Nunmehr liegt uns mit der Drucksache 6/645 die Beschlussempfehlung zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und des Verbandsgemeindegesetzes vor. Sie offenbart, meine Damen und Herren der Regierungsfraktionen, Ihre mangelnde Handlungs- und Durchsetzungsfähigkeit gegenüber der Landesregierung im Ringen um eine nach Artikel 88 Abs. 1 der Landesverfassung tatsächliche aufgabenbezogene kommunale Finanzausstattung. Auch wenn Sie sich medial mehrfach auf die Schultern klatschen, der geänderte Gesetzentwurf ist fachlich unausgegoren, ignoriert die systematischen Fehler und führt zu einer weiteren Absenkung der Kommunalfinanzen gegenüber 2011. Damit hier keine Irritationen auftreten, die verfügbare Finanzausgleichsmasse im FAG sinkt 2012 gegenüber diesem Jahr um 18,6 Millionen Euro.
Allein eine Aussage sollten sich alle kommunalen Mandatsträger tief einprägen und gegenüber der Landesregierung einfordern: „Das neue FAG ab 2013 wird alle die bisher bekannten Schwachstellen beseitigen.“
Zur derzeitigen Situation: Seit Einführung des FAG 1995 war die kommunale Finanzausstattung ungenügend. Der Artikel in der Volksstimme vom 10. Dezember 2011 widerspiegelt daher die kommunale Finanzsituation zutreffend. Die Höhe der kommunalen Verschuldung in Sachsen-Anhalt belief sich am 31.12.2010 auf insgesamt 9,63 Milliarden Euro bzw. 4.108 Euro je Einwohner. Bis zum 30.09.2011 mussten die Kommunen in diesem Jahr insgesamt rund 69 Millionen Euro mehr ausgegeben, als sie einnehmen konnten. Allein die kreisangehörigen Gemeinden und Städte hatten zu diesem Zeitpunkt einen negativen Finanzierungssaldo in Höhe von rund 107 Millionen Euro zu verzeichnen. Die Summe der kommunalen Kassenkredite belief sich Ende September auf mehr als 1 Milliarde Euro und die Schulden am Kreditmarkt lagen über 2,5 Milliarden Euro.
Auch dass durch die Landesregierung initiierte Teilentschuldungs-programm STARK II führt nicht zu einer nennenswerten Verbesserung der kommunalen Haushaltssituation, solange nicht das generelle und strukturelle Defizit behoben wird.
Damit kann öffentliche Daseinsvorsorge zukünftig nicht mehr gewährleistet werden. Konkrete Anreize zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte lassen Landesregierung, wie Koalition, in der vorliegenden Beschlussempfehlung zum FAG genauso vermissen, wie die Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils zum interkommunalen Finanzausgleich.
Nun beabsichtigt die Landesregierung im kommenden Jahr die FAG-Zuweisungen weiter zu kürzen. Nach dem Willen von CDU und SPD sollen 2012 mehr als 180 Millionen Euro weniger für die Erledigung der kommunalen Aufgaben über das FAG zur Verfügung gestellt werden, als noch im Haushaltjahr 2009.
Berechnungen des Städte- und Gemeindebundes aus dem Jahr 2009 belegen, dass eine aufgabenbezogene Finanzausstattung der Kommunen durch das Land bei etwa zwei Milliarden Euro liegen würde. Unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen des Landes Sachsen-Anhalt gibt es jedoch keinen Zweifel daran, dass diese Auskömmlichkeit 2012 nicht zu finanzieren ist.
Notwendig ist aus Sicht der LINKEN jedoch ein Kompromiss, der die notwendige finanzielle Mindestausstattung für die Kommunen sicherstellt. Dafür schlägt DIE LINKE vor, die Zuweisungen über das FAG auf das Niveau des Jahres 2009 in Höhe von 1.713.644.994 Euro anzuheben, um die öffentliche Daseinsvorsorge und die Handlungsfähigkeit der Kommunen zu gewährleisten. Dafür legt Ihnen DIE LINKE heute erneut einen Änderungsantrag vor.
Was bisher seitens der Landesregierung vollkommen fehlt, ist die den Landkreisen und kreisfreien Städten versprochene Kompensation der Belastungen, die aus der Absenkung der Sonderbedarfszuweisungen (SoBEZ) resultieren. In einer Pressemitteilung versprach sie noch am 27.09.2011, dass das Land eine Summe von etwa 48 Million Euro vorfinanzieren wird. Gegenwärtig scheinen Landesregierung sowie CDU und SPD diese Zusicherung unter den Teppich kehren und ihr Versprechen gegenüber den kreisfreien Städten und Landkreisen brechen zu wollen, denn geschehen ist bisher nichts.
Zu der wundersamen Verteilung der im Nachtragshaushalt 2011 eingestellten „Hochzeitsprämien“ freiwilliger Gemeindezusammen-schlüsse in Höhe von 25 Mio. Euro hat sich schon meine Kollegin Klein ausführlich geäußert.
Für DIE LINKE ist im Rahmen der Behandlung des Gesetzes klargeworden, dass die jetzige Regierung den akuten Handlungsbedarf ignoriert, keinerlei Ansätze zur zukunftsfähigen Gestaltung des FAG erkennen lässt und weiterhin nach Gutsherrenart und eben nicht auf der Grundlage der Landesverfassung die kommunale Selbstverwaltung finanziell und schon gar nicht aufgabenbezogen sicherstellt. Wiederum wird den Kommunen keine Planungssicherheit gegeben, da dieses Gesetz nur auf 2012 begrenzt ist, der im Januar zur Verabschiedung stehende Doppelhaushalt diesbezüglich einen Verlierer kennt – die Kommunen.
Der vorliegende Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen bleibt in seiner Zielstellung hinter den Verfassungsgrundsätzen der Artikel 87 und 88 meilenweit zurück und wird ihnen nicht gerecht. Nicht die Angemessenheit des Ausgabeverhaltens der Kommunen steht in der Kritik, sondern die Angemessenheit der Finanzeinnahmen und des allgemeinen Finanzausgleichs vor dem Hintergrund der Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge und der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in allen Landesteilen muss im Mittelpunkt stehen. Daher haben wir den Alternativantrag zum Entschließungsantrag gestellt, für den ich hiermit werben möchte.