Außerdem soll eine so genannte Wirtschaftsregierung in Form eines regelmäßigen Euro-Gipfels (Artikel 12) tagen.
Schon im Europäischen Parlament gab es eine breite Front gegen diesen Pakt. Dieser Vertrag ist ein Novum in der Geschichte der EU, denn er steht außerhalb der EU-Verträge. Der Fiskalvertrag ist nicht EU-Recht, sondern ein zwischenstaatlicher Vertrag, da die Briten den Vertrag abgelehnt haben. Solche schwerwiegenden Entscheidungen müssen in der EU um Vertragsrecht zu werden, einstimmig gefasst werden.

Aber auch das EU-Parlament hat weder ein Mitentscheidungsrecht noch kann es wenigstens beratend Stellung nehmen. Und selbst wenn die Forderung der Fraktion von Bündnis90/Die Grünen nach der Beteiligung des Präsidenten des EU-Parlaments umgesetzt wird, hat das nicht mal eine Scheibenwischerfunktion.
Es gibt keine wirtschaftspolitische, steuerpolitische und sozialpolitische Koordinierung auf der Ebene der EU. Diese wäre aber notwendig, damit eine Währungsunion auch funktioniert.

Der Fiskalpakt ist ein Pakt zur Sicherung der Interessen der Finanzmärkte. Denn, um das noch einmal klarzustellen, wir haben eine Finanzkrise, die gegenwärtig so wunderbar mit Staatsschuldenkrise umschrieben wird, um die Bürgerinnen und Bürger dahin zu bringen, dass sie massive Kürzungsmaßnahmen in den Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge hinnehmen, dass Parlamente glauben sollen, sie hätten das Geld mit vollen Händen ausgegeben und müssten nun sparen, sparen, sparen. Ich erinnere an den Slogan des Finanzministers: Freiheit statt Schuldenspirale.

Die Fraktion DIE LINKE steht für einen sorgsamen Umgang mit den öffentlichen Geldern, das haben wir gerade bei den Debatten um den Nachtragshaus 2011 und den Doppelhaushalt 2012/2013 nachgewiesen. Die Reduzierung der Staatsverschuldung und auch eine finanzpolitische Stabilisierung der Europäischen Union halten auch wir für zwingend notwendig. Aber dazu tragen weder der EMS noch der Fiskalpakt bei. Sie sind lediglich darauf gerichtet die Länder zu zwingen, die Ausgaben drastisch zu reduzieren.  So wie immer gesagt wird, die Griechen haben über ihre Verhältnisse gelebt. Die Bild-Zeitung hat das in den vergangenen Jahren sehr anschaulich demonstriert. Inzwischen wird in Griechenland gespart und es reicht immer noch nicht – denn wo spart man denn: Arbeitsplätze wurden abgebaut – die Arbeitslosigkeit liegt bei 21 %, die Jugendarbeitslosigkeit bei fast 50 %, die Löhne wurden gesenkt ebenso die Renten. Und die Schulden Griechenlands stiegen in den zurückliegenden drei Jahren um 50 Milliarden € von 130 % der Wirtschaftsleistung auf 170 %.

Ähnliche Entwicklungen stehen möglicherweise auch in den anderen EU-Ländern bevor. Und da kann man da mal fragen, was aus Deutschland wird. Wir sind immerhin Exportweltmeister und rund 50 % unseres Exports geht in die EU. Dort wird bald keiner mehr was kaufen können, dann alles Geld was noch vorhanden ist muss zusammengekratzt werden um die Gläubiger zu bedienen.
Aber die Schulden aller Staaten explodierten erst seit 2008, mit den Schulden wurden die Banken saniert. Und 2010/11 verschärften die internationalen Finanzmärkte noch einmal den Kurs, in dem sie ausgewählte Euro-Länder  mit Zinserhöhungen und der Verweigerung von Refinanzierungskrediten unter Druck setzten. Sie schickten die amerikanischen  Rating-Agenturen los, um ein Land nach dem anderen nach unten durchzureichen und die anderen unter Druck zu setzen, für angeblich von Insolvenz bedrohten Länder einzustehen. Jetzt hat es Spanien getroffen. Es wurde von der amerikanischen Rating-Agentur Fitch von A auf BBB runtergestuft.  So kurz vor den Entscheidungen zum ESM passt das doch. Man kann uns alle miteinander erneut unter Druck setzen, um Spanien zu retten und die Rettungsschirme zu entfalten. Die Rettungsschirme aber und das sieht man bei Griechenland,  kamen und kommen nicht den Ländern zugute sondern den Finanzmärkten.

