6. Oktober 2011

Gerald Grünert zu TOP 05: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und des Gesetzes über die Verbandsgemeinde in Sachsen-Anhalt

Damit öffentliche Daseinsvorsorge auch zukünftig gewährleistet werden kann, muss der kommunale Finanzausgleich grundsätzlich neu strukturiert werden.
Die bisherigen Debatten um den kommunalen Finanzausgleich verdeutlichen, dass die Landesregierung die Zuweisungen über das Finanzausgleichsgesetz weiter kürzen will. Das damit die Erfüllung der kommunalen Aufgaben sowohl im übertragenen als auch im freiwilligen Bereich in Frage gestellt wird, scheint weder Finanzminister Bullerjahn noch den Rest der CDU-SPD-Landesregierung wirklich ernsthaft zu interessieren.

Wie ernst die Lage der Kommunen tatsächlich ist, wurde auf den kommunalpolitischen Dialogen am 15. und 16. August 2011 sehr eindrucksvoll dargestellt. Wer sich ernsthaft mit den Argumenten auseinandersetzt kann erkennen, dass das Maß zur Umsetzung der Artikel 87 und besonders 88 Absatz 1 der Landesverfassung erheblich unterschritten worden ist. Dass die kommunale Finanzausstattung in der Vergangenheit ungenügend war, belegt u.a. die Höhe der kommunalen Schulden, die sich am 31. Dezember 2010 auf mehr als 3,6 Milliarden Euro beliefen. Den anwesenden Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern Populismus zu unterstellen zeugt von Arroganz und Unfähigkeit der Reflektion der objektiven Lage. Nicht zuletzt die öffentlichen Resolutionen von Stadträten und Kreistagen, welche in diesen Tagen an alle Fraktionen des Landtages gerichtet werden, machen deutlich, dass über den Regierungsweg die kommunale Selbstverwaltung finanziell und rechtlich ausgehöhlt wird.

Wenn es denn stimmt, dass die Regierung dem Finanzausgleichsgesetz tatsächlich eine aufgabenbezogene Finanzierung unterstellt, dann ist der permanente Versuch der Kürzung der Finanzausgleichsmasse, nunmehr auf rund 1,5 Mrd. Euro, politisch und fachlich vollkommen unbegründet. Wenn dann noch der Finanzminister erklärt, ich zitiere die Volksstimme vom 28.09.2011: „Komischerweise haben sich alle für arm erklärt, selbst Kommunen mit hohen Steuereinnahmen. Da müssen wir gegenhalten.“ Und „Wenn einer mehr haben will, wird der andere weniger kriegen. Es geht ums Solidarprinzip, das keiner überdehnen darf. Niemand.“, dann wird deutlich, dass der zuständige Minister weder die Artikel 87 und 88 der Landesverfassung, noch das Prinzip seiner eigenen Finanzierungsgrundsätze überhaupt begriffen hat. Das wird auch in den nunmehr veröffentlichen Vorstellungen der Landesregierung zum kommunalen Finanzausgleich sichtbar. Da werden munter und flockig Äpfel mit Birnen vertauscht, wird angerechnet was gar nicht dazugehört oder erst noch erwirtschaftet werden soll.

So sollen Zinsforderungen aus den Jahren 1991 bis 1995 von etwa 11 Mio. Euro nicht mehr zurückgefordert werden. Was diese Summe mit einer aufgabenbezogenen Finanzausstattung und dem FAG zu tun haben, bleibt offen. Nicht erbrachte Einnahmen spiegeln sich im Gesamthaushalt wider, aber da gibt es eine Reihe weiterer „Sünder“, welche nicht erwähnt werden. Es werden rd. 30 Mio. Euro den Kommunen versprochen, die sich freiwillig im Rahmen der Gemeindegebietsreform fusioniert haben. Diese Summe kommt natürlich aus Einsparungen aus dem laufenden Haushalt 2011 – die 30 Mio. Euro für Vernässungsopfer usw. ebenfalls? Das würde bedeuten, dass es die Regierung offensichtlich nicht ernst meint mit Haushaltswahrheit und Klarheit.  Ich nehme nunmehr aus der Presse zur Kenntnis, dass diese Gelder über einen Nachtragshaushalt noch für 2011 wirksam werden sollen. Wann ist damit zu rechnen? Zwei-Lesungsprinzip heißt frühestens im Dezember 2011 Verabschiedung. Kassenschluss ist jedoch der 06.12.2011.
Da wird am Dienstag vergangener Woche angekündigt, dass der kreisangehörige Bereich um 20 Mio. Euro aus dem Ausgleichsstock gestärkt werden soll, doch schaut man jetzt auf den Gesetzentwurf der Landesregierung, so ist dazu keine Regelung zu finden. Auch sind es keine zusätzlichen Mittel wie der Finanzminister weismachen will, da der Ausgleichsstock Bestandteil des FAG ist. Und die zeitliche Verzögerung der Abschmelzung der Investitionshilfen, von 153 Millionen im Jahr 2010 auf nunmehr 128 bzw. 125 Millionen Euro jährlich, soll die Verrechnung der rd. 76 Mio. Euro aus dem positiven Finanzierungssaldo der Kommunen in 2010 durch die Landesregierung kaschieren. Rechnet man diese Summen zusammen wird sichtbar, dass es überhaupt keine Erhöhung der Gesamtmasse gibt. Im Gegenteil. Damit fehlen den Kommunen in jedem Jahr mehr als 20 Millionen Euro, und das bereits schon in diesem Jahr.

