19. Januar 2012

Dr. Angelika Klein zu TOP 01: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2012 und 2013

Ich möchte gern noch auf einige Einzelpunkte der Haushaltsberatungen eingehen, die zum Teil sehr unbefriedigend waren bzw. die spätestens mit dem kommenden Nachtragshaushalt gelost werden müssen.

Zunächst zum Haushalt selbst.

Im Rahmen der Berichterstattung hatte ich ja bereits darauf verwiesen, dass in der Bereinigungssitzung auf der Grundlage des Entwurfs einer Beschlussempfehlung dazu kam, dass eine Stelle die als noch nicht beschlossen gekennzeichnet war, gestrichen wurde. Dies ist letztlich nicht passiert, weil ich fälschlicherweise nicht habe abstimmen lassen. Aber darum geht es mir nicht. Es war hier wirklich der Versuch von seitens des Finanzministeriums hier eine Stelle zu streichen, die nicht in das Konzept passte. Das wird in dem Briefwechsel zwischen dem Landesbeauftragten  und dem Finanzministerium deutlich, den es dazu gab. Zu dem muss ich sagen, gab es bei der Beratung des Kapitels 01 02 einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, der von ihnen auch eingebracht wurde, so dass der Streichungsvorschlag in der Bereinigungssitzung doch etwas überraschend kam, zu mal über dies Stelle auch gar nicht diskutiert worden war, wenn sie sich das Protokoll anschauen. Es ist mir in diesem Zusammenhang aber wichtig zu sagen, dass wir künftig bestimmte Abläufe zeitlich großzügiger gestalten müssen. Die Landtagsverwaltung braucht Zeit um den Entwurf einer Beschlussempfehlung auch gegenzulesen. Wenn man den erst Freitagmittag erhält ist und Montagfrüh beginnt die Bereinigungssitzung, so ist das bei 200 Seiten nicht machbar, aber nur so können solche Aufregungen ausgeschlossen werden.

Ein zweites Problem haben wir bei Kapitel 03 36 Kompetenzzentrum Brand- und Katastrophenschutz. In dem ursprünglichen Entwurf des Hausplans 03 werden in den Erläuterungen des Kapitels die Aufgaben des Kompetenzzentrums beschrieben und dementsprechend wird der Haushalt dargestellt.

Aber schon der Debatte wurde deutlich, dass alles ganz anders ist. Das Institut der Feuerwehr und die Brandschutz- und Katastrophenschutzschule (BKS) Heyrothsberge zunächst nicht zusammengelegt werden. Im Haushaltsvollzug soll auf eine Trennung nach Institut der Feuerwehr und BKS geachtet. Aber im Haushaltsansatz habe man beide zusammen veranschlagt. Das Institut der Feuerwehr soll ein An-Institut einer Hochschule werden, aber erst  dann müssten sowohl Haushaltsmittel als auch Personal abgegrenzt werden. Das aber kann wohl nicht im Sinne von Haushaltswahrheit und -klarheit sein, dass zwei unterschiedliche Einrichtungen, nun das Institut für Brand- und Katastrophenschutz Heyrothsberge und das Institut der Feuerwehr Heyrothsberge, wie es in den neuen Erläuterungen heißt, einen gemeinsamen Haushaltsansatz haben. Beide haben einen unterschiedlichen gesetzlichen Auftrag, darauf wird ja auch verwiesen und deshalb brauchen sie auch getrennte Haushalte. Es wurde zwar betont, dass man intern Papiere habe, nach denen die Haushaltsdurchführung realisiert werden solle, aber verehrte Kolleginnen und Kollegen, das ist keine Haushaltswahrheit. Das Ministerium hofft, in den nächsten zwei Jahren, dass Institut der Feuerwehr an eine Hochschule anzudocken. Bis es soweit ist, haben eigentlich beide Kapitel ihre Daseinsberechtigung.

Gänzlich weggelassen wird das Jugendbildungsstätte, das dort ebenfalls angegliedert wurde. Anderer Stelle bei 03 wird darauf verwiesen, dass es Umsetzungen nach Kapitel 03 36 gibt, aber auch die finden sich nicht. Es gibt nirgends den Hinweis auf Mehr z.B. wegen der Jugendbildungsstätte.
Man könnte über noch eine ganze Reihe von Ungereimtheiten oder auch über das Bedienen von bestimmten Lobbyinteressen reden wie z.B. das Mittelalterzentrum. Zwei Jahre ist hier fast nichts passiert, von dem eingestellten insgesamt 298 000 € sind nur 44 000 € über zwei Jahre abgeflossen. Man könnte zwar sagen, dass brauchte auch nicht ausgegeben zu werden, aber dann es die Koalitionsfraktionen auch ganz sein lassen können. Die Konzeption war von Anfang nicht überzeugend. Zudem bleibt man mit 1000 € unter der Größe, wo ein Wirtschaftsplan aufgestellt werden muss – ein Schelm der Böses denkt. Nun gut, werte Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen, dass müssen Sie verantworten.

