10. November 2011

Wulf Gallert zu TOP 24 b): Die Verletzung der Grundlagen von Rechtsstaat und Demokratie bei der Diskussion um die Grundrechte zweier ehemaliger Straftäter

Dass wir für heute eine Aktuelle Debatte zu einem Thema beantragen mussten, das bereits bei der letzten Landtagssitzung auf der Tagesordnung stand, ist an sich schon ein ungewöhnlicher Umstand. Allerdings, das sage ich mit aller Deutlichkeit, zwingen uns die Vorgänge in der Ortschaft Insel und die gesellschaftliche Debatte dazu, uns erneut zu positionieren.

Auslöser dieses Antrages ist die Ortschaftsrats-Sitzung im Ort Insel vom letzten Donnerstag, insbesondere das Verhalten des Ortsbürgermeisters, allerdings auch das Agieren der Vertreter der Landesregierung und das Nichtagieren des Oberbürgermeisters. Dabei geht es eben nicht einfach nur um die Dinge, die schon vor vier Wochen eine Rolle gespielt haben. Es geht um eine neue Dimension des Problems und es geht inzwischen um das Grundverständnis unserer Gesellschaft. Ich zitiere dazu Herrn Greye von der Mitteldeutschen Zeitung: „Nein, in Insel geht es schon längst nicht mehr um die beiden Straftäter, es geht um die Werte in unserer Gesellschaft, um Rechtsstaatlichkeit, um Würde, um Toleranz und Humanismus. Wenn Demagogen die Straße beherrschen, dann gute Nacht.“  

Ja, wir stimmen dieser Aussage ausdrücklich zu. Inzwischen geht es tatsächlich um die Verfassung unserer Gesellschaft und im wortwörtlichen Sinne auch um die Verfassung unseres Landes. Es geht um den Artikel 4 unserer Verfassung und um den Artikel 1 unseres Grundgesetzes „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

Ich glaube nach wie vor, dass wir hier auf der letzten Landtagssitzung eine sehr gute gemeinsame Position bezogen haben, die dieser Norm unserer Verfassung gerecht wird. Denn eines, und das will ich hier noch einmal ganz klar sagen, weil es inzwischen wieder gesagt werden muss und keine Selbstverständlichkeit ist: Die Würde eines jeden Menschen umfasst auch die Würde zweier ehemaliger Straftäter, die über 25 Jahre nach ihren Straftaten, übrigens auf Grundlage eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, wieder in Freiheit gekommen sind. In der Präambel unserer Landesverfassung steht als erstes das Ziel, die Freiheit und Würde des Menschen zu sichern. Wir müssen heute leider feststellen, dass diese selbstverständlichen Grundlagen unseres Gemeinschaftsverständnisses in Frage gestellt werden.

Jeder von uns weiß, dass das Thema Umgang mit ehemaligen Sexualstraftätern objektiv schwierig ist, dass es sich darüber hinaus aber hervorragend dazu eignet, irrationale Feindbilder aufzubauen. Nicht umsonst bedient sich die extreme Rechte gern dieses Themas. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir jetzt deshalb anfangen würden, die Allgemeingültigkeit von Menschenrechten zu relativieren, dann beginnen wir einen Prozess, der irgendwann nicht mehr zu stoppen ist. Übrigens auch ein Prozess, der einmal in das dunkelste Kapitel der deutschen Geschichte geführt hat. Deshalb muss am Anfang einer jeden Debatte um den Umgang mit ehemaligen Straftätern und auch denen, die jetzt in Insel leben, folgender Satz stehen: Diese Menschen sind nach rechtsstaatlichen Prinzipien freie Bürger dieses Landes und niemand ist befugt, ihnen diese Freiheit streitig zu machen. Niemand ist legitimiert,  ihnen zu sagen, wo sie leben oder nicht leben dürfen.

Das mag übrigens durchaus in einzelnen konkreten Fällen wirklich mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sein, weil die Angst der anderen genauso real ist. Aber gerade in diesem Fall ist ja selbst das eigentlich kaum gegeben. Es handelt sich um zwei Männer, die sich, seit dem sie sich auf freiem Fuß befinden, an jede Auflage gehalten haben, keinerlei Anlass zur Besorgnis gegeben haben und von dem einer noch zusätzlich schwer krank ist.

Gerade deshalb ist die dortige Kampagne zur Vertreibung der beiden zutiefst inhuman und verlogen.

Kommen wir nun aber zu der Frage, wie die staatliche Gewalt ihrer Verpflichtung nachkommt, die Würde eines jeden Menschen zu achten und zu schützen.