DIE LINKE unterstützt daher die auf Vorschlag des Städte- und Gemeindebundes im Gesetzentwurf der Landesregierung aufgenommene Regelung, zukünftig einen steuerkraftunabhängigen Verteilungsmaßstab „75 % Einwohner und 25 % Fläche“ einzuführen. Mit dem STARK III und IV Programm soll hochverschuldeten Kommunen trotz Haushaltskonsolidierung die Aufnahme neuer Schulden über die europäische Investitionsbank ermöglicht werden. Mal abgesehen davon, dass diese Regelungen derzeit auch noch nicht vorliegen, konterkariert dieses Vorgehen das so genannte STARK II Programm.

Der eigentliche Zweck ist ein anderer.

Das Land hat seine Landeskofinanzierungsverpflichtung für die europäischen Strukturfonds in den letzten Jahren nicht eingehalten und zur Finanzierung anderer Vorhaben eingesetzt. Nunmehr ist der Finanzierungsanteil für die Gesamtlaufzeit von 25 % Landesmittel nicht mehr bis zum Jahr 2013 zu erfüllen. Es sei denn, man macht eine höhere Kofinanzierungsverpflichtung hoffähig. Dies soll nunmehr mit dem kommunalen bzw. privaten  Anteil von 30 % sichergestellt werden. Dies ist zwar besser als die vorher vorgesehenen 50 %, verkennt aber die Finanzschwäche der Kommunen. Daher also STARK III. Das soll keine Abwälzung auf die Kommunen sein – Solidarpartnerschaft??
Was bleibt ist, dass trotz des Teilentschuldungsprogramms STARK II keine nennenswerte langfristige Entlastung der Kommunen erfolgt, die Konsolidierungserfolge der Kommunen nicht honoriert und der Hohe Stand der Kassenkredite von rd. 1 Mrd. Euro nicht nachhaltig reduziert wird.

Aber auch im eigentlichen Gesetz der Landesregierung werden die bekannten Schwachstellen nicht beseitigt. So werden Verkaufserlöse aus Kommunalvermögen im Verwaltungshaushalt berücksichtigt, jedoch bleiben z.B. bei der Berechnung des Finanzbedarfs die damit geschmälerten Vermögenshaushalte außer Betracht. Eine aufgabenbezogene Vollkostenerhebung, wie sie das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichts fordert, bleibt Fehlanzeige. Da werden Kassenstatistiken der letzten drei Jahre bemüht, jedoch die über die Haushaltskonsolidierung bereits realisierten erheblichen Kürzungen vollkommen ausgeblendet und statt der aufgabenbezogenen Vollkostenerhebung werden Waren- bzw. Aufgabengruppen gebildet, welche jedoch für eine tatsächliche Bestandsaufnahme nicht geeignet sind. Für DIE LINKE ist darüber hinaus zu kritisieren, dass die Aufgabe des Landesverfassungsgerichtes zum interkommunalen Finanzausgleich wiederum nicht umgesetzt wird.

Diese kurze Zusammenfassung macht deutlich, dass die jetzige Regierung den akuten Handlungsbedarf ignoriert und weiterhin nach Gutsherrenart und eben nicht auf der Grundlage der Landesverfassung die kommunale Selbstverwaltung finanziell und schon gar nicht aufgabenbezogen sicherstellt.

Und Herr Minister Bullerjahn, hören sie endlich auf der Öffentlichkeit weis zu machen, sie hätten keine Zeit gehabt. Seit dem 21. Juni 2005, jedoch spätestens seit 2007 steht diese Aufgabe. Wenn ich mich richtig erinnere, waren sie in der fünften Legislaturperiode bereits Finanzminister? Sie hatten also rd. 5 Jahre Zeit, sich mit dem Finanzausgleichsgesetz zu befassen.

Nach Artikel 88 Absatz 1 der Landesverfassung hat das Land dafür zu sorgen, dass die Kommunen über Finanzmittel verfügen, die zur angemessenen Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind. Dies gilt gleichermaßen für den eigenen wie den übertragenen Wirkungskreis.

