10. November 2011

Dr. Frank Thiel zu TOP 05: Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Ministergesetzes

Um es gleich vorwegzunehmen: Unsere Fraktion wird der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zustimmen. Wir haben bereits bei der Einbringung des Antrages deutlich gemacht, dass die Minister, soweit das Parlament den Dingen folgen kann, in Ihrer Entscheidungsfreiheit die Dinge beschließen können, die sie für richtig erachten. Ich erinnere an die Diskussion zum Thema Stichtagsregelung, die wir damals geführt haben. In diesem Zusammenhang ging es um die Frage, inwieweit das für das Parlament eine Rolle spielen soll.

Vor allem unter den parlamentarischen Geschäftsführern sind wir in einem intensiven Dialog darüber, im Rahmen der Änderung des Abgeordnetengesetzes auf diese oder jene Frage noch einmal zurückzukommen. Es geht um die Frage, ab wann die eigentliche Arbeit eines Parlamentariers beginnt. Ist es wie bei einem Minister, dass er genau an dem Tag, ab dem er berufen wird, Parlamentarier ist und demzufolge Ansprüche auf eine Vergütung hat, oder ist das differenziert zu betrachten?

Wir stimmen auch dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu. Denn darin wird ein Thema aufgeworfen, das man nicht ohne weiteres vom Tisch wischen sollte. Das Thema Karenzregelung ist im Thüringer Landtag vor wenigen Wochen mit sehr viel Engagement diskutiert worden. Bedauerlich ist, dass man nicht gleich bei der Einbringung des Gesetzentwurfes auf dieses leidige Problem aufmerksam gemacht hat und nicht gleich eine vernünftige Regelung gefunden hat. Dazu ist es leider nicht gekommen. Deswegen müssen wir uns diesen Themen noch einmal widmen.  

Klar ist eines: Man sollte darauf achten, dass das Recht auf Berufsfreiheit nicht eingeschränkt wird. Es gibt aber auch Karenzregelungen in der freien Wirtschaft, nach denen Sie, wenn Sie bestimmte Unternehmen verlassen, nicht ohne weiteres in einem anderen Unternehmen in die gleiche Funktion schlüpfen können.
Herr Minister Heyer war als Verkehrsminister an vielen Verträgen mit der Deutschen Bahn AG im Interesse des Landes beteiligt und fand sich später auf einem Aufsichtsratsposten wieder.

Es geht - so haben wir den Antrag der GRÜNEN verstanden - darum zu prüfen, was realisierbar ist, ohne das Recht auf Berufsfreiheit einzuschränken und ohne einem Minister zu verwehren, bestimmten Tätigkeiten nachzugehen. Es geht um eine Definition, wo mögliche Konflikte bestehen könnten, die mit einer Tätigkeit als Minister verbunden sind. Diese Sache auszuräumen und um mehr Transparenz zu werben, ist, so denke ich, ein richtiger Weg. Daher sollten wir auch dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen.