Vor wenigen Tagen ist die IM-Vergangenheit eines bekannten Dokumentarfilmers der DDR veröffentlicht worden. Das besondere an diesem Fall ist, dass Joachim Tschirner einer der Redner auf der großen Kundgebung am 4. November 1989, bei der sich anderthalb Millionen Menschen auf dem Berliner Alexanderplatz versammelten. Tschirner traf in seiner Rede dort die Aussage: "Ich glaube nicht daran, dass eine wirkliche Wende möglich ist“ mit denen, die „lediglich ihre Sessel um 180 Grad gedreht haben. Ich plädiere für die Analyse von Vergangenem, und ich plädiere auch für die persönliche politische Konsequenz aus dem eigenen Versagen."
In dem jüngst veröffentlichten Beitrag der Tageszeitung DIE WELT wird nun berichtet, dass Tschirner jahrelang seine Kolleginnen und Kollegen in der DEFA bespitzelt und verraten hat. Was geht in einem Mann vor, der nur wenige Wochen vor den wichtigen Sätzen auf dem Alex das letzte Treffen mit seinem Führungsoffizier hatte? Wie kommt jemand dazu, mit dieser Hypothek für die Erneuerung, die Demokratisierung der DDR einzutreten? Und, wird das dort von ihm Gesagte durch das Wissen über seine Person falsch?
Wir sind den BÜNDNIS-GRÜNEN für ihren heutigen Antrag dankbar. Zu selten gelingt es, die Debatte um die DDR-Vergangenheit und ihre Unterdrückungsmechanismen über die Beschäftigung mit der Staatsicherheit hinaus zu erweitern. Immerhin war die Stasi der SED unterstellt, wie auch die Motivation der Hauptamtlichen und Inoffiziellen Mitarbeiter nicht ohne Bezug zur DDR und zum sozialistischen Ideologiegebäude insgesamt zu verstehen sind.
Vom Begriff der Versöhnung – als Zielsetzung der Vergangenheitsbetrachtung – ist im Antrag an vielen Stellen die Rede.
Zum einen sehen wir als LINKE darin einen mutigen Ansatz, um Geschichte, Gegenwart und Zukunft zusammen zu denken. Zum anderen verschränkt der Begriff der Versöhnung die politische mit der persönlichen Ebene, wenn nicht gar mit einer theologischen, die zur Voraussetzung die Buße des Sünders hat.
Versöhnung ist jedoch manchmal gar nicht gewollt. Man kann sie von niemanden verlangen, und ich bin mir auch nicht sicher, ob man sie durch staatliches Handeln ermöglich kann.
Wer wie im Antrag mit den Begriffen „Täter“ und „Opfer“ umgeht, muss sich auch anderen Diskursen der so genannten Vergangenheitsbewältigung stellen. Wer den Begriff der Täterschaft aus dem Kontext nationalsozialistischer Verbrechen oder aus dem Kontext der Wahrheits- und Versöhnungskommissionen zu den Terrorakten in Staaten wie Chile und Südafrika heraus versteht, muss bei der Anwendung des Begriffs auf die DDR stocken.
Auf der gedenkpolitischen Ebene, die frei von Naivität über das Verhältnis von Geschichte und Politik sein sollte, ist mir der Begriff des Verständnisses der weiterführende. Es gibt ein allgemeines Missverständnis darüber, das Verstehen gleichzusetzen wäre mit Vergebung. Wenn ich das Handeln des anderen und auch das eigene verstehen will, muss ich es dabei nicht entschuldigen. Aber: Nur ein echtes Bedürfnis nach Verständnis kann über die handlungsanleitenden Motive derjenigen Auskunft geben, die Unrecht nicht nur für Recht befanden, sondern sich selbst auch für moralisch legitimiert hielten. Und, nur Verständnis für die Mechanismen eines Zwangs- und Glaubenssystem, Verständnis über die Handlungsspielräume von Menschen, ihre Rechtfertigungen und Borniertheiten, ihre Zweifel und ihre Verzweiflung, ihren Mut und ihren Anstand, lässt sich handlungsanleitend in Konzepte für Bildung, Schule oder Kultur übersetzen.
Deshalb ist es so wichtig, wie im Antrag formuliert, „den Fokus der […] Aufarbeitung auf weitere Institutionen des Staatsapparats der DDR zu erweitern“, die Rolle der Blockparteien, der örtlichen Räte, der Polizei und des Militärs.
Weitergedacht muss es aber auch heißen, die Handlungsspielräume von Pädagoginnen und Pädagogen, die Handlungsspielräume im Sport, in der Kultur zu betrachten. Denkt man das System DDR und Staatssozialismus an dieser Stelle zu Ende, wird klar, dass die ebenfalls im Antrag formulierte Art der Aufarbeitung nicht funktionieren kann.
Es ist im Antrag sowohl von der wissenschaftlichen als auch von einer juristischen Aufarbeitung sowie indirekt von der formalen Erweiterung der Zuständigkeiten des Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes die Rede.
Wie man 22 Jahre nach der Wende die juristische Aufarbeitung mit dem Gedanken der Versöhnung in Einklang bringen will, bleibt das Geheimnis Ihres Antrages. Im von mir eingangs genannten Fall Joachim Tschirners hilft weder die juristische noch die wissenschaftliche Auseinandersetzung, sondern nur die Selbstreflexion. Selbstreflexion ist Dreh- und Angelpunkt unseres parteiinternen und persönlichen Umganges mit der DDR. Das ist für den Einzelnen schwieriger als von außen anerkannt und zugestanden wird, und schwieriger als die Selbstgewissheit derjenigen, die schon immer alles besser gewusst haben und deren politische Gegenwart die eigene Vergangenheit scheinbar verschwinden lässt.
DIE LINKE begrüßt die Initiative der GRÜNEN, mit diesem Antrag einen differenzierten Blick auf die Aufarbeitung der DDR zu begründen. Wir werden uns jedoch enthalten, weil wir bei dieser Differenziertheit die dichotome Einteilung der Gesellschaft in Täter und Opfer nicht nachvollziehbar finden.