15. Dezember 2011

Dr. Angelika Klein zu TOP 03: Missbilligung der Haushaltsdurchführung der Landesregierung

Das Konjunkturpaket des Bundes, auch Zukunftsinvestitionsgesetz genannt, hat viel Gutes für das Land und die Kommunen gebracht. Die meisten Baumassnahmen gingen nach anfänglichen Schwierigkeiten relativ geräuschlos über die Bühne und inzwischen liegt die Schlussrechnung vor. Zumindest bei denen, die uns die Landesregierung regelmäßig vorgelegt hat.

Aber manches läuft auch richtig schief. So wurde am 3. Dezember das neue Gebäude der Kunststiftung feierlich eingeweiht. Die Kritiken und Auseinandersetzungen dazu haben sich über zwei Jahre hingezogen und sind auch noch nicht beendet. Diese zwei Jahre waren sehr beispielhaft für alle die, die schon immer mal wissen wollten, wie man als Landesregierung es schaffen kann, am Parlament vorbei gegen möglichst viele Regelungen der Landeshaushaltsordnung und Beschlüsse des Parlaments vollendete Tatsachen zu präsentieren. Da der Minister, unter dessen Regie dies begann, im Mai 2010 Sachsen-Anhalt verlassen hat, und wir da erst dabei waren, die verschiedenen Knäuel zu entwirren, war er einem eigentlich notwendigen Rücktritt zu vor gekommen. Die nachfolgende Ministerin und den nun amtierenden Minister wollten wir nicht in Haftung nehmen.

Aber inzwischen zeigt sich, dass manches einfach so weiter gelaufen ist ohne dass Einhalt geboten wurde. Trotz vielfältiger Debatten und Beschlüsse der zuständigen Ausschüsse wurden in dem zurückliegenden Jahr durch Kultusministerium vollendete Tatsachen geschaffen. Und es ging und geht weiter so.

Während der Beratungen zum Nachtragshaushalt erfuhren wir mehr oder weniger beiläufig, dass die zwei Millionen Euro, die der Kunststiftung im Rahmen des Konjunkturpaketes zugedacht waren, ursprünglich gar nicht für die Kunststiftung vorgesehen waren. Diese stand in der Prioritätenliste des Kultusministeriums zunächst auf einen der hinteren Plätze, weil bis Anfang 2009 nur der Wunsch bekannt war, ein neues Domizil zu haben. Die Ursachen für das Vorziehen der Kunststiftung innerhalb von wenigen Wochen auf einen vorderen Platz konnten wir trotz intensiven Aktenstudiums in der vergangenen Legislaturperiode nicht ermitteln. Aber es gab natürlich immer Gerüchte um den Domplatz, die ich jetzt nicht erörtern kann.

Der Stiftung Kloster Michaelstein waren zunächst vier Millionen zugedacht gewesen, um die Baumaßnahme „Musikscheune“ durchzuführen. Dies übrigens, ohne den Landtag zu informieren. D.h., das Kultusministerium hatte den ihm zugedachten Anteil an den Geldern aus dem Konjunkturpaket recht großzügig verteilt und sich nicht an die vom Finanzausschuss beschlossene Zeitachse gehalten.
In diesem Beschluss hieß es unter anderem, dass nur die Projekte, die bis zum 9. April 2009 beim damaligen MLV vorlagen in den Genuss von K II-Geldern kommen sollten. Alles andere Geld sollte in Maßnahmen der Bildung fließen, sprich Sanierung von Schulen und Kitas. Dieser Beschluss wurde übrigens generell nicht eingehalten. Aber beim Kultusministerium ist es nun augenscheinlich, damals erfuhren wir nur, dass 9,3 Millionen Euro für die Stiftungen bereit standen.

Nun aber brauchte man für die Kunststiftung, aus welchen Gründen auch immer Geld. Da der Stiftung Kloster Michaelstein der größte Batzen bei den Stiftungen zugedacht war, nämlich vier Millionen Euro, hat man dann dort zwei Millionen Euro weggenommen und zur Kunststiftung umgewidmet.

Mit dem Nachtragshaushalt, der heute beschlossen wurde, erhält Kloster Michaelstein einen Aufwuchs in Höhe von zwei Millionen Euro für die Fertigstellung des 2. Bauabschnitts der Maßnahme „Musikscheune“. In einem ersten Änderungsantrag aus dem Bildungs- und Kulturausschuss sollten dazu noch einmal 600.000 Euro draufgepackt werden und das alles ohne Gegenfinanzierung. Begründet wurde dies alles von Seiten des Kultusministeriums man könne doch keinen halbfertigen Bau zulassen. Das Land sei in der Pflicht, dass die nun einmal begonnene Baumaßnahme ordentlich zu Ende geführt werde. Das heißt, die Stiftung Kloster Michaelstein hat gebaut, als hätte sie vier Millionen zur Verfügung und nicht nur zwei. Und das halten wir schon für ein starkes Stück. Da die Stiftung Kloster Michaelstein die Geschäftsbesorgung nicht allein macht, sondern diese von der Stiftung Dome und Schlösser übernommen wurde, muss man schon fragen, war das vorsätzlich oder war das Dummheit.

Kultusministerium und auch Finanzministerium müssen doch mitbekommen haben, was dort in welcher Dimension gebaut wird. Wenn ich nur zwei Millionen Euro zur Verfügung habe, muss ich doch das Bauprojekt schlicht und ergreifend so umgestalten, dass das Geld reicht. Aber das ist scheinbar nicht geschehen.

Mit der Nachforderung von zwei Millionen Euro seitens des Kultusministeriums zum Nachtragshaushalt 2011 ist nachgewiesen, dass die Stiftung Kloster Michaelstein am alten Projekt festgehalten hat und gebaut wurde mit der Hoffnung, dass das Land schon Geld nachschießt. Außerdem muss man damit rechnen, dass die jetzt eingestellten 2 Millionen möglicherweise auch nicht reichen werden, da von Seiten des Kultusministeriums bei der Beratung des Haushaltes noch einmal 600 000 Euro drauf gepackt werden sollten.
Das bedeutet, dass dem Land zunächst ein Schaden von zwei Millionen entstanden ist, die durch die Nettoneuverschuldung abgesichert werden muss.

Diese Art der Haushaltsführung durch das Kultusministerium und das Finanzministerium, die auch noch die Rechtsaufsicht und die fachliche Aufsicht haben, ist zu missbilligen.
Auch wenn es sich um Stiftungen des öffentlichen Rechtes handeln, muss ihr Handeln im Einklang mit dem Haushaltsrecht stehen und Ausgaben können nur in Höhe der zu erwartenden Einnahmen getätigt werden. Und wenn nur zwei Millionen Euro für einen Bau da sind, dann kann nicht für vier Millionen gebaut werden.
Hier erwarten wir Konsequenzen für die Verantwortlichen bis hin zum Einfordern von Regress.

Bei Zuschüssen an Stiftungen, aber auch generell sind der Bedarf und die Wirtschaftlichkeit sowie auch die Folgekosten die möglicherweise auf das Land zu kommen, gründlich zu prüfen.