Die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe war ein tief greifender Einschnitt in das System der sozialen Sicherung bei Arbeitslosigkeit. Es war deshalb ein tief greifender Einschnitt, weil Menschen, die vorher zumindest nach ihrem ehemaligen Arbeitseinkommen, nach ihrem ehemaligen Beruf, nach ihrer ehemaligen Qualifikation beurteilt worden sind und auch dem entsprechende Leistungen bekommen haben, jetzt auf ein
Hilfesystem zurückgeworfen wurden, bei dem es nur noch darum ging, dass sie hilfebedürftig sind, und um nichts weiter.
Die Rechtfertigung für diesen tief greifenden Einschnitt war, dass man Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe deshalb zusammenführen musste, weil man nur so - Zitat - „die ineffiziente Doppelzuständigkeit der Arbeitsverwaltung und der Sozialverwaltung für Personen aufheben kann, die auf Leistungen aus beiden Systemen angewiesen sind", die also auf der einen Seite Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit bekommen und auf der anderen Seite - das betraf die Aufstocker - Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz bekommen haben.
Der nicht oder nicht mehr versicherte Erwerblose sollte nach dem Willen der damaligen politischen Akteure Dienstleistungen aus einer Hand angeboten bekommen. Das war Konsens, und das war vor allem das wichtigste Versprechen dieser Reform.
Als es um die konkrete Ausgestaltung ging, gingen die Auffassungen von Anfang an völlig auseinander, und das aus durchaus nachvollziehbaren, höchst unterschiedlichen Zugängen zu dem Problem. Da gab es das Ringen zwischen dem Bund und den Ländern um die Gestaltungsmacht, darum, wer denn nun entscheiden darf. Es gab den Kampf zwischen allen Ebene um die Verteilung der finanziellen Ressourcen und - noch schlimmer - um die Verteilung der finanziellen Risiken der ganzen Geschichte.
Da war der Kampf der Landkreise gegen den drohenden politischen Bedeutungsverlust oder eben um die Erhöhung ihrer Bedeutung, die Furcht vor den personalwirtschaftlichen Folgen einer Verlagerung von einer solchen personalintensiven Betreuung auf eine andere Ebene, das Ringen der Bundesagentur für Arbeit selbst um ihre Bedeutung bei der Betreuung von Arbeitslosen und nicht zuletzt das Interesse von Beschäftigten auf allen Ebenen, ihren Status zu wahren.
Die Diskussionen sind aus so unterschiedlichen Positionen heraus geführt worden, dass es schon damals in allerletzter Minute einen Doppelkompromiss gegeben hat, der dann der verfassungsrechtlichen Prüfung nicht standgehalten hat.
Und obwohl wir das alles schon erlebt haben oder vielleicht gerade deshalb, hat sich an dem gerade beschriebenen Zustand offensichtlich nichts geändert. Im Gegenteil: Wieder werden alle mühsam errungenen Kompromisse über den Haufen geworfen.
Die CDU muss die Frage beantworten, mit welcher Absicht sie dies tut. Vom Ministerpräsidenten habe ich bisher nur gehört, warum und was alles nicht geht. Aber es bedarf einer Lösung.
Ich will Ihnen die Konsequenz vor Augen führen. Vor der Reform waren ca. 210 000 Menschen in der gesamten Bundesrepublik von dieser Doppelzuständigkeit betroffen. Heute gibt es fünf Millionen unmittelbar Betroffene und es gibt noch einmal ca. zwei Millionen nicht erwerbsfähige Angehörige. Sieben Millionen Menschen sind betroffen, wenn wir zu dieser Doppelzuständigkeit zurückkehren und wenn bis Ende 2010 keine Lösung gefunden wird.
Einer der wenigen Vorteile des SGB II war die gesetzlich verankerte Wirkungsforschung.
