Der Nachtragshaushalt der uns heute vorliegt, entspricht in keiner Weise dem, was die Landesregierung uns seit Jahr und Tag erzählt. Sie stehe für „Konsolidieren, Investieren und Vorsorgen“. Vom Konsolidieren kann nicht die Rede sein, denn sie gibt die Steuermehreinnahmen mit vollen Händen aus. Investiert wird, ja in nicht fertig gestellte Baumaßnahmen, aber darauf komme ich beim nächsten Tagesordnungspunkt zurück. Und bei der Vorsorge kann man sich streiten, ob eine Vorsorge nur darin besteht, die Steuerschwankungsreserve und den Pensionsfond aufzufüllen oder ob nicht der Abbau der Nettoneuverschuldung auch eine Vorsorge ist, denn das bedeutet weniger Zinszahlungen in den kommenden Jahren.
Vier Punkte bestimmen den Nachtragshaushalt ganz wesentlich.
Da sind zunächst die Steuermehreinnahmen des Landes. Dank der Mehreinnahmen konnte die Landesregierung auch mehr ausgeben und das hat sie auch gemacht. Da wurden manche Wünsche wahr und Geld wurde, statt für eine grundsätzliche Absenkung der Nettokreditaufnahme zu nutzen auch entsprechend ausgegeben.
50 Mio. Euro muss das Land an den Bund zurückzahlen muss, weil sich dieser bei den Sonderrentenzahlungen verrechnet hat. Das war nicht zu beeinflussen.
Die Verschiebung von 30 Mio. Euro durch die Landesregierung in den Altlastensanierungsfond sehen wir nach wie vor sehr kritisch. Unsere Bedenken konnten auch und gerade durch die Diskussion im Finanzausschuss nicht ausgeräumt werden.
Meine Fraktion unterschätzt das Problem der Vernässung und des steigenden Grundwassers nicht und hat sich deshalb auch sehr nachdrücklich für den zeitweiligen Unterausschuss Grundwasserprobleme, Vernässungen und das dazu gehörige Wassermanagement stark gemacht.
Aus den Erfahrungen mit dem Hochwasser 2002 wissen wir, dass zur Lösung solcher Probleme Zeit und Geld gebraucht wird. Damals hatten wir die notwendigen Gelder vom Bund bekommen. Heute müssen wir das Geld selber stellen. Keiner kann bis jetzt sagen, wie viel Geld generell benötigt wird und keiner kann sagen, wann wie viel Geld bereitgestellt werden muss.
Im Entwurf des Haushaltsplans 2012/13 gibt es eine Titelgruppe für das entsprechende Landesprogramm. Auch Geld ist eingestellt. Nun könnte man ja sagen, es wird also regelmäßig eine bestimmte Summe im Haushalt eingestellt werden, um diese Probleme lösen zu können und dazu kommt eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung (VE).
Das war und ist aber nicht gewollt. Die Landesregierung legt jetzt 30 Mio. Euro im Altlastensanierungsfond an. Sicher, es gibt ein extra Kapitel. Aber nach welchen Kriterien und für welche Projekte das Geld ausgegeben wird, darauf hat der Landtag keinen Einfluss. Die jetzt aufgenommene Regelung, dass Maßnahmen über 500 000 Euro der Zustimmung des Ausschusses für Finanzen und auf Empfehlung des zeitweiligen Ausschuss freigegeben werden, ist halbherzig. Da passen viele Beraterverträge und Gutachten rein, von denen wir nie was hören werden. Aber das ist auch nicht gewollt.
Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat ja ausdrücklich betont, dass er die Anlage der 30 Mio. Euro im Altlastensanierungsfond für gut findet und er eine Mitbeteiligung des Landtages für überflüssig hält, denn damit würden nur die Prozesse unnötig verlängert. Er müsste dann den Betroffenen erklären, dass sie deshalb nicht schnell genug an ihr Geld kämen, weil sich erst der Landtag damit beschäftigen müsse.
Bei dieser Begründung hat es mir fast die Sprache verschlagen. In den vergangenen Jahren haben die Ausschüsse sehr schnell und zügig getagt, wenn es darum ging Betroffenen zu helfen. Dafür sprechen meine Erfahrungen aus dem zeitweiligen Ausschuss Hochwasser und aus neun Jahren Finanzausschuss.
Außerdem fürchte ich, dass Betroffene zunächst gar kein Geld in die Hände bekommen. Zunächst muss man nämlich erst einmal wissen, warum was passierte und da sind die Ursachen vor Ort jeweils andere. Dann muss man wissen, wie man an die Ursachenbeseitigung rangehen kann.
Kriterien, wofür die 30 Mio. Euro ausgegeben werden sollen, gibt es bis jetzt noch nicht. Wer verwaltet das Geld, wie soll die Bewirtschaftung erfolgen? Soll es einen Wirtschaftsplan neben dem die Altlastensanierungsfonds geben oder werden die 30 Mio. einfach vertitelt? Was passiert mit den Zinsen, fließen diese dem Landeshaushalt zu oder bleiben sie im Kapitel?
