7. Juni 2012

Dr. Angelika Klein zu TOP 11: Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften im Einkommenssteuerrecht als Schritt zur Öffnung der Ehe

Die Fraktion DIE LINKE unterstützt den vorliegenden Antrag, auch wenn wir prinzipiell für die Abschaffung des Ehegattensplittings sind. Die Individualbesteuerung eines jeden, einer jeden entspricht den Lebensverhältnissen der Bürgerinnen und Bürger weit mehr als die Bevorzugung von Ehen, möglichst noch von Ein-Verdiener- Ehen. Aber bis zu einer generellen Abschaffung des Ehegattensplittings ist es scheinbar noch ein weiter Weg. Deshalb fordern auch wir die steuerrechtliche Gleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften
Mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz 2001 hat der Gesetzgeber auf die veränderte Realität reagiert.

Doch die Umsetzung dieses Gesetzes und des entsprechenden Ergänzungsgesetzes in der gesamten Rechtsprechung gestaltet sich mehr als zäh und gerade bei der Besteuerung von eingetragenen Lebenspartnerschaften gibt es noch Nachholbedarf.
Es wurde bereits darauf verwiesen, dass es beim Erbschaftsrecht und bei der Hinterbliebenenversorgung entsprechende Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gibt.
Insofern ist es eigentlich total unverständlich, dass die Bundesregierung hinsichtlich des Ehegattensplittings auf die nächste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wartet und das obwohl im Koalitionsvertrag ein entsprechender Schritt vorgesehen ist.

Auch im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013 ist die Öffnung des Ehegattensplittings für eingetragene Lebenspartnerschaften nicht vorgesehen. Auch hier sieht die Realität anders aus.
Allein im Zeitraum vom 6. Februar bis 9.März 2012 – solange dauerte es mit der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE – gab es sechs neue Beschlüsse bzw. Urteile der Finanzgerichte, die eine Gewährung des Splittingtarifs im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes vorsehen. Damit bewegen sie sich auf der Basis eines Beschlusses der Abteilungsleiter Steuer von Bund und Ländern, hier eine gewisse Öffnung zu ermöglichen. Dieser Beschluss wird übrigens von der Bundesregierung nicht akzeptiert.
Wenn aber solche Entscheidungen gegenwärtig de facto im Wochentakt fallen, dann scheinen noch eine ganze Menge entsprechender Verfahren anhängig zu sein bzw. immer mehr Betroffene haben den Mut zu klagen.

Diese Klagen interessieren übrigens die Bundesregierung nicht, weil sie mehrheitlich von den Finanzgerichten der Länder ausgefochten werden und demzufolge die Länder die Kosten tragen.
Nun weiß ich nicht,  wie viele Verfahren in Sachsen-Anhalt anhängig sind, aber allein das müsste schon ein Grund für die Landesregierung sein, dass es endlich eine entsprechende steuerrechtliche Regelung gibt.

Auch die Umsetzung des schon genannten Beschlusses der Abteilungsleiter Steuer ist nicht zum Nulltarif zu haben. Die BürgerInnen beantragen auf der Grundlage ihrer eingetragenen Lebenspartnerschaften Ehegattensplitting. Dies wird zunächst abgelehnt und wenn sie dann in Widerspruch gehen wird ihnen im Wege der Aussetzung der Vollziehung gemäß § 361 AO die für Ehegatten vorbehaltene Zusammenveranlagung zur Einkommenssteuer gewährt.
Damit ist nicht nur ein bürokratischer Aufwand für die Betroffenen da, sondern auch für die Finanzämter. Und wenn schon nicht die Interessen der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im Mittelpunkt stehen, dann sollte sich der Finanzminister  im Interesse einer hohen Effizienz der Finanzämter für eine solche Bundesratsinitiative unbedingt einsetzen.
Bei einer Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften mit Ehen wird mit rund 30 Mio. € Steuermindereinnahmen gerechnet. Das ist angesichts bestimmter Ausgaben im Bundeshaushalt  vergleichsweise wenig und soll und darf kein Hindernis für eine Ungleichbehandlung sein.