Auch die getrennte Aufgabenwahrnehmung wurde untersucht und es liegen Ergebnisse vor. Die Frage, die man gestellt hatte, lautete: Wie eng kann eigentlich die Kooperation rechtlich selbständiger Träger in der Praxis sein? Die Wirkungsforschung bestätigt, dass in jedem einzelnen Fall der Leistungsgewährung eine Reihe von Abstimmungen zwischen den Akteuren notwendig ist. Da aber die IT-Systeme der Bundesagentur und der Kommunen nicht nur unterschiedlich, sondern sogar inkompatibel sind, fließt bei jedem Fall und bei jedem Änderungsbescheid viel Papier hin und her. Jeder Bescheid und jeder Änderungsbescheid muss von jedem Beteiligten der jeweils anderen Seite geprüft werden, um dann selbst wieder entsprechende Bescheide erteilen zu können. Das alles erfolgt in dreifacher Ausfertigung, weil es der Betroffene auch noch bekommen muss.
Im Fall einer räumlichen Trennung werden die Bescheide per Post zugeschickt. Dabei können jeweils mehrere Tage vergehen, weil die Post der Agentur für Arbeit zentral über Nürnberg verschickt werden muss. Selbst wenn sie sich in einer Straße in zwei verschiedenen Häusern gegenübersitzen, geht die Post über Nürnberg.
Trotz der Netzwerkbildung wegen der notwendigen Kooperation stellen die Wissenschaftler wachsende Konkurrenz und wachsende Abgrenzung fest. Vor allem, wenn Kritik aufkommt oder wenn Fehler festgestellt werden, ist immer der jeweils andere schuld. Unterschiedliche Organisationskulturen in der Agentur und in der Kommune werden nicht beseitigt, sie werden gepflegt.
Eigene Stärken werden bei dem Anderen als Schwächen gewertet. Was zum Beispiel für die Kommune ein Zeichen von Flexibilität ist, kommt bei der Agentur als Chaos an. Was für die Agentur Stringenz und Ordnung heißt, empfindet die Kommune als unflexibel, bürokratisch und zentralistisch. Unterschiede, die es durchaus gibt, erzeugen Legitimationsbedarf für das eigene Vorgehen und liefern Argumente für Schuldzuweisungen an den anderen. Die getrennte Aufgabenwahrnehmung ist auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit angewiesen, sozusagen auf Face-to-Face-Beziehungen zwischen den Mitarbeiterinnen, sie sollten sich kennen. Und überall dort, wo die Anzahl von Betroffenen und damit von Mitarbeiterinnen anwächst, wird die Zusammenarbeit immer schwieriger bis unmöglich.
Das Fazit der Wissenschaftlerinnen lautet: Dienstleistungen aus einer Hand - das wichtigste Versprechen der Reform - sind mit der getrennten Aufgabenwahrnehmung nicht zu erreichen. Es ist daher der klare Auftrag an die Politik, sich gefälligst im Sinne der Betroffenen zu einigen und eine Lösung zu finden, die erstens verfassungskonform ist und die zweitens Leistungen aus einer Hand garantiert.
Nicht zuletzt kommt es auch darauf an, diesen Zustand für die Mitarbeiterinnen zu beenden. Die Leute in den Arbeitsgemeinschaften sind genauso verunsichert wie die in den Optionskommunen und wie die in der getrennten Aufgabenwahrnehmung, weil niemand wirklich weiß: Wie lange geht es denn nun weiter? In welcher Organisationsform geht es denn nun weiter? Was wird denn nun aus uns?
Die Entscheidung ist auch noch aus einem anderen Grund notwendig. Ich habe mich bisher auf die organisatorische und verfassungsrechtliche Seite des Problems eingelassen. Aber das eigentliche Interesse der LINKEN bei diesem Thema richtet sich auf die Betroffen.
Egal in welcher Organisationsform, es muss um ihre Würde gehen. Es muss darum gehen, dass sie die ihnen zustehenden Leistungen schnell bekommen. Es muss auch darum gehen, dass ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert werden. Das ist das Wichtigste.