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8. Juni 2012

Dr. Angelika zu TOP 16: Aktive Beteiligung des Parlaments an den geplanten grundlegenden Veränderungen im Bereich der Informations- und Kommunikationsstrategie des Landes

Vor einem halben Jahr wurde der Doppelhaushalt 2012/2013 beschlossen. Bestandteil dieses Haushaltes ist der Einzelplan 19 „Informationstechnologie und Kommunikationstechnik“. Dieser wurde während der Haushaltsberatungen heftig diskutiert, denn es geht für das Jahr 2012 um eine Gesamtsumme an Ausgaben von rund 75,5 Mio. € und für 2013 von 84,6 Mio. €. Kernstück des Einzelplans 19 ist das Landesrechenzentrum, für das 2012 47 Mio. € und 2013 46,2 Mio. e bereitgestellt werden, also mehr als die Hälfte der Gesamtsumme. Und es wurde auch noch diskutiert, dass das Landesrechenzentrum dringend neue Räume in Halle braucht. Für diesen Bereich ist auch geplant, in den nächsten Jahren das neue Datennetz des Landes aufzubauen, wofür insgesamt 234 Mio. € über Verpflichtungsermächtigungen bereitgestellt werden.

Das war der Stand Januar 2012.

Ende März 2013 wurden Vertreter der Fraktionen darüber informiert, dass die Landesregierung den Beschluss gefasst hat, im Bereich der Informationstechnologie und Kommunikationstechnik, ganz neue Wege zu gehen. Es habe neben Gesprächen mit Sachsen und Thüringen über mögliche Kooperationen, erste Gespräche mit den nordostdeutschen Ländern gegeben, um auszuloten, ob Sachsen-Anhalt dem Staatsvertrag zu Dataport, einer Anstalt öffentlichen Rechts beitreten kann.

Dataport ist der Informations- und Kommunikations-Dienstleister für Hamburg, Bremen Schleswig-Holstein und bezogen auf die Steuerverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachen.
Inzwischen gab es auch eine entsprechende Information des Finanzausschusses.
Im Prinzip gibt es gegen Dataport nicht viel zu sagen. Der Staatsvertrag macht deutlich, dass es hier nicht um eine Privatisierung geht, dass die Anstalt öffentlichen Rechts die Dienstherrenfähigkeit besitzt, d.h. Beamte können Beamte bleiben. Es gibt einen Dataport--Shop, wo Beschaffungen im großen Stil und preisgünstig für die Länder realisiert werden können.

Soweit so gut, könnte man sagen, im Einzelplan 19 gab es ja auch die Aussage, dass die Kooperationen mit den anderen Ländern vertieft werden sollen. Aber es soll zum einen sehr schnell gehen, ohne dass dafür die Gründe ausreichend genannt sind. Der Staatsvertrag soll bereits zum 1.1.2013 in Kraft treten. Der Finanzausschuss und die Fraktionen werden über ihre Vertreter im IKT-Beirat zwar informiert, haben aber letztlich nichts zu beschließen, am Ende wird lediglich der Landtag dem Staatsvertrag die Zustimmung geben. Zum anderen fehlen für die Zustimmung grundlegende Voraussetzungen, auf die ich noch zu sprechen komme.

Die Informationstechnologie und Kommunikationstechnik ist eine Querschnittsaufgabe des Landes, die von außerordentlicher Bedeutung ist und deren Bedeutung zunehmen wird; da sie alle Ressorts berührt und zugleich auch von strategisch langfristiger Wirkung ist. Ihre Entwicklung wird auch die mittelbare Landesverwaltung wie z.B. Landesbetriebe, Hochschulen, aber auch die Kommunen beeinflussen. Eine erfolgte Bindung kann daher nicht nach 2 oder 3 Jahren wieder in Frage gestellt werden. Es geht hier auch um viel Geld - mindestens 50 Mio. € jährlich. Dazu kommen in den nächsten Jahren jeweils weitere 30 bis 40 Mio. € für das Datennetz. Deshalb kann das Parlament nur dann wirklich entscheiden, wenn es auch die entscheidenden Kenntnisse hat und die Voraussetzungen für eine solche Entscheidung erfüllt sind. Diese fehlen genauso wie die Kenntnisse des Parlaments darüber.

