Jährlich werden mehrere hundert kleine Anfragen, sowohl mündlich als auch schriftlich gestellt. Aber selten haben kleine Anfragen schon im Vorfeld eine solche Resonanz, dass sie letztendlich gar nicht mehr gestellt werden müssen, wie meine mündliche Anfrage vom 6. Oktober 2011, inwieweit die angekündigten 30 Mio. € für die Kommunen unabwendbare und unabweisbare Ausgaben seien. Da sie das nicht waren und auch nicht sind, braucht man eigentlich, wenn denn im Sinne der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit gehandelt wird, einen Nachtragshaushalt.
Aber Nachtragshaushalte sind unbeliebt, sie machen erstens Arbeit und zweitens muss da manche Ausgabe eingestellt werden, die man eigentlich am Parlament vorbei finanzieren möchte. Der Budgetgeber erhält dann alle halbe Jahre eine Übersicht mit den außer- und überplanmäßigen Ausgaben und kann zwar nachfragen, muss sie aber dann zur Kenntnis nehmen. Beim Nachtragshaushalt könnten Fragen gestellt werden und es ist schon manchmal ganz erstaunlich was die Ressorts noch für Wünsche haben.
Nun gut, jetzt gibt es also einen Nachtragshaushalt. Auf die Schwerpunkte ist der Finanzminister eingegangen. Aber es bleiben Fragen.
Am 29. September wurden den Kommunen, die im Rahmen der Gemeindegebietsreform freiwillig fusionierten, rund 30 Mio. € versprochen. Soweit so gut. Absolut unerklärlich ist uns aber, warum? Von 2007 bis 2010 wurden Gelder für die freiwillige Fusion eingestellt, sind manche zu spät gekommen?
In der „Finanzrundschau“ - ein neues Produkt der Öffentlichkeitsarbeit des Finanzministeriums - schreibt der Finanzminister, das wäre so von der Politik vor der Landtagswahl verabredet worden. Schauen wir mal wie die Antwort auf die kleine Anfrage meines Kollegen Grünert lautet, die in den nächsten Tagen kommen muss.
Bei den Beratungen zum Nachtragshaushalt 2007 wurde lange um die so genannte Hochzeitsprämie gestritten. Ansatz der Landesregierung war, die freiwillige Fusion der Gemeinden zu beschleunigen. Für 2007 aber gelang das nicht, es lagen nur wenige bewilligungsfähige Anträge vor. Inzwischen ist die Gemeindegebietsreform beendet. Aber bei keinem der vergangenen und noch beim jetzigen Entwurf des Nachtragshaushalts ist uns eigentlich klar, nach welchen Kriterien die Mittel aus der Titelgruppe 61 vergeben werden. Es gab und gibt keine materiellen gesetzliche Regelungen und auch keine entsprechenden verbindlichen Erläuterungen im Haushaltsplan. Das wiederholt vom Landesrechnungshof und auch von uns kritisiert worden. Und auch im vorliegenden Entwurf des Nachtragshaushaltes fehlen entsprechende Kriterien. Jetzt sollen wohl die bedient werden, die 2010 zu spät mit ihrem Antrag kamen? Das kann es wohl nicht sein.
Ja, die Fraktion DIE LINKE spricht sich für eine ausreichende Kommunalfinanzierung aus, aber nicht auf diese Art und Weise, zumal auch diesmal wieder die Frage steht: Nach welchen Kriterien werden diesmal die Gelder vergeben und werden die Gelder abfließen? Ach nein, es wurde ja gesagt, dass die die bisher noch nichts bekommen haben, Geld bekommen. Wenn wir diesen Vorschlag gemacht hätten, ich glaube, Sie hätten uns in Grund und Boden gestampft, wenn wir einfach so ohne Kriterien, finanzielle Mittel in zweistelliger Millionenhöhe an Kommunen verteilen würden, nur weil sie sich freiwillig zu größeren Städten und Gemeinden zusammen gefunden haben.
Ich kann das richtig hören, wir würden nur Geld ausgeben und nicht sparen und außerdem hätten die Kommunen ja genug Geld. Ach ja, populistisch wären wir natürlich auch.
Ein zweites Problem, dass uns bei diesem Nachtragshaushalt umtreibt, ist die Anlage von 30 Mio. € im Altlastensanierungsfond. Ja, wir haben in diesem Land ein ernsthaftes Problem mit der Vernässung, dem Grundwasser, dem Hochwasser und dem vielen Regen. Es muss gehandelt werden, kurz – und aber auch langfristig. Und dafür wird Geld benötigt. Nun könnte man ja sagen, es muss also regelmäßig eine bestimmte Summe im Haushalt eingestellt werden, um diese Probleme lösen zu können ebenso braucht man eine Verpflichtungsermächtigung (VE) für die kommenden Jahre. Aber nein, das ist nicht gewollt.
Man geht in den Altlastensanierungsfond, dessen Gesetz mit der Änderung des Haushaltsgesetzes 2010/11 und des Gesetzes über das Vermögen Altlastensanierung Sachsen-Anhalt in Artikel 2 entsprechend geändert werden soll.
Für den Altlastensanierungsfond gibt es klare Regeln der Arbeit des Fonds. Treffen diese wirklich auf das Landesprogramm zu?