Und nun kommt der Fiskalpakt als Sahnehäubchen für die Finanzmärkte, nun soll ganz offiziell den Ländern die Daumenschrauben angesetzt werden, um auch noch die letzten Ausgaben für Bildung, Gesundheit, Kultur und Soziales einzusparen. Die Rüstungsausgaben z.B. in Griechenland wurden dagegen nicht angegriffen – das sind rund 4 Prozent des BIP.

Ich weiß, dass die internationalen Argumente hier im Land nicht so ziehen – es ist ja Bundespolitik. Aber hier muss das Land Bundespolitik machen und es muss sich entscheiden, für welchen Kurs in Europa es stehen will und mit welchen Auswirkungen für das Land und die Kommunen. Deshalb will ich auf die Punkte eingehen, die uns unmittelbar berühren.

In der Begründung zum Gesetzentwurf wird darauf verwiesen, dass der Fiskalpakt für die Bundesrepublik überhaupt kein Problem sei, da ja bereits – ich zitiere: „ambitionierte Regelungen für Bund und Länder im Grundgesetz verankert hat, die den Vorgaben des Vertrages über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion im Wesentlichen entsprechen, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass der Vertragsabschluss keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte haben wird.“

Da gibt es zunächst die Formulierung „im Wesentlichen“ und das Wörtchen „grundsätzlich“, d.h. so glatt ist das alles nicht. So gibt es z.B. eine unterschiedliche Betrachtung der Schulden. Für die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse werden die Schulden des Bundes und der Länder gezählt. In der Europäischen Union werden die Schulden des öffentlichen Sektors insgesamt betrachtet; d.h. von Bund, Länder, Kommunen und Sozialversicherungen, möglicherweise auch der diversen Fonds und Anstalten öffentlichen Rechts. Dieses Gesamtschuldenpaket muss  auf 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts begrenzt werden. Die öffentlichen Schulden sollen 60 % des Bruttoinlandprodukts nicht überschreiten. Gegenwärtig hat allein der Bund über 2 Billionen Schulden, das sind 83 % des BIP, dazu kommen dann noch die Schulden der Länder und der Kommunen.

Gegenwärtig schreibt die Schuldenbremse ein Defizit des Bundes ab 2016 von maximal 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung vor, die Länder müssen bis 2020 ihre strukturellen Defizite abgebaut haben. Sie erinnern sich, Sachsen-Anhalt hat gegenwärtig ein strukturelles Defizit von 595 Millionen € ausgehend vom stand 2010 und das bei einem ausgeglichenen Haushalt für 2012. Gegenwärtig beträgt die Abbaurate 10 Prozent pro Jahr. Und die Kommunen, die bundesweit mit rund 140 Mrd. € verschuldet sind, in Sachsen- Anhalt mit ca.4 Mrd. €, alles inbegriffen knapp 10 Mrd. €, waren bisher gar nicht einbezogen.

Und diese neuen Regelungen sollen schon ab 2014 greifen. Die Europäische Kommission will der Bundesrepublik keine Übergangsfristen einräumen. Das hat nicht nur aus der Sicht meiner Fraktion erhebliche Folgen für die künftige Haushaltspolitik von Bund, Ländern und Kommunen. Selbst das künftige FAG muss unter diesem Gesichtspunkt betrachtet werden, eine weitere Verlagerung von Aufgaben auf die kommunale Aufgabe wird nicht möglich sein. Weder Bund noch Land können diese bezahlen und erst Recht nicht die Kommunen. Schon jetzt reicht die Streichung aller so genannten freiwilligen Aufgaben nicht, um die Defizite auszugleichen, und das meiste Tafelsilber ist auch schon verscherbelt.

Ich war schon entsetzt, als ich in der FAZ vom 15. Mai 2012 die Meinung eines Mitgliedes des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Freiburger Ökonom Lars Feld, Leopoldina) lesen musste. Er sagte: „Im Schnitt dürfte die Schuldenbegrenzung für die Kommunen unproblematisch sein.“ In einzelnen Bundesländern mit hochverschuldeten Kommunen wie Nordrhein-Westfalen oder Sachsen-Anhalt könne es zwar zu Einschränkungen kommen. „das sehe ich aber mit Blick auf die Schuldenbegrenzung eher als positiv an.“ Das, verehrte Kolleginnen und Kollegen sagen Sie mal den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern und den ehrenamtlichen KommunalpolitkerInnen.