Da die kommunale Ebene Teil unseres Staatsaufbaus ist, müssen wir uns zuerst diese anschauen. Da geht es natürlich um den dortigen Ortsbürgermeister, Herr von Bismarck. Wenn man noch irgendwelche Illusionen über die Ziele dieses Mannes gehabt haben mag, spätestens am letzten Donnerstag wurde klar, er ist Zentrum und Organisator der Vertreibungskampagne. Er ist derjenige, der es sich zum Ziel gesetzt hat, im Interesse dieser Vertreibung, Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit zu beugen, den Rechtsstaat vorzuführen, ja, ihn zu erpressen. Wenn Ihr als Landesregierung nicht bereit seid, gegen die Präambel Eurer Landesverfassung zu verstoßen, nach der Ihr für die Freiheit der Menschen einzutreten habt, dann werde man weiter demonstrieren, unmittelbar vor dem Wohnort der beiden Betroffenen. Dann werde man weiter Rechtsextreme dabei als Gäste begrüßen. Und dann werde man letztlich auch nicht garantieren können, dass mal irgendwann etwas passiert. Also, Landesregierung, kümmere Dich darum, verletze die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit.

Und wie agieren die Vertreter der Landesregierung vor Ort? Sie lassen sich von eben diesem Herrn von Bismarck in eine Statistenrolle drängen, in einem Umfeld, das von diesem Ortsbürgermeister organisiert worden ist, ohne selbst agieren zu können, so wie man schon von Anfang an nicht wirklich agiert hat.

Man lässt es zu, dass diejenigen, die versuchen, die Prinzipien von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit aufrecht zu erhalten, auf übelste Weise beschimpft werden, u. a. auch von eben diesem Ortsbürgermeister und man ist nicht einmal in der Lage, sie zu verteidigen. Auch an diesem Tag wird wieder deutlich, welcher inhaltliche Fehler beim Agieren der Landesregierung schon beim letzten Mal debattiert wurde. Nämlich das Signal auszusenden, jawohl, Eure Vertreibungsstrategie setzt sich durch. Zwar wird der Staatssekretär des Justizministeriums noch einmal sagen dürfen, dass es sich hier eigentlich um freie Männer handelt, aber den Rest des Abends betont er zusammen mit dem Vertreter des Innenministeriums, dass man sich um eine schnelle Lösung bemühe, also die Forderung des Ortsbürgermeisters zu erfüllen, den beiden ihren Wohnort weg zu nehmen. Dieses zentrale Problem, das in der Aktion des Innenministers das letzte Mal schon bewertet wurde, entfaltet jetzt seine zerstörerische Wirkung. Ja, diese Atmosphäre war extrem aufgeheizt. Und ich habe durchaus menschliches Verständnis, dass auch Vertreter der Landesregierung sich davon beeindrucken lassen. Aber genau deshalb hätte man sich nie und nimmer in die Hände dieses Ortsbürgermeisters begeben dürfen. Weder in den letzten Monaten noch an diesem Tag.

Ja, und auch darauf werde ich heute kommen, dieser Ortsbürgermeister der es sich offensichtlich zum Ziel gesetzt hat, den Rechtsstaat zu beugen, die Würde und Freiheit Einzelner zu relativieren, der sich also zum Ziel gesetzt hat, gegen die Verfassung des Landes zu agieren, der ist Mitglied der CDU. Wir sind keineswegs so arrogant, und stellen uns hier hin, als könnte uns so etwas nie passieren. Die Frage ist aber, wie eine Landespartei mit einem öffentlichen Funktionsträger umgeht, der so agiert, und deswegen ist es entscheidend, auch um die Glaubwürdigkeit der CDU in solchen grundsätzlichen Fragen, wie sie sich zu ihrem Mitglied und Amtsträger, Herrn von Bismarck,  positioniert.

Aber kommen wir zu weiteren Vertretern der staatlichen Gewalt, dem Oberbürgermeister der Stadt Stendal. Wie hat er bisher agiert? Da ist die Antwort ganz klar. Bei den wesentlichen Forderungen des Herrn von Bismarck stimmt der Oberbürgermeister zu. Möglicherweise nicht im Detail, möglicherweise nicht bei allen Instrumenten, aber die Forderung nach der Vertreibung ist schon in Ordnung. Und insofern ist es auch nicht verwunderlich, dass auch er ganz offensichtlich mit dem Verlauf der Dinge in Insel kein wirkliches Problem zu haben scheint. Übrigens im deutlichen Unterschied zu den Fraktionen von SPD, LINKEN und Grünen im Stadtrat von Stendal, es ist nämlich sehr wohl möglich auch vor Ort eine andere Position einzunehmen. Das verlangt allerdings Mut und Zivilcourage. Eigenschaften, die man ansonsten in dieser Angelegenheit schmerzlich vermisst.

Über das ausgesprochen unglückliche Agieren der Landesregierung ist in der Vergangenheit schon viel geredet worden. Dazu gehört auch, dass sich in dieser substanziellen Frage der Ministerpräsident spürbar zurückgehalten hat. Genauso übrigens, wie der Landrat des Landkreises. Herr Haseloff, spätestens nach dieser Ortschaftsrat-Sitzung wäre es wichtig gewesen, dass Sie in Ihrer Eigenschaft als Ministerpräsident klar Position beziehen, dass Sie klar sagen, dass die Grundlagen unserer Verfassung nicht zur Disposition stehen, aber Sie haben bis heute geschwiegen. Warum, Herr Ministerpräsident, warum?   

Darüber hinaus handelt es sich nicht nur um ein Problem der Politik, sondern auch der gesamten Gesellschaft. Und da muss man leider sagen, dass auch hier die Situation nicht anders aussieht. Über die Rolle der Evangelischen Kirche in diesem Zusammenhang ist hier letztes Mal schon ausführlich geredet worden. Auch dort können wir eine kritische Reflektion bis heute nicht erkennen.

Lassen Sie mich aber heute auch etwas zur Rolle der Medien, der so genannten vierten Gewalt, sagen. Um das ganz klar zu sagen, am Anfang haben hier alle versagt. Inzwischen ist das Bild wohl deutlich differenzierter. Nur fragen wir uns manchmal, wie die medialen Hüter von Demokratie und Moral ihrer Verantwortung gerecht werden, wenn diese Verantwortung möglicherweise auch einmal von ihnen Zivilcourage verlangt. Dazu kann man die Berichte der Veranstaltung am letzten Donnerstag in der Mitteldeutschen Zeitung und in der Volksstimme vergleichen. Je näher man dran zu sein scheint, desto mehr verlässt einen der Mut, grundlegende Dinge auszusprechen. Nein, da solidarisiert man sich lieber mit denjenigen, die diese Vertreibung organisieren und schimpft ansonsten anonym auf die Politik, um dann demnächst wieder mit voller Inbrunst Menschenrechtsverletzungen in der Vergangenheit oder im Ausland anzuprangern. Auch das ist alles andere als glaubwürdig. Am krassesten kam das Problem der medialen Reflektion in einer Überschrift zum Ausdruck, mit der ein Hörfunkbeitrag des MDR Ende letzter Woche überschrieben wurde. Der lautete wie folgt: „Vertreibung der Vergewaltiger aus Insel wird kompliziert.“ Ja, offensichtlich meinte der Autor dieser Überschrift, dass man die Vertreibung einfacher machen sollte. Und das vor dem Hintergrund, dass der MDR zumindest in der letzten Zeit sehr wohl begonnen hat, das eigentliche Problem in Insel zu thematisieren.

Abschließend müssen wir heute leider feststellen, dass unsere sehr gute Positionierung in der letzten Landtagssitzung faktisch keine gesellschaftliche Wirkung entfaltet hat. Nicht einmal die Vertreter der Landesregierung fühlten sich daran richtig gebunden. Die Frage, die wir uns wirklich alle stellen müssen, ist die, warum wir nicht in der Lage sind, den Mut aufzubringen, die ein über 80jähriger Mann aufbringt, wenn er schreibt: „Ich war an diesem Abend vor Zorn seelisch und körperlich erschöpft. Aber solange ich lebe, werde ich nicht schweigen, wenn dumpfer Hass und ein unverantwortlicher Funktionsträger am Werke sind. Solche Leute auf der Straße sind Gift für eine demokratische und offene Gesellschaft.“ Warum sind wir Amts- und Funktionsträger in Politik, Kirche, Medien nicht in der Lage, das zu tun, was uns der Bürgerrechtler Hans-Jochen Tschiche vorlebt? Und wo ist denn das geistige Erbe der Wende geblieben, wenn Ignoranz und Gleichgültigkeit die Grundlagen der Demokratie in Frage stellt? Wenn wir jetzt nicht endlich anfangen, erkennbar im Sinne des gemeinsamen Antrages zu handeln, werden wir es demnächst mit sehr vielen Inseln zu tun haben. Die Anlässe mögen unterschiedlich sein, die Erosion von Demokratie und Rechtsstaat aber wird ähnlich ablaufen. Lassen Sie uns endlich beginnen, dieser Entwicklung geschlossen und gemeinsam entgegen zu treten.