16. Dezember 2011

Dr. Frank Thiel zum TOP 11: Entwurf eines Gesetzes über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen in Sachsen-Anhalt

Die Fraktion DIE LINKE erfüllt heute eines ihrer wichtigsten Wahlversprechen, nämlich zügig nach der Wahl ein Vergabegesetz für das Land Sachsen-Anhalt vorzulegen, in dem vor allem ein verbindliches Mindestentgelt geregelt wird.

Seit Jahren wird über Vergaben öffentlicher Aufträge immer wieder diskutiert. Sie berühren ein großes Auftragsvolumen, das vielfach dem einheimischen Mittelstand zugute kommt, das regionale Wirtschaftskreisläufe anstößt und auch zur Stärkung der Binnenkonjunktur beitragen soll. Genauso oft wird Streit geführt über Vergabepraktiken (siehe gerade aktuell bei Vergaben von Aufträgen an die Deutsche Bahn durch Verkehrsminister Webel), über Vergabehandbücher, über den vermeintlichen Zugzwang, möglichst billige Angebote nehmen zu müssen, um a) der Kommunalaufsicht Genüge zu tun, b) sparsam mit öffentlichen Mitteln umzugehen oder c) mit möglichst wenig Geld viel Leistungen zu bekommen. Vor allem Unternehmerinnen und Unternehmer beklagen, dass bei öffentlichen Aufträgen Dumpingangebote eine unrühmliche Rolle spielen. In Gesprächen mit kleinen und mittleren Unternehmen wurde das hohe Interesse daran signalisiert, solche Angebote unterbreiten zu können, die dem Unternehmen einen vernünftigen Gewinn, den Beschäftigten eine ordentliche Bezahlung und dem Auftraggeber eine Leistung in hoher Qualität beschert.  

Nicht der Wettbewerb um Dumpingangebote soll öffentliche Auftragsvergabe charakterisieren, sondern Wettbewerb um Qualität der angebotenen Leistung!
Diese Intentionen haben wir aufgegriffen, um mit einem Vergabegesetz solchen Ansprüchen zu genügen und zugleich auch als Politik gesellschaftliche Rahmenbedingungen für wirtschaftliche Entwicklungen zu definieren. Daher verwundert uns schon manche Reaktion aus Wirtschaftskreisen, manchmal fälschlicherweise „die Wirtschaft“ genannt. „Die Wirtschaft“ als solches gibt es nicht, sondern es sind immer Verbandsakteure, die sich zu Wort melden. Und man sollte sich nicht gleich den Schneid abkaufen lassen. Denn wenn man solche gesellschaftlichen Rahmenbedingungen definiert, dann wird einem gleich „Wirtschaftsunfreundlichkeit“ entgegengehalten.

Die Zeit ist reif für ein Vergabegesetz in Sachsen-Anhalt. Das wurde nicht nur in unserem Wahlprogramm für die Landtagswahl festgestellt, sondern auch im Koalitionsvertrag. Seit Jahren herrscht bei der Vergabe im Landesrecht ein Regelungsvakuum. Das 2001 verabschiedete Vergabegesetz wurde nur ein Jahr später wieder von der neu gebildeten CDU/FDP- Regierung aufgehoben. Eine tatsächliche Evaluierung konnte in dieser kurzen Zeit gar nicht stattfinden. Noch heute wird mehrfach davon gesprochen, dass das damalige Gesetz keine Wirkung entfaltet hätte. Das konnte man nach einer so kurzen Wirkdauer überhaupt nicht bewerten.

