19. Februar 2010

Dr. Angelika Klein zu TOP 20: Rettungsschirm für die Kommunen

Zurzeit häufen sich Überschriften wie „Bauhausstadt Dessau-Rosslau finanziell am Abgrund“, „Zwei Städte ein Problem“ oder „Öffentlichen Haushalten drohen Milliardenlasten“ und „Wir sind ausgepresst wie eine Zitrone“. Und die Artikel, die sich unter den Überschriften befinden, beschreiben die finanziellen Probleme der übergroßen Mehrheit der Kommunen in der gesamten Bundesrepublik. Es gibt kaum noch finanzielle Spielräume und die Kürzungen von freiwilligen Aufgaben stehen überall auf der Tagesordnung.

Seit Beginn der Debatte um den Doppelhaushalt und dem neuen Finanzausgleichsgesetz (FAG) hat die Fraktion DIE LINKE immer wieder davor gewarnt, die Kommunen in eine Situation zu drängen, in der die öffentlichen Daseinsvorsorge weitgehend in Frage gestellt wird.

Vergangene Woche wurde die Streichliste von Dessau-Roßlau bekannt, fast 26 Mio. € können nicht mehr gedeckt werden. 13,5 Mio. € sollen eingespart werden, in dem Bäder, Bibliotheken, Sportplätze und Museen geschlossen werden sollen. Die Zuschüsse zum Anhaltischen Theater sollen ebenso gekürzt werden wie die Zuschüsse für das zum UNESCO-Welterbe gehörende Bauhaus und die Meisterhäuser und das Dessau-Wörlitzer Gartenreich.

In Halle gibt es ein aktuelles Defizit von 50 Mio. € und der Sport- und Finanzausschuss des Stadtrates haben diese Woche beschlossen, die Bäder zu verkaufen und auch die EU-Mittel zur Schulsanierung sollen möglicherweise nicht abgerufen werden, weil sie nicht gegenfinanziert werden können.

Die finanzielle Situation der Kommunen ist seit Jahren bekannt. Die chronische Unterfinanzierung vieler Städte und Gemeinden ist ein Dauerbrenner. Doch getan hat sich nicht viel. Im Gegenteil, die schwarz-gelben Bundesregierung und auch die schwarz– rote Landesregierung ignorieren die seit Monaten anhaltenden Hilferufe aus den Städten und Gemeinden oder aber werten sie ab.

Nicht die Stadträte und BürgermeisterInnen, die Kreistage und die Landräte sind verantwortlich für die Schließung von Bädern, Sport- und Kultureinrichtungen, für die Erhöhung von Gebühren, sondern insbesondere bundes- und auch landespolitische Entscheidungen, den Kommunen immer mehr Aufgaben zu übergeben ohne eine angemessene Ausfinanzierung. Mein Kollege Grünert hat darauf im Zusammenhang mit der Beschlussfassung zum FAG ausführlich Stellung genommen.

Sicher mag es die eine oder andere Fehlentscheidung in der Vergangenheit gegeben haben, an denen manche Kommune noch bis in die Gegenwart trägt, aber wir sollten uns bewusst sein, dass es ab einem bestimmten Zeitpunkt nichts mehr das ist, was verkauft oder geschlossen werden kann. Die Verrenkungen, die z. T.  mit den Konsolidierungsprogrammen passieren sind eigentlich abenteuerlich und halten den Niedergang nicht auf. Die Verwaltung von Dessau-Rosslau stellt doch nicht aus Jux so eine Sparliste auf.

Vorübergehend gab es durch steigende Gewerbesteuereinnahmen eine gewisse Entlastung. Doch das ist inzwischen Geschichte. Die Wirtschaftskrise ist jetzt bei den Kommunen angekommen. Hatte man im Juni 2009 noch mit 6 bis 8 Mrd. € Steuermindereinnahmen gerechnet, ist man jetzt bundesweit bei 12 Mrd. €. 

Allein in Sachsen – Anhalt sind die Gewerbesteuereinnahmen 2009 im Vergleich zu 2008 um durchschnittlich 21 % zurückgegangen. Allein im Kreis Börde ist ein Rückgang um 41 %  zu verzeichnen. Gerettet wird der Durchschnitt nur durch den Burgenlandkreis, der ein Plus von 4% hat und durch den Landkreis Stendal, der 6 % mehr an Gewerbesteuer hat. Die Statistik in der Mitteldeutschen Zeitung (11.2.) haben Sie sicher zur Kenntnis genommen. Das ist von den Kommunen nicht zu schultern.

Dazu kommen die Folgen des neuen Finanzausgleichsgesetzes. Die Unterfinanzierung bleibt. Nach Aussagen des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt fehlen mindestens 275 Mio. € ohne die Kürzungen im investiven Bereich. Aber auch die Kürzungen im investiven Bereich von 25 % 2010 und von über 37 % 2011 sind  fatal bzw. sie setzen fort, was mit der Umsetzung des Konjunkturprogramms II durch die Landesregierung begonnen wurde. Hier bekamen die Kommunen die Brosamen und den Rest verbaut das Land oder auch nicht – es gibt ja immer noch Bereiche wie die Breitbandstrategie die zumindest im Bereich der Staatskanzlei immer noch nicht durch Projekte abgedeckt sind.

