Womit haben wir es bei der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung zu tun?
Diese Versicherung greift bei Unfall-, Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung für Beschäftigte in der Land- und Forstwirtschaft und darüber hinaus auch bei der Jagdausübung. Meines Wissens gibt es 8 regionale Trägerorganisationen sowie die überregionale Sparte Gartenbau.
Für uns in Sachsen-Anhalt bzw. in den ostdeutschen Bundesländern ist die „Landwirtschaftliche Sozialversicherung Mittel- und Ostdeutschland“ (LSV MOD) zuständig, die sich dann noch in Berufsgenossenschaft, Alters-, Kranken- und Pflegeversicherung unterteilt. Sie finanzieren sich durch Beiträge der Mitglieder und erhalten auch nicht unerheblich Bundesmittel, mit denen vor allem branchenspezifische ungerechtfertigte Unterschiede und Risiken gemindert werden sollen und entsprechend der allgemein bekannten Einkommenslage in diesem Bereich auch auf die Höhe der Beiträgen Einfluss genommen wird.
Die Leistungsfähigkeit der landwirtschaftlichen Sozialversicherung ist in den einzelnen Regionen Deutschlands sehr unterschiedlich. Während bei uns bzw. in den neuen Bundesländern strukturbedingt ein doch recht ausgewogenes Verhältnis zwischen Beitragsaufkommen und den aufzubringenden Leistungen besteht, haben wir es im Süden Deutschlands ebenfalls strukturbedingt ganz offensichtlich mit einem unausgeglichenen Verhältnis zwischen Beitragsaufkommen und Versicherungsleistungen zu tun. Höfesterben, mitversicherte Familienmitglieder u. ä. führen dazu, dass immer mehr Leistungsempfänger immer weniger Beitragszahler gegenüberstehen. Es liegt also auf der Hand, dass die Bundeszuschüsse überwiegend den süd- und westdeutschen Trägern zugute kommen.
Sie wissen, dass für DIE LINKE das Solidarprinzip heilig ist. Aber an dieser konkreten Frage scheint uns, dass dieses Prinzip doch überstrapaziert wird und vor allem nicht nachvollziehbar ist. Wenn wir richtig informiert sind, erhielt die LSV Mittel- und Ostdeutschland im Jahre 2009 nur 0,3 % der ca. 3,8 Mrd. Euro Bundesmittel.
Zu dieser Problematik haben wir uns bereits vor gut einem Jahr versucht zu verständigen. Sie erinnern sich sicherlich daran, dass wir dazu im Agrarausschuss auf Antrag der LINKEN Betroffene angehört hatten und durch die Regierung bzw. den Minister entsprechende Informationen entgegennahmen.
Insgesamt haben wir uns kritisch zum „Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung“ positioniert. Insofern bin ich doch überrascht über die jetzige Initiative der Koalitionsfraktionen oder besser gesagt darüber, dass ich zur Kenntnis nehmen muss, dass inzwischen sehr wenig seitens der Regierung passiert sein muss. Schon damals haben wir auf die Schieflage verwiesen, die in Vorbereitung und Einführung eines Risikoabgestuften und differenzierten Beitragsmodells bei der Berufsgenossenschaft gab und immer noch gibt. Wir sprachen damals von 25 Mio. Euro Rücklagen, zu deren Bildung nur der Ost- und Mitteldeutsche Verband auf Grund seiner Größenstruktur gesetzlich verpflichtet ist, also nur die Beitragszahler in den Neuen Bundesländern.
Diese Mittel mussten Verbandsintern nach dem Solidarprinzip zum Ausgleich der Defizite in den Verbänden der Alten Länder umgeschichtet werden, weil der Bund seine Zuschüsse für die Landwirtschaftliche Sozialversicherung kürzte. Im Agrarausschuss haben wir auch in Anwesenheit der Koalition das alles diskutiert. Mit der Begründung, dass das „Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung“ Bundesangelegenheit und beschlossene Sache sei und außerdem die Umsetzung nun eine Angelegenheit sei, die außerhalb der Politik wahrgenommen werden müsse, also Verbands- und Satzungsangelegenheit sei, in der Politik nicht hinein zu reden hätte, wurde das Thema, wie wir heute sehen, doch zu früh ad acta gelegt. Dabei muss ich sagen, dass selbst auch aus den Reihen der damals Angehörten die Situation verkannt worden ist.
Dennoch, es besteht in der Tat Handlungsbedarf bei der Umsetzung des in Rede stehenden Gesetzes zur Reformierung der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung.
Wir haben dafür Sorge zu tragen, dass der Bund sich nicht auf Kosten der Beitragszahler, ungeachtet der Festlegungen im Gesetz und des darauf basierenden Verbandsrahmenplan, aus seiner Verantwortung stiehlt und die Zuschüsse weiter kürzt, und dies vor allem einseitig zum Nachteil der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung des Mittel- und Ostdeutschen Verbandes. Insofern stehen wir dem Antrag aufgeschlossen gegenüber.