Der Minister hat die Notwendigkeit des Nachtragshaushalts begründet. Angekündigt war er ja schon seit Monaten, da es noch zwei offene Probleme gab.
Mit dem Beschluss zum Doppelhaushalt 2012/2013 stand die Frage einer einmaligen Kompensationszahlung zu Gunsten der kreisfreien Städte und Landkreise, die den Rückgang der Zuweisungen des Bundes für Hartz IV ausgleicht. Die Landesregierung hatte im September 2011 angekündigt, hier rund 48 Mio. Euro vorzufinanzieren, da die Kommunen die bundesgesetzlichen Mindereinnahmen nicht auffangen können. Die Mehreinnahmen der Kommunen von rund 15 Mio. Euro durch den höheren Bundesanteil bei der Grundsicherung im Alter werden gegen gerechnet. Es ist zu begrüßen, dass eine Lösung im Interesse der Kommunen gefunden wurde und auch die zwischenzeitliche angedachte Darlehensvariante vom Tisch ist.
Auch der zweite große Posten, der den Nachtragshaushalt ausmacht ist nicht neu, es ist die Veranschlagung der Gelder für Stark III einschließlich der notwendigen Verpflichtungsermächtigungen. Nicht ganz klar, aber das werden Sie uns sicher noch im Ausschuss erzählen, ist, warum Stark III nicht mehr direkt auftaucht, die Titel umbenannt wurden.
Spannender aber ist die geplante Finanzierung der nicht mit EU-Mitteln förderfähigen Kosten für die allgemeine Sanierung von Kindertagesstätten und Schulen, für die zunächst 32 Mio. Euro eingeplant wurden. Für 2012 sind ja nur eine Million Euro geplant. Aber für 2013 sind es schon 12 Mio. Euro und für 2014 19 Mio. Euro. Denn Mehrausgaben - und das sind welche, müssen ja auch finanziert werden. Die Entscheidung der EU hat sich nun doch ziemlich lange hingezogen, so dass es jetzt darauf ankommt, zügig mit Stark III zu beginnen. Insofern bin ich dann doch verwundert, dass die Titelgruppe 61 Stark III in den jeweiligen Kapiteln des Einzelplans 13 nicht untersetzt ist. Wir haben im Finanzausschuss hinsichtlich der EU-Gelder einen Vorratsbeschluss für die Freigabe der Gelder aus dem EFRE für Stark III gefasst. Ich habe natürlich erwartet, dass mit dem Nachtragshaushalt eine entsprechende Untersetzung sowohl beim EFRE wie auch bei der Technischen Hilfe erfolgt. Beim ELER gab bereits mit dem Doppelhaushalt eine Veranschlagung. Im Sinne der Haushaltwahrheit und Haushaltsklarheit müsste bis zur Beschlussfassung eine entsprechende Ergänzung erfolgen.
Nicht enthalten im Nachtragshaushalt ist Geld für eine Eisporthalle in Halle, die auf der Eröffnungsveranstaltung der SPD zum OB-Wahlkampf vom Finanzminister versprochen wurde. Wie ich der gestrigen MZ entnehmen konnte, ist daran die Stadt Halle aber selber schuld, sie hat keinen Antrag gestellt. Außerdem hat sie bis jetzt keinen genehmigungsfähigen Haushalt und da wird es natürlich mit den Eigenanteilen schwierig. Aber, wenn wir ehrlich sind und all die Aufforderungen der Finanzministers zum Sparen und nochmals zum Sparen ernst nehme, dann kann sich auch das Land zurzeit nicht alles leisten und muss Prioritäten setzen. Und ich gebe zu, auch wenn das die Eishockey-Fans vielleicht nicht verstehen, ständen bei mir ein paar zusätzliche Neueinstellungen bei den Lehrern ganz oben auf der Liste. Ich finde es sehr bedauerlich, dass in Sachsen-Anhalt gut ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer nach dem Abschluss ihres Referendariats auch in diesem Jahr mehrheitlich nach Sachsen, Thüringen und Brandenburg abwandern müssen. Wenn die Landesregierung schon Geld übrig hat, dann sollte man zunächst hier aktiv werden. Denn Stark III wird nur dann wirklich nachhaltig, wenn Schulen nicht aus Lehrermangel geschlossen werden.
Wir lassen uns überraschen, wie viele außer- und überplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen des ersten Halbjahres nicht im Nachtragshaushalt aufgenommen wurden, obwohl es die klare Ansage gab, dass das geschehen soll.
Ansonsten sind mit dem vorliegenden Entwurf wieder einmal einige Wünsche der einzelnen Ressorts sowie einige objektive Notwendigkeiten wie die Veranschlagung der Sicherungsverwahrung, die uns bei der Beratung des Doppelhaushaltes ja etliche Stunden gekostet hat, im Entwurf des Nachtragshaushaltes enthalten, worüber aber zunächst in den Ausschüssen beraten werden sollte.
Das eigentlich interessant an diesem Nachtragshaushalt sind die Einnahmen. Insgesamt hat das Land Mehreinnahmen von 34,7 Mio. Euro 2012 und knapp 25 Mio. Euro 2013. Das sind für 2012 vor allen Gelder aus den EU-Fond-Programmen von 2000-2006, die uns retten. Statt der geplanten 24,7 Mio. Euro beim EFRE erhält das Land 80,6 Mio. Euro und beim ESF erhält es statt 5,3 Mio. Euro 17,3 Mio. Euro. Und da diese Gelder freiverfügbar sind, kann man auch Mehrausgaben ohne drastische Kürzungen in anderen Bereichen decken. Dazu kommt für 2012 noch Geld aus der beschlossenen Auflösung der Zukunftsstiftung in Höhe von 26 Mio. Euro. Diese Einnahme war ja eigentlich erst für 2013 geplant, da aber die im Doppelhaushalt für 2012 eingeplanten 40 Mio. Euro PMO-Gelder nicht kommen, hat man die Auflösung der Zukunftsstiftung vorzogen. Hier kann man nur sagen, dank des warmen Geldregens aus einer längst vergangenen Förderperiode hat die Landesregierung noch die Kurve gekriegt.
