Es bedurfte erst einer Zwangsgeldandrohung durch Brüssel, um die Bundesländer dazu zu bringen, das Datenschutzgesetz dahingehend zu verändern, dass nunmehr auch der nichtöffentliche Bereich an den Datenschutzbeauftragten übertragen wird. Das wird nun endlich mit dem uns heute vorliegenden Gesetz realisiert. Leider bedeutet das aber wiederum nicht, dass uns am heutigen Tag zur Beschlussfassung ein „rundes“, kritikfreies Gesetz vorliegt.
Denn es gibt aus Sicht der LINKEN hauptsächlich drei Kritikpunkte, welche wir auch in den Ausschussberatungen deutlich gemacht haben:
Alle beteuern immer wieder, wie wichtig ihnen der Datenschutz ist und welch hohen Stellenwert er doch genießt. Aber wie sieht es bislang in der Wirklichkeit damit aus? Der Datenschutz ist doch nur ein Thema von vielen im Innenausschuss, welcher sich aufgrund der Vielzahl der Themen eben nur am Rande, von Fall zu Fall, z. B. aufgrund der Vorlage des Tätigkeitsberichtes des Datenschutzbeauftragten mit dem Datenschutz befassen kann. Das wird aber diesem Anliegen absolut nicht gerecht.
Zum Abschluss möchte ich noch kurz auf die personelle Ausstattung eingehen. Und wir hoffen an dieser Stelle, dass die Ansage nicht ernst gemeint war, dass die 1,5 Stellen, die bislang im Landesverwaltungsamt für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich zuständig waren, für die neue Aufgabenübertragung an den Landesbeauftragten völlig ausreichend wären. DIE LINKE geht davon aus, dass mindestens 8 Stellen beim Landesdatenschutzbeauftragten notwendig sind, um die zusätzlichen Aufgaben für den nichtöffentlichen Bereich zu realisieren.
Sollten Sie unserem Änderungsantrag nicht zustimmen, werden wir uns bei der Abstimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf enthalten. Denn in letzter Konsequenz wird dann wieder nur ein halbherziges Gesetz verabschiedet. Wir sind jetzt schon gespannt auf die Reaktion aus Brüssel. Wir werden uns in absehbarer Zeit ganz sicher wieder mit diesem Gesetz beschäftigen müssen. Eigentlich schade, eine gute Chance wurde verpasst.