Eine Entscheidung im vorliegenden Haushaltsbegleitgesetz halten wir nach wie vor für eine politische Fehlentscheidung. Mit Artikel 2 Nr. 2 wird das Amt der Vizepräsidentin oder des Vizepräsidenten des Landesverwaltungsamtes in den Kreis der politischen Beamten einbezogen.

Die Fraktion DIE LINKE schließt sich hier der Rechtsauffassung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes an, dass diese Entscheidung gegen § 30 Absatz 1 des Beamtenstatusgesetzes verstößt. Dort heißt es, dass nur BeamtInnen auf Lebenszeit jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können, wenn sie ein Amt bekleiden, bei dessen Ausübung sie in fortwährender Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Regierung stehen müssen. Mit dem am 1. Februar 2010 in Kraft getretenen Landesbeamtengesetz hat der Landtag, in dem die jetzige Koalition auch schon die Mehrheit stellte. In § 41 Landesbeamtengesetz wurde festgelegt, dass dazu die Staatssekretäre, der Präsident des Landesverwaltungsamtes, der Leiter des Presse- und Informationsamtes der Landesregierung sowie der Leiter der Verfassungsschutzabteilung gehören. Jetzt möchte diesen § 41 auf das Amt des Vizepräsidenten ausweiten. Zum einen muss man da fragen, was hat die Landesregierung mit  dem Landesverwaltungsamt vor? Gegenwärtig scheint es, dass das Landesverwaltungsamt in den vergangenen Monaten durch den neuen Geschäftszuschnitt der Landesregierung erheblich an Bedeutung verloren hat. Einige Aufgaben gingen an die Kommunen, der Bereich der Schulverwaltung findet sich künftig im Landesschulamt im Kulturministerium und auch die Verwaltung von Förderprogrammen wird zunehmend von der Investitionsbank übernommen.

Zum anderen wird aus unserer Sicht ein Präzedenzfall geschaffen, um möglicherweise künftig auch die Abteilungsleiter in diesen Kreis der politischen Beamten einzubeziehen. Der Vizepräsident des Landesverwaltungsamtes ist ein Abteilungsleiter, der nur im Vertretungsfall die Funktion des Präsidenten des Landesverwaltungsamtes ausübt, ansonsten ist er den anderen Abteilungsleitern gleichgestellt. Da aber die Besetzung der Abteilungsleiterstellen in den Ministerien einige schwierige Angelegenheit ist, könnte die Landesregierung, wenn sie denn den Einstieg öffnet und Abteilungsleiter künftig politische Beamte sind, den vielen Konkurrentenschutzklagen aus dem Weg gehen. Aber auch das kann teuer werden. Deshalb u.a. lehnen wir das Haushaltsbegleitgesetz ab.

Bei den Haushaltsberatungen wurde sichtbar, wie vieles hier mit der heißen Nadel gestrickt wurde. Mein Fraktionsvorsitzender hat ja schon viele Argumente gebracht, warum ein einjähriger Haushalt besser gewesen wäre. Ich will noch ein Argument hinzufügen. Normalerweise wird nach einer Wahl Kassensturz gemacht, da die alte Regierung die neue Regierung ist, war das nicht zwingend notwendig. Aber die Neuzuschnitte in den Ministerien, die zum großen Teil ohne Not erfolgten und scheinbar nur auf die Bedürfnisse und Interessenlagen einzelner Ministerinnen und Minister zugeschnitten sind, haben die Aufstellung eines Haushaltes und dann auch noch eines Doppelhaushaltes für alle Beteiligten sehr schwer gemacht.

Auch die Verlagerung der Kommunalfinanzen und des Hochbaus in das Finanzministerium hat für viele Irritationen gesorgt. Unsicherheiten und verfassungsrechtliche Bedenken haben zu erheblichen Veränderungen auch bei Haushaltsbegleitgesetz geführt. Aber manches ist auch offen geblieben und wir werden uns sicher nochmals damit beschäftigen müssen.

Insofern - ein großer Wurf ist dieser Haushalt nicht.