Aber es gibt auch Kürzungen, so zum Beispiel bei den Beratungsangeboten im Einzelplan 05, so bei den Schwangerschaftsberatungsstellen, den Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen und den Ehe-, Familien-, Erziehungs- und Lebensberatungsstellen. Diese Kürzungen sind gegen die Verabredung. Gegenwärtig wird nach wie vor noch über die Beratungsstellenlandschaft diskutiert, von Kürzungen war da bisher noch nicht die Rede, obwohl das natürlich das eigentliche Ziel der Neustrukturierung ist. Hier sollte sich der Fachausschuss vielleicht doch mehr Zeit nehmen als die morgige Mittagspause um da noch einmal gründlich nachzuhaken.
Auch für 2013 ist die Gegenfinanzierung u.a. von Mehrausgaben z.B. bei Stark III gesichert, da nun die PMO-Mittel kommen könnten – in der Hoffnung, dass die Rechtstreitigkeiten dann beendet sind.
Dazu kommen noch 12 Mio. Euro Zinsen aus dem Garantieschirm für die Nord/LB. Na, schauen wir mal. Für 2013 bleibt der Haushalt ansonsten weiterhin in einigen wichtigen Punkten relativ offen, ich möchte nur zwei Stichworte nennen: FAG und Kifög.
Jetzt komme ich zu dem, was nicht im Haushalt steht und das sind rund 80 Millionen Euro, die Sachsen-Anhalt nach der Mai-Steuerschätzung 2012 weniger erhält.
Bereits bei den Haushaltsberatungen 2012/2013 gab es eine lange Debatte im Zusammenhang mit der November-Steuerschätzung um die vom Land veranschlagten Steuereinnahmen. Die Landesregierung hatte eine eigene Steuerschätzung vorgenommen und sich die Einnahmen schön geredet. Es gab dann eine leichte Korrektur nach unten, aber auch eine Zuschätzung bei der Umsatzsteuer von 90 Mio. Euro. Schon das haben wir damals kritisiert.
Mit der Mai-Steuerschätzung ergeben sich für 2012 Mindereinnahmen von rund 80 Mio. Euro. Nun kann man ja annehmen, dass – wenn ein Nachtragshaushalt kommt – auch diese Mindereinnahmen im Nachtragshaushalt veranschlagt sind.
Aber nein, die Landesregierung hat schon im Vorfeld verkündet, dass sie dies nicht tun wird, denn die Mai-Steuerschätzung bestätige die im Haushaltsplan veranschlagten Einnahmeerwartungen. Und es gibt wieder eine eigene Berechnung des Finanzministeriums, die nur 48 Mio. Euro Mindereinnahmen für 2012 vorsieht und für 2013 Mindereinnahmen von 107 Mio. Euro. Ein Grund für diese Berechnungen ist die Annahme, dass das Statistische Landesamt den tatsächlichen Bevölkerungsrückgang in der 5. Regionalisierten Bevölkerungsprognose überschätze.
Wie heißt es so schön: glaube nur der Statistik, die du selbst gefälscht hat. Sicher, es gab im vergangenen Jahr eine geringe Abweichung nach oben, aber die ist nach Aussage des Statistischen Landesamtes in erster Linie den beiden Universitätsstädten zuzuordnen. Und insofern mag man ja schätzen wie man will, da aber die beiden letzten Steuerschätzungen nicht weit von einander lagen, ist man mit einer konservativen Berechnung auf der sicheren Seite. Wenn es dann am Jahresende doch Mehreinnahmen geben sollte, gibt es bestimmt viele Verwendungszwecke, z.B. Schuldentilgung.
Uns wird ja nach wie vor penetrant vorgeworfen, wir hätten nur Wünsche und würden Schulden machen, aber wenn die LINKE sich das getraut hätte, da hätten die Kollegen der CDU aber auf den Barrikaden gestanden. Da werden 80 Mio. Euro Mindereinnahmen einfach nicht veranschlagt, da besteht kein haushaltgesetzgeberischer Handlungsbedarf, nein die Landesregierung drückt das einfach weg. Na ja, wenn das Minus einberechnet worden wäre, wären die 32 Mio. Euro für die Kommunen und die 32 Mio. Euro für Stark III nur mit Kürzungen in anderen Bereichen möglich gewesen. Und insofern ist und bleibt es Geschwafel, wenn der Finanzminister von Haushaltskonsolidierung redet. Auch der vorliegende Entwurf des Nachtragshaushalts kündet nicht von einem Sparhaushalt. Die Mehreinnahmen, die es möglicherweise geben könnte, falls die Steuerschätzung des Finanzministers zutrifft und auch noch die wirtschaftliche Entwicklung mitmacht, im Augenblick sieht es ja eher sehr verhalten mit dem Wachstum aus, werden gebraucht, um die Mehrausgaben zu finanzieren, zumindest 2012. Aber vielleicht bringt uns Stark III auch den notwendigen Schub.
Wir werden zu den Beratungen zum Nachtragshaushalt entsprechende Änderungsanträge einbringen.