Dieses hausgemachte Elend kann beseitigt werden. Die Fraktion DIE LINKE fordert deshalb bei der Erarbeitung eines Nachtragshaushaltes für 2011 die Finanzzuweisungen wieder auf dem Stand von 2009 vorzunehmen. Wir wissen, dass die 100 Mio. € noch nicht ausreichen, die Kommunen ausreichend zu finanzieren. Aber es wäre ein ernsthaftes Signal an diese, dass das Land die Kommunen nicht allein lässt.

Voller Optimismus diesbezüglich möchte ich dabei auf den Beschluss des SPD-Präsidiums vom 8. Februar 2010 verweisen, in dem es unter der Überschrift „Rettungsschirm für die Kommunen“ heißt: „Die Länder müssen umgehend ihre Verpflichtungen zu einer auskömmlichen Finanzierung der Kommunen erfüllen. Während einige Länder gezielte Hilfe für Kommunen in extremer Haushaltsnotlage gewähren und die Mittel des kommunalen Finanzausgleichs verstetigen, verweigern insbesondere schwarz-gelb regierte Länder den Kommunen die dringlich erforderliche Hilfe.“

Wir haben nun eine schwarz-rote Koalition, aber der kommunale Finanzausgleich entspricht in keiner Weise dieser hier aufgemachten Forderung. Nur mit dem Teilentschuldungsprogramm wird es nicht zu machen sein. Aber der Nachtragshaushalt ist ja bereits angekündigt.

Die zweite Forderung unseres Antrags, die oberzentrale Rolle Dessau-Roßlau als solche auch wirklich an zu erkennen und alle drei Oberzentren gleich zu behandeln, ist ebenfalls keine neue Forderung. Die Fraktion DIE LINKE hat diese zuletzt als Änderungsantrag beim FAG eingebracht.

In diesem Zusammenhang haben mich die jüngsten Äußerungen von Staatssekretär Erben zur Finanzsituation in Dessau schon echt verblüfft. Natürlich hat er recht, wenn er mit dem Bezug auf die aktuelle Diskussion um die Kürzungsvorschläge des Oberbürgermeisters von Dessau-Roßlau davon spricht, dass sich viele Kommunen in Sachsen-Anhalt auf Grund auch der wie bereits gesagten landespolitischen Entscheidungen zum Finanzausgleichsgesetz in einer ähnlich katastrophalen Situation befinden. Dies relativiert jedoch nicht die Probleme von Dessau-Roßlau. Sondern es ist vielmehr ein Beleg dafür, welche Auswirkungen die falschen Entscheidungen der CDU-SPD-Koalition auf alle Kommunen als wichtige Träger der Öffentlichen Daseinsvorsorge haben werden.

Absolut unverständlich ist, dass der Staatsekretär die Schlechterstellung der Stadt Dessau-Rosslau gegenüber Halle und Magdeburg mit einem geringeren Umfang der Umlandfunktionen begründet.  Damit widerspricht er ausdrücklich dem Landesentwicklungsplan. Alle drei Städte sind Oberzentren und haben somit im Wesentlichen die gleichen oberzentralen Funktionen für das Umland zu erfüllen. Dies wird durch die geringere Einwohnerzahl von Dessau-Roßlau keineswegs aufgehoben. Oder aber das Oberzentrum Dessau-Rosslau soll gänzlich zur Disposition gestellt werden, dann aber sollte man es klar und deutlich ansagen.

Ansonsten sind die Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis für die drei kreisfreien Städte gesetzlich geregelt und die Landesregierung müsste eigentlich wissen, dass alle drei Städte u.a für die Jugendhilfe, für Teile der Sozialhilfe, Hartz IV, Wohngeld, Katastrophenschutz, Meldewesen, Gewerberecht und ordnungsbehördliche Aufgaben, sowie verkehrsbehördliche Aufgaben aber auch für den ÖPNV und das Schulwesen zuständig sind. Gemessen werden kann hier eigentlich nur der Aufwand je Einwohner und hier kann es Unterschiede geben, die aber nicht unbedingt zulasten von Dessau-Roßlau ausfallen müssen.

Woran lassen sich nun die anders gelagerten Aufgaben für Dessau-Roßlau messen?

Dessau-Rosslau besitzt zwei Weltkulturerbestätten, die Stiftung Bauhaus Dessau mit dem Ensemble der Meisterhäuser und das Dessau-Wörlitzer Gartenreich, deren Wirkung soll sogar über das Umland hinausgehen. Es gibt ein von der UNESCO anerkanntes  Weltnaturerbe- Biosphärenreservat Mittelelbe.

Allerdings hat Dessau nur ein Theater, aber auch hier werden Umlandfunktionen wahrgenommen. Das Kurt – Weill – Festival, das übrigens nächste Woche beginnt, zieht keinesfalls nur die EinwohnerInnen der Stadt. Ich könnte noch mehr Beispiele nehmen, aber vielleicht sollte der eine oder die andere einfach mal Dessau-Rosslau besuchen.

