22. März 2012

Gudrun Tiedge zu TOP 11: Erster Bericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit für die Zeit vom 1. Oktober 2008 bis 30. September 2010 / Stellungnahme der Landesregierung

In seinem ersten Tätigkeitsbericht geht der Landesbeauftragte für die Informationsfreiheit, Herr von Bose, sehr akribisch auf eine Vielzahl von Einzelbeispielen ein, welche die gesamte Bandbreite des Informationsinteresses beinhalten. Ihm und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sagen wir vielen Dank für die geleistete Arbeit. Ich möchte an dieser Stelle aber zugleich betonen, dass wir der Auffassung sind, dass die Personalsituation in der Behörde auf den Prüfstand gehört, und zwar mit dem Ziel, dass zukünftig mehr Personal eingestellt werden muss, wenn man die gute und erfolgreiche Arbeit auf dem selben oder sogar einem höheren Niveau fortsetzen will.

Ja, der Weg vom Amtsgeheimnis zur Aktenöffentlichkeit ist ein beschwerlicher und langwieriger, und nicht selten erweisen sich Behörden sehr kreativ bei der Auslegung von Ausschlussgründen für die Informationsfreigabe. Und auch bei der Verabschiedung des Informationszugangsgesetzes im Jahre 2008 waren wieder die Bedenkenträger unterwegs, die der Auffassung waren, dass die Verwaltungen künftig einem Zustand der totalen Überlastung ausgesetzt werden würden, dass eine Vielzahl von Querulanten exzessiv dieses Gesetz missbrauchen, dass Staatsgeheimnisse bekannt würden und vieles andere mehr. All das hat sich nicht bestätigt und war prinzipiell auch nicht zu erwarten gewesen. Leider, das müssen wir nunmehr feststellen, machen noch zu wenige Bürgerinnen und Bürger von ihrem Recht auf Informationsfreiheit Gebrauch. Die Gründe dafür sind vielschichtig und finden sich nicht zuletzt im Bericht des Landesbeauftragten wieder.

Die wesentlichsten Botschaften aus dem Bericht des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit sind:

  • Das Informationszugangsgesetz hat sich bewährt.
  • Die Verwaltungen sind transparenter geworden, aber nicht, oder besser noch nicht gläsern.
  • Das Gesetz muss bekannter gemacht werden, dazu gehört auch, dass die Behörden selber aktive Informationspolitik betreiben.
  • Die außergerichtliche Streitschlichtung durch den Landesbeauftragten war sehr erfolgreich.
  • Die Bearbeitung von Eingaben war sehr zeitaufwendig und komplex.
  • Die Kontrollkompetenzen des Landesbeauftragten sollten gestärkt werden.
  • Sämtliche Akteneinsichtsrechte sollten in einem Gesetz zusammengefasst und einheitlich geregelt werden und dafür sollte man nicht bis 2013 warten.
  • Es bedarf einer Überprüfung der Ausschlussgründe, denn es stellte sich heraus, dass diese, wie befürchtet, zu eng gefasst wurden.
  • Der Informationszugang muss schneller erfolgen.
  • Und, was von uns von Anfang an kritisiert wurde, die Gebühren sind zu hoch; sie schrecken eher ab, als das von den gesetzlichen Möglichkeiten Gebrauch gemacht wird.

Und da wir der vorliegenden Stellungnahme der Landesregierung zum Tätigkeitsbericht entnehmen konnten, dass sie sich vielem gegenüber aufgeschlossen zeigt, können wir optimistisch davon ausgehen, dass das Gesetz verbessert und evaluiert wird. Und da möchte ich ganz besonders auf den Schlusssatz in der Stellungnahme eingehen. Dort heißt es: „Je mehr amtliche Informationen unaufgefordert allgemein zugänglich gemacht werden, umso weniger besteht Bedarf an Informationszugangsbegehren im Einzelfall. Dies entlastet die Verwaltung.“ Das ist ein Erkenntnisgewinn bei der Landesregierung, welchen wir, das gebe ich zu, nicht in diesem Maße erwartet hätten, dem wir aber uneingeschränkt zustimmen. Der vorliegende gemeinsame Entschließungsantrag aller Fraktionen baut darauf auf und ebnet den Weg hin zu einem noch besseren Informationszugangsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt.