11. November 2011

Dr. Helga Paschke zu TOP 19: Unverzüglich das Personalentwicklungskonzept zum Personalmanagementkonzept qualifizieren

Als ich vor einigen Wochen mit Beschäftigten aus den Reihen der MitarbeiterInnenvertretung über das neue Personalentwicklungskonzept (PEK) sprach, sagte einer: "Ich schaue da zwar rein, aber schon lange nicht mehr durch, keine Zahl ist halbwegs verlässlich.“ Recht hat er, ich komme darauf zurück. Ich erinnere nur beispielhaft an die plötzliche Halbierung der Neueinstellungen nach der Wahl.

Auch ich bin manchmal geneigt, das alles nicht mehr so ganz ernst zu nehmen. Es ist jedoch gefährlich, sich innerlich von den Konzepten zur Personalentwicklung zu verabschieden. Als Opposition werden wir das natürlich nicht tun. Aber ich betrachte es schon für skandalös, wenn die Landesregierung wenige Monate nach Abschluss der Enquetekommission den Kernbereich der Kritik am Personalentwicklungskonzept vom Tisch wischt.

Worin bestand dieser zentrale Kritikpunkt?

Es war und ist die fehlende Beachtung und die nicht erfolgte Zusammenführung von qualitativen und quantitativen Aspekten der Personalentwicklung zu einem modernen Personalmanagement im öffentlichen Dienst des Landes Sachsen-Anhalt.

Wie reagierten Landesregierung und Koalitionsfraktionen sofort zu Beginn ihrer zweiten Amtszeit auf diese zentrale Einschätzung aus der Kommission? Man schuf drei Tatsachen, die darauf hinausliefen, sich diesem Anspruch auch weiterhin entziehen zu können:       &nbs

  • erstens - zunächst kündigten einzig und allein aus koalitionspolitischen Erwägungen SPD und CDU die gemeinsame Überzeugung, dass eine strukturell eigenständige parlamentarische Begleitung unbedingt erforderlich ist.
  • zweitens - um sich der massiven Kritik aus den Reihen der Beschäftigten entziehen zu können, es läge nur ein Abbaukonzept vor und auch die nervigen Forderungen der Opposition aufhören, wurde gleich erst einmal im PEK 2011 festgelegt, die Entwicklung des Managementkonzeptes auf die nächste Legislatur zu verschieben. Seht her, hier auf Seite 8 steht es  schwarz auf rot.
  • drittens - man schaffte neue Tatsachen hinsichtlich der Verantwortungsbereiche: Die strategische qualitative Personalentwicklung wird nunmehr durch die Staatskanzlei verantwortet. Aus den Erläuterungen im Einzelplan 2 Kapitel 0201 Titel 525 04 gehen im Wesentlichen 2 Schwerpunkte hervor (Führungskräfteentwicklung insbesondere die der Frauen, Wissenstransfer 50 plus, dies aber bildet die Anforderungen an eine strategische Personalentwicklung nur im Bruchstückchen ab.

Die quantitative strategische Personalentwicklung steht als politischer Schwerpunkt im Einzelplan 04 S. 5

Wer aber, so fragen wir uns, hat den Hut auf? Wie werden die Bereiche zueinander geführt oder soll es nun noch länger so weitergehen, nach dem Motto „Straps hat den Hut“ verloren? Das ist verantwortungslos, und das werden wir nicht zulassen.

Wir sagen es ganz deutlich,

a) Wir wollen die Federführung klipp und klar benannt haben.

b) Wir fordern unverzüglich die Koordinierung und Weiterentwicklung des PEK 2011 zum Managementkonzept, nicht erst in 4, nicht erst in 3 Jahren, sondern bis Anfang 2013.  (Wenn Sie nun 2. Quartal 2013 als Alternative benannt haben, na ja, mächtig alternativ, aber immerhin!