Zu viele Fragen sind aus unserer Sicht offen. Auch die Frage, ob es angesichts der geplanten Nettokreditaufnahme von rund 305 Mio. Euro überhaupt rechtens ist, mit diesem Kredit quasi eine Rücklage zu speisen, zu der wir nicht verpflichtet sind.
Die Regierung geht hier den einfachen Weg: wir haben gegenwärtig 30 Mio. Euro zur Verfügung, das kann im nächsten Jahr schon anders aussehen, denn dann sollen ja keine neuen Kredite aufgenommen werden.
Und die Regelung mit den Maßnahmen über 500.000 Euro ist ehrenwert, aber sie rettet die Beteiligung des Parlaments nicht. Sie werden erleben, dass dann die Projekte so kleinteilig gestaltet werden, dass sie mit 499 000 Euro an uns vorbei vergeben werden. Und wir werden nichts, aber auch gar nichts zu sagen haben. Die Landesregierung ist ja lernfähig, das hat sie gerade mit den Mietverträgen bei ihren Umzugsaktionen bewiesen.
Deshalb bleiben wir bei unserem Antrag, die 30 Mio. Euro zum Abbau der Nettoneuverschuldung zu nutzen. Wir halten es für den schlechtesten Weg, nun mit Billigung des Landesparlaments Geld zu bunkern, dass dann am Parlament vorbei wieder ausgegeben werden darf und zwar nach Gutdünken.
Wir bleiben auch dabei, dass die 30 Mio. Euro für die Kommunen als „so genannte Hochzeitsprämie“ lieber in den Abbau der Nettoneuverschuldung gehen sollen. Trotz langer und zäher Diskussion bei der Beratung im Ausschuss haben sich uns klare Kriterien für die Vergabe der Hochzeitsprämie nicht erschlossen. Nur eins ist klar, die jetzt noch Geld bekommen sollen, sind damals scheinbar zu spät gekommen.
Außerdem ist schon erstaunlich, was man sich die Gemeindegebietsreform so kosten lässt. Nach Aussage des Finanzministeriums gab es 2010 rund 12 Mio. Euro nicht investive Zuweisungen im Rahmen der Gemeindegebietsreform sowie 5,6 Mio. Euro 2011. Also mehr als 17 Mio. Euro wurden also allein aus dem Ausgleichstock gezahlt. Für die Jahre 2009 und 2010 waren zu dem in der Titelgruppe 61 im Kapitel 13 12 nochmals zehn bzw. 27 Mio. Euro eingestellt. 13,3 Mio. Euro sind inklusive eines Übertrages von 2008 auch2009 abgeflossen und das wird wohl 2010 nicht anders sein.
Also müssten insgesamt rund 60 Mio. Euro an die Kommunen im Rahmen der Gebietsreform geflossen sein. Das war und ist sicher richtig, auch wenn man sich schon manchmal wundert, was mit dem Geld dann passierte.
Es gab und gibt keine materiellen gesetzliche Regelungen und auch keine entsprechenden verbindlichen Erläuterungen im Haushaltsplan. Das ist bereits bei den diversen Haushaltsaufstellungen wiederholt vom Landesrechnungshof und auch von uns kritisiert worden. Und auch im vorliegenden Entwurf des Nachtragshaushaltes fehlen entsprechende Kriterien. Der Runderlass des Innenministeriums vom 1.8.2007 also bald drei Wochen nach dem entsprechenden Beschluss des Landtages, nennt als Grundvoraussetzung: „Voraussetzung der Zuweisung ist der bereits erfolgte oder unumkehrbar geplante leitbildgerechte Zusammenschluss nach dem von der Landesregierung am 7.8.2007 beschlossenen Leitbild der Gemeindegebietsreform vor Beginn der Zwangsphase.“ Dafür war 2007 und in den folgenden Jahren Geld eingestellt worden, was auch ausgegeben wurde. Und jetzt also möchte die Landesregierung einen Nachschlag ausgeben, der sich uns absolut nicht erschließt. Denn dass in den vergangenen Jahren eingeplante Geld muss sich doch am Leitbild orientierte haben.
Jede Einheitsgemeinde und Verbandsgemeinde konnte 100 000Euro als einmalige investive Zuweisung erhalten und jede an der Bildung einer Einheits- oder Verbandsgemeinde beteiligte Gemeinde konnte 20 Euro pro Einwohner bis maximal 5 000 Einwohner erhalten. Hatte man damals nicht genug Geld eingestellt? Hatte man die Hoffnung, dass sich noch mehr Gemeinden in die Zwangsphase bewegen oder sind einfach einige Gemeinden nicht schnell genug bei der Antragsstellung gewesen?
Jetzt sollen wohl die bedient werden, die 2009 zu spät mit ihrem Antrag kamen? Das nicht nur die Fraktion DIE LINKE auf dem richtigen Weg war, zeigte sich u.a. darin, dass auch die Koalitionsfraktion die geplante 30 Mio. Euro auf 25 Mio. Euro absenkten. Andererseits macht gerade diese Absenkung deutlich, das man eben nicht weiß, wie viel Geld eigentlich gebraucht wird.
Die Fraktion DIE LINKE spricht sich für eine ausreichende Kommunalfinanzierung aus. Entsprechende Vorschläge wurden von uns zu den Beratungen zum FAG und zum nächsten Doppelhaushalt vorgelegt.
Vorwürfe hierzu gab es auch bereits jede Menge, von der Koalitionsfraktionen und der Landesregierung. Insbesondere der Vorwurf, dass wir uns nach wie vor für eine globale Minderausgabe aussprechen, bringt uns den Vorwurf der Verschwendung. Und dabei hat der Finanzminister bei seiner Einbringungsrede ausdrücklich von 1 % Bodensatz gesprochen, der bleibt. Außerdem hätte man die globale Minderausgabe für 2011 auch ausrechnen können. Während der Haushaltsberatung wurde von den Ressorts wiederholt darauf verwiesen, dass bestimmte Mittel nur deshalb nicht abfließen, weil es nach wie vor Einschränkungen bei der Bewirtschaftung gibt, obwohl die globale Minderausgabe angeblich nicht erbracht werden soll.
Ich komme nun zu dem was nicht im Nachtragshaus steht und das sind die 45 Stellen, die sich die Landesregierung genehmigt hat und die zum großen Teil ja auch schon besetzt sind. Wir finden sie zwar im Haushaltsentwurf 2012/13, aber da sie eben schon 2011 besetzt werden, es hätte zur Haushaltswahrheit dazu gehört, sie jetzt in den Nachtragshaushalt einzubringen. In der Begründung für die Stellen hat der Finanzminister zwar darauf verwiesen, dass diese Stellen im Zusammenhang mit der Umverteilung der Geschäftsbereiche notwendig geworden wären. Aber war die Umverteilung der Geschäftsbereiche notwendig? Die alte Regierung ist die neue Regierung und wenn nun einige Minister Bäumchen welche dich spielen und dann ihre Lieblingsbereiche mitnehmen bzw. zu sich ins Haus holen, dann ist das weder unabweisbar noch unabwendbar.
Wir haben gerade in der vergangenen Finanzausschusssitzung lange über die Notwendigkeit zusätzlicher stellen für den Landesbeauftragten für Datenschutz diskutiert. Er hat neue Aufgaben dazu bekommen, doch so richtig wollten die Koalitionsfraktionen nicht an mehr Personal heran.
Nicht Bestandteil des Nachtragshaushaltes sind die 45 Stellen, die sich die Landesregierung genehmigt hat und die zum großen Teil ja auch schon besetzt sind oder an andere Ressorts weitergegeben wurden, weil sie selbst nicht gebraucht wurden, wie wir bei den Beratungen zum Doppelhaushalt erfahren mussten. Es ist schon ganz erstaunlich wie knallhart die Landesregierung immer wieder und immer wieder über die Notwendigkeit des Stellenabbaus spricht. Der Stellenabbau ist eigentlich die einzige Stellschraube, um generell Einsparungen vorzunehmen oder zumindest den Landeshaushalt auf der derzeitigen Höhe zu halten. Strukturelle Einsparungen liegen nach wie vor in weiter Ferne.
Grundsätzlich zu kritisieren ist das Herangehen des Kultusministeriums unter Duldung des Finanzministeriums an diesen Nachtragshaushalt. Aber dazu komme ich ausführlich im nächsten Tagesordnungspunkt.
Es ist nur immer wieder erstaunlich, dass sie uns das vorwerfen, wozu sie selbst nicht bereit oder in der Lage sind. Der Nachtragshaushalt 2011 ist absolut kein Sparhaushalt.
Er hätte aber ein Beweis dafür werden können, dass die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen wirklich sparen wollen. Der Abbau der Nettoneuverschuldung mit mindestens 120 Mio. Euro wäre möglich, wenn Sie unserem Änderungsantrag zustimmen. Statt rund 305 Mio. Nettoneuverschuldung wären möglicherweise nur 150 Mio. Euro möglich gewesen und wen sie dann straff rechnen auch bei den Zinsen, könnte man sich einer Null nähern und damit etwas Luft auch für die nächsten Jahre auch und gerade bei den Zinsen.
Wie hieß es gerade in jüngsten Pressemitteilungen aus dem Finanzministerium bei der Übergabe von Geldern zum Straßenbau oder aus den Bedarfszuweisungen:
„Haushalte in Ordnung zu bringen- vor dieser aufgaben stehen Land und Kommunen gleichermaßen“
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, sie haben heute noch eine Chance, damit zu beginnen. Ich werbe für unseren Antrag.