Aus Sicht der Fraktion DIE LINKE ist der neue Kurs der Landesregierung ein Eingestehen des Scheiterns der bisherigen Arbeit in diesem Bereich und es wird nun versucht mit dem Beitritt zu Dataport die Flucht nach vorn anzutreten.

Lassen Sie mich einen Blick zurückwerfen: 2003 wurde das Landesinformationszentrum (LIZ) als der „Zentrale IT-Dienstleister für die Landesregierung“ als LHO-Betrieb nach § 26 LHO gegründet. Er hatte seinen Sitz in Halle. 2009 wurde per Kabinettsbeschluss das Landesrechenzentrum gegründet. Es bestand aus zwei Teilen: dem Finanzrechenzentrum der Oberfinanzdirektion in Magdeburg und dem Landesinformationszentrum in Halle. Beide Standorte blieben erhalten. Eine Evaluierung des LIZ hat es nicht gegeben, obwohl es zumindest im Finanzausschuss und auch im Rechnungsprüfungsausschuss mehrfach gefordert wurde. Auch eine Evaluierung des Landesrechenzentrums ist mir nicht bekannt. Wir kennen also nicht die Ursachen für die Entscheidung der Landesregierung, künftig den wichtigen Bereich der Informationstechnologie und Kommunikationsstrategie nicht mehr allein zu betreiben und zu steuern. Das Argument, dass bis 2025 rund 40 % des Personals des Landesrechenzentrums ausscheidet, gilt nur bedingt. Es gibt an der Fachhochschule Harz einen Studiengang

Weniger tröstlich ist, dass der Fakt, dass es in den nächsten Jahren zu einem massiven Personalrückgang in verschiedenen Bereichen kommen wird, nicht neu ist, aber von der Landesregierung beharrlich weggedrückt wird.

Die Frage der Kosten ist sicher auch zu betrachten. Aber gerade gibt es nach Aussagen meiner Kollegen in Trägerländern von Dataport eine Kostensteigerung in den letzten Jahren. Sie sagen Dataport ist teuer und langsam.

Interessanter könnte der Fakt sein, dass Dataport im Großraum Hamburg zwei neue Rechenzentren baut und die müssen natürlich ausgelastet werden. Da kann man die Kommunen einbeziehen, aber auch andere Länder.

Und dann sind wir bei den entscheidenden Fragen und Voraussetzungen, die zwingend erfüllt sein müssen. Dazu gehört an 1. Stelle der Nachweis der Wirtschaftlichkeit der geplanten Maßnahme. Bis jetzt gibt es keine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach §7 Abs. 2 LHO, bis heute liegt sie weder dem Finanzausschuss noch dem Parlament vor. Gleichfalls fehlen neben Risikobetrachtungen auch die entsprechenden Alternativuntersuchungen als Bestandteil der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. Neben einem Angebot aus München soll es auch ein Angebot aus Hessen und für den nichthoheitlichen Bereich von der Telekom geben. Diese Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen sind aber Grundvoraussetzung, um finanzwirksame Maßnahmen umsetzen zu können.

Eine Zentralisierung der IT-Bereiche scheiterte in der Vergangenheit wiederholt am Widerstand der einzelnen Ressorts. Nun aber soll nach Aussagen des Finanzministeriums der gesamte IT-Bereich zu Dataport übergehen, d.h. auch der IT-Bereich der Polizei, die Landesvermessung und Geoinformation, der Justiz und anderes.

Welche Auswirkungen hat das für die betroffenen Ressorts? Welche Auswirkungen hat das für das Personal in den Bereichen? Welche Kosten entstehen für das Land?
Gibt es Ausnahmen, die beim Land bleiben sollen? Und wer betreibt diese dann und garantiert, dass es nicht unterschiedliche Entwicklungen im Land zukünftig geben wird? Welche Folgen hat ein Beitritt für die mittelbare Verwaltung?