Lassen Sie mich nach diesem grundsätzlichen Teil einzig und allein aus Zeitgründen nur auf zwei besondere Aspekte zwischen aktueller Haushaltsdiskussion und Personalentwicklungskonzept eingehen, die die Punkte 2 und 3 unseres Antrages näher begründen sollen:

1. Neueinstellungen zwischen Möglichkeit und Wirklichkeit

Es gab während der gesamten vergangenen Legislaturperiode wohl kaum mehr Kritik als zur Nichtauslastung der Neueinstellungskorridore. Sie erfolgte zu keiner Zeit und in keinem Ministerium. Sie waren jedoch zu jeder Zeit in den Personalverstärkungsmitteln eingeplant und damit möglich. Zu aller Peinlichkeit ging dieser unbefriedigende Zustand mit Hilferufen der Ministerien nach Neueinstellungen in der Enquetekommission daher. Aber, nicht getätigte Neueinstellungen wurden mit jeder Fortschreibung Jahr für Jahr übertragen. Und so haben wir im Ist einen Einstellungsstau von ca. 440 bis 2011 (PEK Seite 31). Und dieser Zustand bildet mit Sicherheit eines der nachhaltigsten Versäumnisse der Landesregierung ab.

Und es macht mich wirklich richtig wütend, wenn die Landesregierung vor diesem Hintergrund um die Chancen junger Menschen in anderen Bereichen und Ländern wirbt. Ja, ich weiß, hier hat die Platte einen Sprung aber wir werden sie nicht abschalten, es ist einfach unglaublich, was hier passiert.

Nun hat das PEK 2011 den Ministerien theoretisch eingeräumt, im Jahr 2012 noch den Einstellungsstau zu beseitigen, in dem man die 440 Neueinstellungen noch gewährt. Da wir die Aussagen der Landesregierung ernst nehmen, sind wir der Sache nachgegangen. Was bedeutet das im Klartext: Das bedeutet, im Jahr 2012 könnten insgesamt (theoretisch) 854 Neueinstellungen getätigt werden. Die 440 aus den vergangenen Jahren (PEK 2011 S. 31) plus die 414, die planmäßig für 2012 im PEK ab S. 26 ausgewiesen sind.

Eine aktuelle Aufstellung des Finanzministeriums zu den Personalverstärkungsmitteln (daraus soll ja der Neueinstellungskorridor gespeist werden) hält für 2012 jedoch lediglich 18.736.700 € vor. Das heißt umgerechnet ca. 468 Neueinstellungen. Im besagten Papier wird ebenfalls eine Summe von 1.860.000 für die nicht ausgeschöpften MP/MF Sonderkontingentmittel ausgewiesen.

Dies würde die Einstellung von ca. 46 MitarbeiterInnen ermöglichen. Was aber ist das für eine Zahl? Im PEK wird ausgewiesen, dass das verbleibende Kontingent von MP und MF nicht übertragen wird und 2012 lediglich 2x5 Neueinstellungen zur Verfügung stehen. (PEK S.36)

Ich sage Ihnen eines, diese Zahlen stimmen hinten und vorne nicht und es ist unseriös wie damit völlig widersprüchlich umgegangen wird.

Fazit: Wir erwarten, dass der gesamte Einstellungsstau im Doppelhaushalt abgebaut wird. Dazu sind jedoch nicht die nicht ausgeschöpften Neueinstellungen formal für die Ministerien eins zu eins bereitzustellen, sie sind schwerpunktorientiert neu zu untersetzen. Was meinen wir damit- z.B. alle 310 Lehrerinnen und Lehrer sind in 2012 und später jeweils jährlich einzustellen und nicht nur die im PEK ausgewiesenen 200. Wir würden sonst über 100 dringend benötigte Pädagogen für andere Länder ausbilden. Die Aufstockung der Ausbildungskapazität in der vergangenen Legislaturperiode wäre sozusagen ein Solidaritätszuschlag für andere Bundesländer mit dem gleichen Symptom- Lehrermangel. Wer kann sich denn so etwas leisten, also unser Land nicht.

