10. November 2011

Birke Bull zu TOP 08: Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (und weitere)

Es ist eine ziemliche Herausforderung, in fünf Minuten zu vier Schulgesetzen, die ohnehin keine 100-prozentige Schnittmenge haben, zu sprechen.

Zum ersten. In der Drs. 6/513 finden Sie den Gesetzentwurf der Landesregierung. Da geht es um die Änderung der Schulaufsicht und die schon viel zitierte, viel besprochene Aufhebung der Verbindlichkeit der Schullaufbahnempfehlung. Auf der Habenseite steht nach unserer Auffassung durchaus die Herauslösung der Schulaufsicht aus dem Landesverwaltungsamt. Dennoch bleibt unsere Kritik, lediglich den Schritt zu gehen, Beamte von A nach B zu schieben - und das weitgehend konzeptionslos. Unsere Bitte nach einem Konzept in dem federführenden Ausschuss blieb leider erfolglos. Das kann man ein wenig unter der Rubrik „Erst abschneiden und dann nachmessen“ verbuchen. Das bleibt unsere Kritik.
Der eigentlich wichtige Schritt bleibt im Wesentlichen im Vagen: Wie gehen wir künftig mit der Regionalisierung um? Das wäre die eigentliche Substanz gewesen. Diese Substanz fehlt im Gesetz. Dort sehen wir allerdings erheblichen Handlungsbedarf. Weil wir diesen Handlungsbedarf sahen - und auch sehen -, war es für uns zunächst einmal sinnvoll zuzustimmen, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung als Beratungsgrundlage dient. Diese Gesetzesberatung blieb aber nach unserer Auffassung weit hinter den Erwartungen zurück. Wir haben uns deshalb entschlossen, dem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen. Nach meiner Auffassung ist in den Unterlagen ein Fehler. Wir haben uns nicht der Stimme enthalten, sondern wir haben den Gesetzentwurf abgelehnt.

Wir orientieren uns deshalb bei der Endabstimmung hinsichtlich der bleibenden Frage der Neugestaltung der Schullaufbahnempfehlung an dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.  

Zum zweiten die Drs. 6/37. Die Kritik an der alten Regelung bleibt die gleiche. Wir haben darüber lange bei der Einbringung des Gesetzentwurfs diskutiert. Zum einen: Prognosen über künftige Entwicklungen bleiben immer vage, müssen immer vage bleiben, was keine Kritik an den Grundschullehrerinnen und -lehrern als solche ist. Zweitens: Wir halten es obendrein für fahrlässig, eine solche Schullaufbahnempfehlung verbindlich zu organisieren und damit in erheblichem Maße über die künftige Schullaufbahn entscheiden zu wollen. Da gibt es eine ganze Reihe von Indikatoren, die wir zumindest im Plenum diskutiert haben. Das muss einen nachdenklich machen.
Wir begrüßen, dass der Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eben nicht der Logik der Schullaufbahnempfehlung folgt. Dies hat er dem Gesetzentwurf der Landesregierung ganz eindeutig voraus, der auf halber Strecke - man kann auch sagen, auf einem Viertel der Strecke - stehen bleibt. Es geht um eine qualifizierte Bildungsberatung der Lehrkräfte mit Eltern und Schülerinnen und Schülern. Diesem Gesetzentwurf werden wir deshalb zustimmen; ergo werden wir der Beschlussempfehlung nicht zustimmen.  

Zum dritten Punkt. Auch mit Blick auf die im Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgeschlagene Einführung der Drittelparität hätte ich mir ein wenig mehr Substanz sowohl vonseiten der Koalition als auch vonseiten des Kultusministers gewünscht. Demokratie kann man nur durch Demokratie lernen, durch praktisches Erleben am eigenen Leibe. Ich möchte auch sagen, dass wir an dieser Stelle außerordentlich enttäuscht darüber waren, dass überhaupt kein Impuls von der SPD-Fraktion gekommen ist, der erkennen lässt, dass man der Frage des Ausbaus von Demokratie an der Schule wenigstens ein bisschen Interesse entgegenbringt. Das war reichlich dünn und enttäuschend. Im Übrigen gibt es in Sachsen-Anhalt tatsächlich eine Schule, die die Drittelparität eingeführt hat. Diese Schule ist mittlerweile Trägerin des Deutschen Schulpreises geworden.

Zum vierten Punkt. In dem Gesetzentwurf, der sich zum Bildungs- und Teilhabepaket äußert, gibt es mindestens eine neue Ungerechtigkeit - das ist bei der Einbringung gesagt worde. Schülerinnen und Schüler, deren Eltern Hartz IV beziehen und die bis zur 10. Klasse zur Schule gehen, werden in der Regel kostenlos befördert, während Schülerinnen und Schüler, deren Eltern Hartz IV beziehen, die einen sich anschließenden Bildungsgang besuchen, zum Beispiel das Gymnasium, einen Eigenanteil in Höhe von 100 € aufbringen müssen. Damit ist der Besuch einer weiterführenden Schule sehr wohl eine Frage des Geldbeutels.

Unser Gesetzentwurf hat den Versuch unternommen, den Kommunen die zumindest Option - nicht das Muss - einzuräumen, diesen Eigenanteil zu übernehmen. Dazu ist in der Anhörung bis auf eine Ausnahme sehr viel Zustimmung geäußert worden. Die juristischen Beurteilungen gehen diesbezüglich auseinander.

Ich möchte nur ankündigen, dass wir darüber nachdenken, eine Bundesratsinitiative zu veranlassen und hier zur Abstimmung zu stellen, die darauf abzielt, im Gesetz festzuschreiben, dass die vollständige Verwendung des eigenen Regelsatzanteils für die Schülerbeförderung in der Regel nicht zumutbar ist. Damit haben alle Fraktionen juristisch einwandfrei die Möglichkeit, sich zum Sachverhalt als solches zu bekennen.