Fakt ist, dass Sachsen-Anhalt eines der wenigen Bundesländer in Deutschland ist, die über kein Vergabegesetz verfügen. Die zögerliche Haltung wurde vielfach mit europarechtlichen Grenzen begründet, die uns als Gesetzgeber vom Europäischen Gerichtshof durch das sogenannte „Rüffert“- Urteil gegeben wurden. Denn dieses Urteil -diese  Diskussion hatten wir in der letzten Legislatur  in diesem Hause bereits-  hat mitnichten ein Mindestentgelt in einem Vergabegesetz kategorisch ausgeschlossen. Ich will jetzt nicht unbedingt in die rechtlichen Tiefen abschweifen, jedoch will ich einen Punkt klarstellen.
Der entscheidende Punkt  bei der Urteilsbegründung gegen das Land Niedersachsen war, dass es dort eine Bindung an den niedersächsischen Bautarifvertrag gab, der jedoch nicht allgemeinverbindlich war. Diese Bindung an den niedersächsischen Bautarifvertrag hat einen Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit dargestellt.
Und nur um das hier noch mal ganz deutlich zu sagen, hätten wir einen deutschlandweiten, gesetzlich verankerten Mindestlohn, dann hätten wir dieses Problem nicht. Das besagt übrigens  auch das „Rüffert“-Urteil. Schon alleine aus diesem Grund und aus der Tatsache heraus, dass wir mit unserem Gesetz nur verbindliche Mindestentgelte für die Ausführung öffentlicher Aufträge festlegen können, werden wir als LINKE auch immer wieder einen gesetzlich verankerten Mindestlohn in Deutschland fordern.

Wenn man das Stichwort „Vergabegesetz“ ausspricht, wird einem entweder ein „ist notwendig“ oder reflexartig „Bürokratiemonster“ entgegengehalten. Wir haben versucht, das Notwendige mit den erforderlichen Regelungsmechanismen zu verbinden.

Was sind die Notwendigkeiten?

Mit unserem Gesetz soll geregelt werden, dass ein Unternehmen, dass sich an einer öffentlichen Ausschreibung in Sachsen-Anhalt beteiligt und den Zuschlag für diesen öffentlichen Auftrag erhält, nicht nur bei der Entlohnung seiner Beschäftigten an die im Arbeitnehmerentsendegesetz fixierten Löhne gebunden ist. Auch für den Fall, dass es für eine Branche keinen Tarifvertrag gibt oder der bestehenden Tarifverträge unter dem Lohn von 8,50 Euro pro Stunde liegt, soll dann auch ein Mindestentgelt von 8,50 Euro gezahlt werden.

Warum schlagen wir das vor?

Fakt ist, dass trotz all dem konjunkturellen Aufschwung im letzten Jahr, in Sachsen-Anhalt immer mehr Menschen von ihren Verdienst nicht leben können. Die Zahl der atypischen Beschäftigungsverhältnisse steigt, vor allem die Zahl der geringfügig Beschäftigten. Seit 2000 hat die Zahl der geringfügig Beschäftigten im Land um fast 10 Prozent (8,73) zugenommen. Davon die ausschließlich geringfügig Beschäftigten um 25 Prozent (24,99). In Sachsen-Anhalt sind derzeit 116.290 Menschen Geringverdiener.
Damit wollen wir uns einfach nicht abfinden.

Wir schlagen mit unserem Gesetzentwurf  einen ersten Schritt zur Lösung des Problems vor. Natürlich ist uns klar, dass wir damit nicht alle Probleme des Niedriglohnsektors lösen können, denn dieses Gesetz gilt nur für die Vergabe öffentlicher Aufträge. Aber mit diesem Gesetz sollen das Land Sachsen-Anhalt und alle öffentlichen Auftraggeber in diesem Land, ihrer Vorbildfunktion nachkommen. Aufträge der öffentlichen Hand dürfen in diesem Land nicht länger an Unternehmen vergeben werden, die sich durch die Zahlung von Niedriglöhnen einen Wettbewerbsvorteil bei der Vergabe erschleichen. Ein Verdrängungswettbewerb über die Lohnkosten muss verhindert werden. Außerdem wollen wir nicht, dass sich Unternehmen auf Kosten der öffentlichen Hand ihre Gewinne maximieren, in dem sie ihren Beschäftigten solche Löhne zahlen, dass durch zusätzliche staatliche Leistungen das Existenzminimum gesichert werden muss. Leider ist dieser Ansatz in dem zweiten Gesetzentwurf, der heute zur ersten Beratung ansteht, nicht enthalten.

Und meine sehr geehrten Kollegen der SPD-Fraktion: Ich weiß, der Druck war groß, sich nicht die Blöße zu geben, dass wir noch in diesem Jahr ein Vergabegesetz einbringen und Sie nicht. Aber ich befürchte den Preis den sie dafür bezahlen ist zu groß. Denn das was Sie, um die Zustimmung des Koalitionspartners CDU zu bekommen, fix gestrichen haben, führt dieses Gesetz und ihre Wahlkampfforderung, gegen Niedriglohn ein ordentliches Vergabegesetz einzubringen, ad absurdum. Für einheitliche Formulare, Sicherheitsleistungen bei Bauaufträgen und Einführung von Präqualifizierungsverfahren, hätte es unserer Meinung nach keines Vergabegesetzes bedurft.