So werden zurzeit die Berechungen des BAföG durch das Landesrechenzentrum vorgenommen, auch bestimmte Aufgaben von Kommunen erfolgen durch das Landesrechenzentrum. Was passiert damit, gehen sie an Dataport über? Das wäre durchaus möglich, denn Dataport will wachsen. Auf die zwei neuen Rechenzentren hatte ich schon verwiesen.

Entstehen dadurch für die betroffenen Einrichtungen Mehrkosten?

Welche Kosten entstehen generell für das Land? Ein Anteil am Stammkapital von mindestens 3 Millionen € muss geleistet werden um Träger mit Stimmrecht zu werden. Wie hoch werden die laufenden Kosten sein? Werden diese durch das Kapitel 1901 Landesrechenzentrum gedeckt? Welche Transaktionskosten entstehen bei der Überführung des Betriebes in die Anstalt?

Zum Personal wurde gesagt, dass das entweder mit zu Dataport übergeht oder aber in der Landesverwaltung bleibt. Größenordnungen sind weder für die eine noch für die andere Variante bekannt. Es soll keine betriebsbedingten Kündigungen geben. Aber wurde bzw. wird geprüft, ob der Übergang von Personal zur Anstalt öffentlichen Rechts per Gesetz unter Beachtung des Bundesverfassungsgerichtsurteils (1BvR 1741/09) vom 25.1.2011 in Zusammenhang mit der Privatisierung der Universitätskliniken Gießen und Marburg rechtens ist. Danach ist die Versetzung und Überleitung in den Anstaltsdienst der im Landesdienst stehenden und beim Uniklinikum als Anstalt öffentlichen Rechts tätigen nichtwissenschaftlichen Mitarbeitern nach Maßgabe der Gründe mit Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar [(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.].

Von Bedeutung ist auch der Einfluss des Landes auf die Anstalt öffentlichen Rechts entsprechend des geplanten Anteils des Landes am Stammkapital bzw. entsprechend dem eingebrachten Vermögen. Hat das Land überhaupt Vermögen, das eingebracht werden kann. Die Technik ist es nicht, wurde bereits gesagt.

Letztlich steht natürlich auch das Schicksal der Oberfinanzdirektion und der neu geschaffenen Abteilung 6 im Finanzministerium auf dem Prüfstand. Es gibt von Seiten des Ministeriums die Aussage, dass die OFD nicht zur Disposition steht. Aber letztlich kamen in den vergangenen Jahren immer sehr schnelle Entscheidungen zu Umstrukturierungen.

Wir haben natürlich auch von den Befürchtungen der IT-Branche in unserem Land gehört und auch mit ihnen gesprochen. Auch deren Bedenken sollten sehr ernst genommen werden. Preise, die mit dem Dataport-Shop ausgehandelt werden, können kleine und mittlere Unternehmen nicht bieten. Aber sie haben vielleicht flexiblere dem Land angepasster Lösungen für manches Problem zu bieten. Es ist zu begrüßen, dass es hier regelmäßige Gespräche geben soll.

Wir wissen natürlich, dass uns die Landesregierung auf die Fülle der Fragen nicht sofort antworten kann. Aber bevor Verhandlungen zu einem Vertragsentwurf führen, muss unbedingt der Landtag unmittelbar an diesen Prozess angeschlossen werden. Deshalb halten wir es für notwendig, dass sich auch die entsprechenden Fachausschüsse in die Diskussion einklinken. Der Finanzausschuss kann z.B. nicht einschätzen, welche Folgen die Übergabe der Landesvermessung und Geoinformation letztlich für das Land hat. Und erst wenn alles auf dem Tisch liegt, kann entschieden werden, ob und an wen wirklich der gesamte IT-Bereich aus den Händen des Landes gegeben werden kann oder ob man wie Mecklenburg –Vorpommern oder Niedersachsen zunächst mit Teilbereichen anfängt. Erst dann wissen wir ob Dataport wirklich eine echte Alternative zum Landesrechenzentrum ist.