Nehmen Sie nur den § 5 Bewirtschaftung, dann müsste die Landesregierung einen eigenständigen Wirtschaftsplan aufstellen und dann auf der Grundlage des Wirtschaftsplans dem Umweltministerium das Geld zur selbständigen Bewirtschaftung übergeben. Weder der Umweltausschuss noch der zeitweilige Ausschuss zum Grundwasser geschweige denn der Finanzausschuss haben dann Einfluss.
Warum also finden wir das Landesprogramm „Vernässungen und Erosionen“ im Sondervermögen und nicht dort wo es hingehört im Einzelplan 15?
Die Antwort, die der Minister Aeikens auf die mündliche Anfrage einer Abgeordneten in der vergangenen Landtagssitzung gab, ist unbefriedigend.
Wir alle wissen, dass in den nächsten Jahren immer wieder Geld für die Lösung dieser Probleme gebraucht wird. Jetzt gerade hat man Geld, denn es sind mehr Steuermehreinnahmen gekommen, als geplant. Also wird das Geld jetzt gebunkert.
Eigentlich unverständlich, wird uns gerade immer wieder erzählt, dass in den nächsten Jahren die Steuermehreinnahmen steigen und die Zinseinnahmen sinken. So bunkert man jetzt erst einmal die 30 Millionen € und schaut mal wie es weiter geht. Wir halten das für den schlechtesten Weg, nun mit Billigung des Landesparlaments Geld zu bunkern, dass dann am Parlament vorbei wieder ausgegeben werden darf und zwar nach Gutdünken. Wir würden uns hier vorbehalten, notfalls auch gerichtlich zu prüfen, ob das überhaupt so geht.
Lassen Sie mich auf einen dritten Problemkreis eingehen: den Wegfall der globalen Minderausgaben in Höhe rund 136 Mio. € und den Wegfall der globalen Minderausgaben zur Erwirtschaftung des Fehlbetrags von 2009 von 40 Mio. €. Auch hier werden wieder Geschenke an die einzelnen Ressorts verteilt und das obwohl jeder weiß, dass zumindest eine globale Minderausgabe von 100 Mio. € im Haushaltsvollzug durchaus machbar ist. Sie brauchen sich ja nur die Haushaltsreste von 2010 anschauen – ich verweise hier auf meine kleine Anfrage vom Juni 2011 (Drs. 6/100). Und der Fehlbedarf von 2009 hat sich nunmehr auch in Luft aufgelöst. Von Konsolidierung kann hier nicht die Rede sein. Nun hat der Kollege Schröder in seiner gestrigen Rede zur Regierungserklärung uns vorgeworfen, wir würden nicht sparen. Die Einsparung der globalen Minderausgaben ist auf jeden Fall keine Sparmaßnahme der Landesregierung.
Ich komme nun zu dem was nicht im Nachtragshaus steht und das sind die 45 Stellen, die sich die Landesregierung genehmigt hat und die zum großen Teil ja auch schon besetzt sind. Wir finden sie zwar im Haushaltsentwurf 2012/13, aber da sie eben schon 2011 besetzt werden, es hätte zur Haushaltswahrheit dazu gehört, sie jetzt in den Nachtragshaushalt einzubringen. In der Begründung für die Stellen hat der Finanzminister zwar darauf verwiesen, dass diese Stellen im Zusammenhang mit der Umverteilung der Geschäftsbereiche notwendig geworden wären. Aber war die Umverteilung der Geschäftsbereiche notwendig? Die alte Regierung ist die neue Regierung und wenn nun einige Minister Bäumchen welche dich spielen und dann ihre Lieblingsbereiche mitnehmen bzw. zu sich ins Haus holen, dann ist das weder unabweisbar noch unabwendbar.
Wir haben gerade in der vergangenen Finanzausschusssitzung lange über die Notwendigkeit zusätzlicher stellen für den Landesbeauftragten für Datenschutz diskutiert. Er hat neue Aufgaben dazu bekommen, doch so richtig wollten die Koalitionsfraktionen nicht an mehr Personal heran. Ich kann es ja verstehen, es muss beim Personal gespart werden. Aber da hätte man diesen 45 neuen Stellen anfangen können. Aber sie sind ja nicht einmal im Nachtragshaushalt sichtbar.
Bei der Einbringung des Haushaltentwurfes 2012/13 hat der Finanzminister seine Rede unter das Motto gestellt „Freiheit statt Schuldenspirale“ und er hat all denen einen Vorwurf gemacht, die nicht bereit sind, seinen Weg des „Konsolidieren, Investieren und Vorsorgen“ mitgehen wollen.
Verehrter Kollege Finanzminister, mit dem Nachtrag für 2011 hätten Sie ja zeigen können, wie Sie wirklich konsolidieren. Ein weiterer Abbau der Nettoneuverschuldung um 100 Mio. wäre möglich gewesen. Statt rund 340 Mio. Nettoneuverschuldung hätten uns 240 Mio. € schon gut zu Gesicht gestanden. Manche Wünsche aus den Häusern erschließen sich nicht.
Der Weg des Haushaltplanentwurf 2012/13, der kein Sparhaushalt ist, wird bei Nachtrag 2011 fortgesetzt. Herr Minister, verehrte Kolleginnen und Kollegen, Sie werden hoffentlich Verständnis haben, wenn wir uns nun ebenfalls einer stringenten Refinanzierung unserer Vorstellungen entziehen. Was soll es, wenn was nicht klappt, hoffen auch wir auf ein Absinken der Zinsen, da ist bestimm noch viel Luft.