Die Debatte um die Überprüfung durch die Stasi-Unterlagenbehörde wird in jeder Legislaturperiode geführt, das letzte Mal 2007 bei der Änderung des Abgeordnetengesetzes.
Die Position der LINKEN ist bekannt: Es bleibt eine dauerhafte Aufgabe, menschenrechtsverletzende Tätigkeiten von Institutionen in der DDR zu bewerten, darüber gesellschaftlich zu debattieren, sich damit auseinander zu setzen und daraus Konsequenzen zu ziehen. Und das muss unter Umständen auch die Bewertung einer Person, eines Kandidaten oder eines Inhabers einer politischen Funktion betreffen.
Aber ausschlaggebend dafür - das ist die große Differenz - ist nicht die Bewertung eines Abgeordneten durch andere Abgeordnete, die, auch wenn sie sich überhaupt nicht so verhalten wollen, objektiv immer in einem Konkurrenzverhältnis zueinander stehen.
Ausschlaggebend dafür ist vielmehr die Bewertung durch die delegierenden Gremien, die jemanden für die Wahl in eine politische Funktion aufstellen, und ausschlaggebend sind die Wähler, die ihm ihre Stimme geben oder eben nicht geben.
Deswegen gingen unsere Beschlussvorlagen davon aus, dass eine Offenlegung der politischen Biografie und einer eventuellen Mitarbeit beim MfS vor und nicht nach der Wahl in ein Amt erfolgen muss.
Ein noch größerer Ansatzpunkt unserer Kritik ist jedoch nach wie vor die Fokussierung der Bewertung von Biografien auf eine eventuelle Tätigkeit für die Staatssicherheit. Diese ist genauso inakzeptabel wie die Beschränkung des Geschichtsbildes der DDR auf Diktatur und Staatssicherheit. Dazu werden wir auch im nachfolgenden Tagesordnungspunkt zu debattieren haben.
Die Beschlusslage in meiner Partei lautet: Für den Fall, dass jemand vor dem delegierenden Gremium, das im Normalfall ein Parteitag ist - regional oder auf Landesebene -, seine politische Biografie nicht offen gelegt hat und dass sich im Nachhinein herausstellt, dass er Dinge verheimlicht hat, gibt es eine Regelung: Er stellt sich dem delegierenden Gremium und dort findet man in Anbetracht dessen, was die Leute nunmehr wissen, und in Anbetracht dessen, dass er das vorher nicht angegeben hat, eine entsprechende Position zu dem entsprechenden Abgeordneten oder Inhaber einer politischen Funktion.
Es gab auch in der Geschichte der PDS Vorstandsbeschlüsse und Beschlüsse von delegierenden Gremien, die eine Niederlegung des Mandats empfohlen haben. Und es gab in der 90er-Jahren Mandatsniederlegungen von Abgeordneten der PDS aufgrund solcher Empfehlungen. Diesen Fall hatten wir übrigens in Sachsen-Anhalt nicht.
Das ist der Weg, mit dem wir umgehen und mit dem wir auch künftig umgehen wollen.
Um mit den Legenden einer Schlussstrich-Mentalität Schluss zu machen: Die Opfer der Ausspähungen durch die Stasi müssen auch in Zukunft ein Recht auf Akteneinsicht haben, auch muss die wissenschaftliche Aufarbeitung garantiert sein, ja sogar erweitert und vertieft werden – auch als Lehre daraus, dass keiner oder keine stigmatisiert werden darf, die über gesellschaftliche Perspektiven auf demokratischer Grundlage nachdenkt.
Wir sagen: Es gibt ein Recht auf Wahrheit. Aber 20 Jahre nach der Wiedervereinigung die fortgesetzte Überprüfung eines Teils der Gesellschaft auf fast 30 Jahre auszudehnen, dient dem Rechtsfrieden nicht und auch nicht dem inneren Frieden.
Wolfgang Thierse sagte im Bundestag am 30.09.2011: „Ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Radikalität der Beurteilung der DDR-Geschichte mit der zeitlichen Distanz zu- statt abnimmt. Nach meiner Überzeugung ist das notwendige Vertrauen in die Demokratie und ihre Institutionen nicht dadurch zu gewinnen, dass ein latentes Misstrauen gegenüber Mitbürgern ostdeutscher Herkunft in Gesetzen festgeschrieben wird.“
Und am 22.02.2007 bei der Einbringung der Änderung zum Abgeordnetengesetz erklärte der jetzige Landtagspräsident Gürth: „Geschichte ist auch individuell. Biografien können immer nur im Gesamtzusammenhang objektiver, aber auch persönlicher Verhältnisse beurteilt werden. Aber jeder sollte sich auch zu seiner Biografie bekennen. Wer in einem öffentlichen Amt ist, muss dies auch öffentlich zulassen. Ich hoffe, wir werden mit unserer Initiative diesem Anspruch gerecht.“
Nach unsere Meinung nach, wurde eben diese Gesetzesänderung diesem Anspruch nicht gerecht.
So ist es auch heute, daher lautet die Position meiner Fraktion zum vorgelegten Antrag: Ablehnung. Ich habe die Hoffnung, dass der eine oder andere Abgeordnete aus den anderen Fraktionen unsere Position, wenn er sie schon nicht teilt, so doch besser nachvollziehen kann.