10. Juni 2011

Gerald Grünert zu TOP 18: Glücksspiel beschränken, Spielsucht bekämpfen

Der vorliegende Antrag der Koalitionsfraktion soll die Landesregierung auffordern, besonders im Bereich des Automatenspiels erhebliche Beschränkungen im Glücksspielstaatsvertrag zu prüfen und gegebenenfalls politisch zu fordern.
Auf den ersten Blick scheint das Ansinnen logisch und nachvollziehbar. Aber nur auf den ersten Blick.

Wer die Einschränkung der Spielsucht und den Schutz der Jugendlichen vor den Gefahren des Glücksspiels ernst nimmt, der muss jedoch alle Formen der Glücksspiels unter diesem Aspekt betrachten, d. h. neben dem Automatenspiel, Lotto-Toto, Sportwetten, Poker und andere Spiele, besonders auch durch Nutzung des Internets.
Und hier kommen wir zum ersten Dilemma, das wir alle haben. Wie soll ich einerseits die Sucht bekämpfen und andererseits sicherstellen, dass die Einnahmen aus dem Glücksspiel für soziale, kulturelle und sportliche Aufgaben nicht zurückgehen?

Wenn man den Grundsatz der umfassenden Suchtbekämpfung ernst nimmt, wären gerade diese weg brechenden Einnahmen aus landeseigenen Mittel bereitzustellen.
Zweitens wird dem Automatenspiel eine besonders hohe Suchtgefahr unterstellt. Logisch ist, dass bei einer Vielzahl von Automatencasinos natürlich auch die Anzahl der Spielenden und die daraus resultierende Suchtgefahr entsprechend hoch sind. Ausgeblendet wird die Tatsache, dass via Internet eine Beschränkung der Angebote und Bekämpfung der Suchtgefahr wesentlich höher sein kann, eine Bekämpfung jedoch faktisch ausgeschlossen ist.

Schließlich soll den Kommunen die Aufgabe zugeteilt werden, die Prävention vor Suchtgefahren zu erhöhen und gleichzeitig Verstöße gegen die Spielordnung und den Jugendschutz zu kontrollieren und zu ahnden sowie die Schuldnerberatung für Betroffene zu erhöhen. Eine adäquate Kostenregulierung für die Kommunen sieht die Neufassung des Glücksspielstaatsvertrages jedoch derzeit nicht vor.

Der gegenwärtig noch gültige Glückspielstaatsvertrag ist juristisch, politisch und finanziell gescheitert. Seine Regulierungen und Beschränkungen des Glückspiels gehen im Internet-Zeitalter an der Lebenswirklichkeit vorbei. Juristisch ist er gescheitert, weil die bestehenden Regulierungen in sich widersprüchlich sind. Der Europäische Gerichtshof monierte sie als inkohärent. Es ist z.B. auch für den EuGH nicht nachvollziehbar, dass Pferdewetten erlaubt sind, Wetten auf andere Sportereignisse aber nicht.

Politisch ist er gescheitert, weil das verfolgte Ziel, Menschen vor der Spielsucht zu schützen, nicht erreicht wurde. Die Beschränkungen wurden an den falschen Stellen angesetzt. Völlig ausgeblendet bleibt das Spekulieren an der Börse mit seinen spezifischen Produkten wie z.B. Wetten auf zukünftige Kurse, was im Einzelfall ebenso ruinös sein kann, wie das Wetten auf Sportereignisse.

Finanziell ist er gescheitert, weil durch Werbeeinschränkungen im Bereich Lotto und Toto Umsatzrückgänge zu verzeichnen sind, was zur Folge hat, dass gemeinnützige Ziele wie z.B. die Sportförderung gefährdet wurden.

Der bestehende Glücksspielstaatsvertrag ignoriert, dass diejenigen, die um Geld spielen wollen, es längst faktisch sanktionslos tun, und zwar im Internet. Dort werden mit Sportwetten, Poker und anderen Spielen längst Milliardenbeträge umgesetzt, die nicht einmal besteuert werden.

Eine Überarbeitung des Glückspielstaatsvertrages ist deshalb dringend erforderlich. Der vorliegende Entwurf der Ministerpräsidenten zum 1. Änderungsstaatsvertrag (Entwurf vom 14.4.2011) enthält eine grundsätzlich richtige Zielbestimmung, nämlich „den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete Bahnen zu lenken sowie der der Entwicklung und Ausbreitung von unerlaubten Glücksspielen in Schwarzmärkten entgegenzuwirken“, ist aber unzureichend und in vielen Punkten zu kritisieren.