Doch das, was dieses Gesetz im Kern regeln soll und in vielen anderen Bundesländern bereits regelt, was die Forderungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes an ein Vergabegesetz beinhaltet, das haben sie auf Drängen des Koalitionspartners wieder gestrichen, nämlich die verbindliche Höhe eines Mindestentgeltes, im konkreten Fall die Zahl 8,50. Und das wird in der Öffentlichkeit von der CDU in Sachsen-Anhalt auch noch als großer Erfolg gefeiert. Zum gleichen Zeitpunkt erhöht die CDU gemeinsam mit der SPD im Vergabegesetz von Berlin das vereinbarte Mindestentgelt von 7,50 auf 8,50. Soviel zum Thema Provinzialität von Sachsen-Anhalt.

Welche weiteren Regelungen sind uns außerdem wichtig? Neben Mindestentgelten sollen soziale und ökologische Gesichtspunkte bei Vergaben berücksichtigt werden. Der europäische und Bundesgesetzgeber (u.a. Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) geben uns die Möglichkeit, zusätzliche Anforderungen an den Auftragnehmer zu stellen, die insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit dem konkreten Auftragsgegenstand stehen.
Daher soll auch mit dem vorgelegten Gesetzentwurf in den Bereichen umweltverträglich Beschaffung, Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau sowie im Bereich der Kontrollen und Sanktionen verbindliche Regelungen geschaffen werden. Zudem wird die Vergabe an die Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen und an das Ausbildungsplatzangebot gekoppelt.

Und auch hier musste die SPD-Fraktion gegenüber dem Koalitionspartner Federn lassen. Die Regelungen, die ich gerade genannt habe, die bei uns verbindlich gelten sollen, diese sind bis auf die ILO-Kernarbeitsnormen nur optional bei den Koalitionspartnern vorgesehen. Auch Kontrollen als reine Kann-Bestimmung zu verankern, halten wir für mehr als fatal.

Auch sehen wir es mehr als kritisch, dass selbst die Kann-Forderungen im sozialen Bereich auf die eventuelle Beschäftigung von Auszubildenden, eventuelle qualitative Maßnahmen der Frauenförderung und eventuelle Sicherstellung der Entgeltgleichheit von Frauen und Männern beschränkt bleiben. Meine Damen und Herrn von der Koalition, es ist schon bedauerlich, dass es bei Ihrem Entwurf nicht einmal zur Chancengleichheit von Männern und Frauen gereicht hat, sondern nur zur Entgeltgleichheit und dass auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei Ihnen nicht stattfindet. Da sind nämlich noch ganz andere Möglichkeiten auch für kleine und Kleinstunternehmen gegeben, das fängt schon bei einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung an, geht über die unkomplizierte Gewährung von Elternzeiten, Hilfe bei der Suche von Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Das fehlt bei Ihnen leider völlig.

Wichtig ist dabei auch herauszustellen, dass wir mit diesem Gesetz nicht nur das Land als öffentlichen Auftraggeber, sondern auch die Kommunen, Eigenbetriebe, Zweckverbände sowie Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit einbeziehen. Diese Gruppe stellt ein wachsendes Segment der Rechtspersonen dar, die öffentliche Aufgaben im Auftrag des Landes ausführen. Auch wollen wir mit diesem Gesetz den Kommunen einen rechtlichen Rahmen an die Hand geben, der es ihnen ermöglicht bei eingehenden Angeboten die Wirtschaftlichkeit und die Auskömmlichkeit des Angebotspreises bewerten zu können.

Natürlich gilt es klug abzuwägen: Regelungsvakuum gegen zusätzliche bürokratische Hürden. Wir haben versucht, in unserem Gesetzentwurf nur die Dinge zu regeln, die einer Regelung bedürfen. Das betrifft im Übrigen auch Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten. Im Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen sind viele Dinge enthalten, die bereits in anderen Gesetzen geregelt sind. Daher kommt vielleicht auch der „Aufschrei“ von Kammern und Verbänden bezüglich des Begriffs „Bürokratiemonster“.