Außerdem soll die Einhaltung des Fiskalpaktes auf nationaler Ebene durch unabhängige Institutionen überwacht werden. In der Bundesrepublik soll der Stabilitätsrat um diese Aufgaben erweitert werden. In einem Schreiben des Haushaltsstaatssekretärs Gatzer vom 3. Mai 2012 wird den Ländern mitgeteilt, dass dieser beauftragt werden soll, die Einführung der Haushaltsziele,  ich zitiere: „auf gesamtstaatlicher Ebene in Planung und Vollzug zu überwachen und nötigenfalls dem Gesetzgeber entsprechende Maßnahmen vorschlagen.“ (Zeit online, 10.5.2012). Neben dem Stabilitätsrat soll noch ein unabhängiger Beirat gegründet werden- bestehend aus Vertretern der Bundesbank, dem Sachverständigenrats und der führenden Wirtschaftsforschungsinstitute. Inwieweit dieser unabhängig ist – hat sich mir bisher noch nicht erschlossen. Auf jeden Fall geht es bei beiden darum, dass sie notfalls und direkt in das Budgetrecht der Parlamente und in die Haushaltsautonomie der Städte, Landkreise und Gemeinden eingreifen können.
Beim Überschreiten der Schuldengrenzen soll außerdem künftig automatisch ein Korrekturmechanismus ausgelöst werden, der den Vertragsstaat verpflichtet, durch konkrete Maßnahmen wieder ins Lot zu kommen. Damit ist ebenfalls ein massiver Eingriff in das Budgetrecht der Parlamente verbunden.

Mit den Regelungen des Fiskalpakts wird in die grundgesetzlichen Regelungen eingriffen. Die Regelungen im Grundgesetz werden ausgehebelt. Der Bundestag wird in einer Euro-Fiskalunion nicht mehr über den eigenen Haushalt beschließen können. Brüssel muss ihn vorher genehmigen. Nach der ständigen Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts ist das Haushaltsrecht das Königsrecht der Parlamente. Das sollten wir uns nicht nehmen lassen.

Der bundesdeutsche Föderalismus steht hier zur Disposition, denn auch die Länder werden nicht mehr frei über ihre Haushalte entscheiden können. Damit aber wird auch die Demokratie immer weiter ausgehöhlt.

Die Umsetzung und Einhaltung der Vorgaben liegt nach Aussage der Bundesregierung in der gemeinsamen Verantwortung von Bund und Ländern. Die Lasten der Finanzkrise sollen durch den Fiskalpakt ohne Vereinbarungen zu einer wirksamen Finanzmarktregulierungen und -aufsicht auf die Länder und Kommunen, auf die SteuerzahlerInnen verlagert werden.

Bundesfinanzminister Schäuble warnte in der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ vom 3.6.2012 die Länder, beim Fiskalpakt weiter zu taktieren, es gäbe keine substantielle Beschränkung der Länder. Da kann ich nur sagen, da hat er den Vertrag nicht richtig gelesen.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, fordern Sie nicht kleine Verbesserungen oder Zugaben. Der Fiskalpakt wird durch einen begleitenden Wachstums- und Beschäftigungspakt auch nicht besser. Selbst die Finanztransaktionssteuer löst das Dilemma nicht. Letztere brauchen wir zwar, aber um ohne Fiskalpakt in Europa wieder zu Wachstum zu kommen.

Mit dem Fiskalpakt wird die schwerste Krise der Europäischen Union seit ihrer Gründung nicht zu lösen sein, weil sie die Länder in eine Abwärtsspirale bringt. Ein Auseinanderbrechen der Europäischen Union kann keine Lösung sein.
Die Finanzmärkte dürfen den Mitgliedsstaaten der EU nicht weiter ihre Regeln diktieren, deshalb braucht Europa eine solidarisch gemeinsam abgestimmte und demokratisch legitimierte Wirtschafts-, Fiskal- und Sozialpolitik. Nur gemeinsam wird die EU die Krise meistern und dazu gehört dringend die längst überfällige Regulierung der Finanzmärkte, dazu gehört auch die Finanzmarkttransaktionssteuer, dazu gehören Eurobonds – und die jetzt nicht erst wenn die Fiskalunion nach Bundesfinanzminister Schäuble Willen erst steht.
Die Rettung der Banken wird Europa nicht retten.