Der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE, der Ihnen in Drucksache 6/441 vorliegt, stärkt die aufgabenbezogene Finanzausstattung und berücksichtigt die Konsolidierungsbemühungen der Kommunen. Sein Ziel ist die öffentliche Daseinsvorsorge in den Kommunen aufrecht zu erhalten und die kommunale Handlungsfähigkeit zu sichern. Ohne Vollkostenerhebung baut er dazu auf dem seit dem 1. Januar 2010 gültigen Finanzausgleichsgesetz auf und berücksichtigt die seitdem gewonnenen Erfahrungen.
Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) will DIE LINKE u.a. Folgendes festgeschrieben wissen:

  • Die mit dem FAG im Dezember 2009 beschlossenen Kürzungen sollen zurück genommen werden. Den Kommunen soll in den Haushaltsjahren 2012 und 2013 pro Jahr eine Finanzausgleichsmasse in Höhe von 1,713 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt werden.
  • Darüber hinaus sollen die Kommunen im Jahr 2012 und 2013 dadurch finanziell entlastet werden, dass der Unterschied zwischen der vorläufigen und der endgültigen Feststellung für 2009 nicht verrechnet wird. Dies würde für die Kommunen bedeuten, dass tatsächlich 1,713 Mrd. Euro für die Verteilung zur Verfügung stehen und dieser Betrag nicht durch eine Verrechnung um rund 53  Mio. Euro (jährlich rund 26,65 Millionen Euro) gekürzt werden würde.
  • Die Mittel für die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises werden nicht gekürzt. Bei den Landkreisen soll die Summe des Jahres 2011 in Höhe von 152 742 897 Euro für 2012 und 2013 fortgeschrieben werden. Bei den kreisfreien Städten halten wir die Anhebung auf 95 254 718 Euro in beiden Haushaltsjahren für angemessen. Die kreisangehörigen Gemeinden und Verbandsgemeinden sollen zukünftig ohne Größenklassenstaffel zusammengefasst in jedem Jahr 86 499 842 Euro erhalten (§ 4).
  • Keine Kürzungen bei den bisherigen Besonderen Ergänzungszuweisungen (§§ 7 – 11)! Es ist ein Skandal und nicht nachvollziehbar wie die Landesregierung in Zeiten einer unklaren wirtschaftlichen und konjunkturellen Entwicklung jährlich mehr als 70 Millionen Euro in diesen Bereichen kürzen will.
  • Besonderen Ergänzungszuweisungen soll es zukünftig für die Schülerbeförderung in Höhe von jährlich 20,5 Mio. Euro und für die Baulastträger der Kreisstraßen in Höhe von jährlich 20 Mio. Euro geben. Im jetzt gültigen FAG werden diese Kosten aus den allgemeinen Zuweisungen der Landkreise und kreisfreien Städte bestritten.
  • Bei der Ausgestaltung des Finanzausgleichs soll es vermieden werden, die freiwilligen Aufgaben als verbleibende Restgröße zu behandeln Die Gesamthöhe der neuen Teilmasse „Besondere Ergänzungszuweisung für die Wahrnehmung freiwilliger Aufgaben im eigenen Wirkungskreis“ in Höhe von jährlich 50 000 000 Euro orientiert sich an den bereinigten Gesamtausgaben der Kommunen (1 %) im jeweils vorvergangenen Jahr, hier die im Jahr 2009 (§ 11c).
  • Nach der Gemeindegebietsreform und den teilweise dramatischen finanziellen Einschnitten im Finanzausgleichsgesetz 2010/2011 sollte der kreisangehörige Bereich mit einer besonderen Ergänzungszuweisung zur Stärkung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit in Höhe von jährlich 50 000 000 Euro stabilisiert werden. Aufgrund der teilweise riesigen Größe der neuen Gemeindestrukturen muss dem Faktor „Fläche“ dabei ein angemessenes Gewicht zu kommen (§ 11d).
  • Da die kreisfreien Städte als Oberzentren die gleichen Aufgaben wahrzunehmen haben, müssen sie bei Ermittlung der Bedarfsmesszahl, hier hinsichtlich des Gemeindegrößenansatzes, auch gleich behandelt werden.
  • Angesichts des auslaufenden Konjunkturpaketes II, der im Rahmen der vielerorts notwendigen Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen und des erheblichen öffentlichen Investitionsbedarfes, muss die Investitionspauschale mindestens auf dem finanziellen Niveau des Jahres 2010 gehalten werden. Sie soll dafür auf 150 Millionen Euro aufgestockt werden.
  • Die tatsächlich zur Verfügung stehende Summe im Ausgleichstock soll auf 40 Millionen Euro angehoben werden. Durch Verordnung ist zu gewährleisten, dass die Leistungen nach einheitlichen Maßstäben und eindeutig bestimmten Kriterien vergeben werden.

Für meine Fraktion ist die zukunftsfähige Gestaltung des kommunalen Finanzausgleichs eine der wichtigsten Aufgaben des Landtages in der sechsten Legislaturperiode. Lassen Sie uns gemeinsam dafür Sorge tragen, dass die Kommunen in unserem Land über die Finanzmittel verfügen, die zur angemessenen Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind. Gemeinsam sollte es uns dabei darum gehen, den neuen kommunalen Gebietsstrukturen auf Kreis- und Gemeindeebene gerecht zu werden, die unterschiedliche Siedlungsdichte hinreichend berücksichtigen und gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Landesteilen zu ermöglichen.