2. Altersteilzeit als Instrument des Personalabbaus

Wie in keiner Fortschreibung des PEK ist der Zusammenhang zwischen Anzahl der Ausscheidenden und Neueinstellungen so stringent dargestellt und im Doppelhaushalt entsprechend untersetzt. Sie sind aber auch gleichzeitig nach unserer Überzeugung unrealistisch, und finanzpolitisch an der Realität vorbei.

Im Einzelplan 13 sind im Kapitel 1302 Titel 46201 Globale Personalminderausgaben in Höhe von insgesamt 90 Mio. ausgebracht, die nach den Erläuterungen durch Gewährung von Altersteilzeit erwirtschaftet werden sollen. Einerseits durch Verlängerung der Altersteilzeit bis Ende 2016 andererseits durch die Gewährung von Antragsteilzeit, herabgesetzt auf 60, für zwei Jahre befristet. Was bedeutet das? Was sind die Folgen?

Nach Berechnungen des Landesrechnungshofes müssten ca. 7353 Beschäftigte in den Ruhestand gehen, um die globalen Minderausgaben von 90 Mio.  zu erwirtschaften. Ich bin mir sicher, es gibt keinen, der das für annähernd realistisch hält.

Wir sehen diese beabsichtigten Regelungen  auch aus anderen Gründen sehr kritisch:

a) Die zu erwartende Arbeitsverdichtung für das verbleibende Personal wird insbesondere bei Anwendung der Antragsteilzeit in vielen Bereichen nicht (mehr) zu verantworten sein.

b) Es steht zu befürchten, dass nach kürzester Zeit genau aus dem o.g. Grunde keine Anträge mehr bewilligt werden und somit die Erwartungen nicht erfüllt werden können, das wird frustrieren. Ein Erfahrungswert liefert uns dabei die relativ schnell gezogene Notbremse beim besonderen Antragsruhestand der Polizei.

c) Es wird einen Eintritt in den Altersruhestand 1. und 2. Klasse oder gar keinen geben. Wer zum Beispiel im Polizeivollzug Laufbahngruppe 1 Beamter ist, dem gehen Anrechnungszeiten in aller Regel aus den Dienstjahren der DDR verloren- insofern ist vielfach die Absage an den Ruhestand vorprogrammiert. (zumal jetzt nicht mehr 88, sondern nur 83 % gelten)

d) Wer nicht verbeamtet ist, z.B. ein Lehrer, der jahrzehntelang

gearbeitet hat, wird auf Grund der Streitigkeiten um das Altersteilzeitgesetz und die so genannte nicht aktualisierte Mindestnettolohntabelle 2008 in keinem Falle auf die 83 % seines Nettolohns kommen, wie es ihm oder ihr eigentlich zusteht. Trotz Eingang von hunderten von Petitionen und mehrheitlich gewonnenen Klagen ist man da auch in Sachsen-Anhalt sehr hartleibig. Da muss man kein Prophet sein, zu erkennen, dass diese Tatsache sowohl die aktuellen Tarifverhandlungen als auch die individuelle Entscheidung zur Altersteilzeit nicht unmaßgeblich beeinflusst. Im Übrigen kommt es dadurch zur weiteren Ungleichbehandlung zwischen Tarifbeschäftigten und Beamten.

Fazit: Die zu erwirtschaftenden globalen Minderausgaben im Bereich Personal durch Altersteilzeit werden sich nicht erfüllen. Sie sind für die meisten Beschäftigten zu wenig attraktiv und aus Arbeitnehmersicht zudem unwirtschaftlich. Im Übrigen sperrt dieses Vorgehen die Sicht auf flexiblere Lösungen zum Eintritt in den Ruhestand.

Personalpolitik im öffentlichen Dienst erfordert mehr als Aufmerksamkeit im Rahmen der Haushaltsverhandlung im Finanzausschuss. Personalpolitik ist ressortspezifisch und ressortübergreifend, sie erfordert im hohen Maße den strategischen Gesamtblick. 

Mit der Annahme unseres Antrages gewinnen wir ein "Stück Boden" zurück, den wir am Anfang der Legislatur aufgegeben haben.