Es gab übrigens schon einmal eine Klage der Stadt gegen die Ungleichbehandlung. Klageführer war damals der Finanzdezernent, seines Zeichens SPD.

Die Fraktion DIE LINKE fordert spätestens ab dem Haushaltsjahr 2011 eine gleichwertige Einwohnergewichtung der drei Oberzentren.

Einen wesentlichen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung muss endlich der Bund leisten. Auch hier sind wir ganz nahe beim Beschluss der Genossen vom SPD- Präsidium. Die Bundesregierung belastet mit ihrem Wachstumsbeschleunigungsgesetz die Länder und die Kommunen. Die Steuerausfälle von rund 900 Mio. € bei der Gewerbesteuer müssen durch die Kommunen kompensiert werden. Da das Land ja selber betroffen ist, muss der Bund in die Pflicht genommen werden.

Und es ist schon mehr als arrogant zu behaupten, dass "vom Wachstumsimpuls – gemeint ist das Wachstumsbeschleunigungsgesetz - in erster Linie die Kommunen profitieren würden, wenn die Gewerbesteuerzahler wieder in die Gewinnzone kommen". So jedenfalls der O-Ton von Peter Götz, kommunalpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in seiner Reaktion auf den erneuten Hilferuf des Deutschen Städtetages an Bund und Länder am 3. Februar 2010. Wenn das wie nach dem großen Steuereinbruch 2001 wieder mindestens sieben Jahre dauert, haben wir harte Zeiten vor uns.

Deshalb müssen auch weitere Steuervorhaben der Bundesregierung, die den Kommunen weitere Einnahmeverluste bescheren, ausgesetzt werden Es kann nicht sein, dass Lobby-Gruppen bedient werden und die Kommunen bleiben auf der Strecke. So soll ab 1.April 2010 die nächste Steuererleichterung für Unternehmen kommen, die in Deutschland forschen und die Aufwendungen steuerlich geltend machten. Wenn sie die Produktionen aber ins Ausland verlagern, müssen sie seit 2008 hierzulande Steuern zahlen. Diese Regelung wird nun abgeschafft. Dabei handelt es sich um schlappe 1,8 Mrd. € Steuererleichterung für die Unternehmen und   700 Mio. € weniger bei der Gewerbesteuer für die Kommunen.

Laut Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP soll ja eine Kommission zur Erarbeitung von Vorschlägen zur Neuordnung der Gemeindefinanzierung eingesetzt werden. Abgesehen davon, dass nun schon seit Jahrzehnten über eine Neuordnung dieser gesprochen, ist es eigentlich nur schlimmer geworden. Steuereinnahmekapazitäten der Kommunen wurden immer weiter beschnitten. Es sei nur auf die Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer verwiesen, die bis 1998 neben der komplett gewinnabhängigen Gewerbesteuer auch konjunkturunabhängige Einnahmen erbrachte.

Ich kann da Herrn Uhde, dem Münchner Oberbürgermeister nur zustimmen, wenn er sagt, : „Wenn sich Bund und Länder auf solche Eingriffe in kommunale Kassen verständigen, ist dies nichts anderes als ein höchst sittenwidriger Vertrag zulasten Dritter.“ Wir erwarten von der Landesregierung dass sie gegen solche sittenwidrigen Verträge vorgeht.

Eine Forderung, die DIE LINKE nicht erst seit vergangener Woche stellt, ist, dass der Bund seinen Rückzug aus der Beteiligung an den Kosten der Unterkunft stoppen muss und die Absenkung 2010 darf nicht realisiert werden. Die Berechnungsformel, nach welcher sich die Bundesbeteiligung an der Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften orientiert, war und ist umstritten. Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften sinkt zwar, aber die Kosten der Unterkunft und Heizung steigen. Allein Landkreis Mansfeld-Südharz mussten trotz sinkender Zahl der Bedarfsgemeinschaften im Dezember knapp 250.000 € im Nachtrag zahlen. Und für dieses Jahr wird mit einem Mehr von 1,2 Mio. € gerechnet. Der lange und harte Winter wird die Betriebskosten in die Höhe treiben und eine Entlastung der Kommunen rückt damit weiter in die Ferne. Die Kommunen in Sachsen-Anhalt haben wenn es keine Änderung gibt, die Mehrkosten bei den Aufwendungen für Kosten der Unterkunft und Heizung zu 77 % und die Absenkung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung wegzutragen. Das Innenministerium war im November also vor dem Wintereinbruch von einer Mehrbelastung der Kommunen im Vergleich zu 2009 in Höhe von rd. 49,1 Mio. € ausgegangen.

Die Fraktion DIE LINKE erwartet, dass die Landesregierung im Bundesrat die Interessen der Kommunen vertritt.

Die Kommunen brauchen kein Wachstumsbeschleunigungsgesetz und auch kein Finanzausgleichsgesetz, bei dem sie am Ende mit leeren Händen dastehen.

Die Kommunen brauchen einen Rettungsschirm, nur so kann dem Finanzkollaps wirksam begegnet werden.