Mit unserem heutigen Antrag zur UN-Konvention wiederholen wir nicht die Aufforderungen aus unserem Antrag vom April 2007, wie vielleicht die Regierungsfraktionen gleich wieder anmahnen werden. Man kann ihn auch nicht damit abtun, dass der damalige Antrag noch unerledigt im Ausschuss liegt. Heute wissen wir: Der Bundestag hat ratifiziert. Und seit dem 26.März 2009 gilt sie tatsächlich in Deutschland. Vielleicht trifft hier zu: Was lange währt wird gut, denn Deutschland hat sich viel Zeit mit der Ratifizierung gelassen.
Mit unserem Antrag wollen wir Kontinuität sichern und den Teil auf die Tagesordnung setzen, den man damals mit einem Änderungsantrag vom Tisch wischte:
Jetzt geht es uns darum, die damalige Begrüßung der Unterzeichnung der UN-Konvention und die in vielfältigen Reden und Erklärungen der letzten Tage, die anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung behinderter Menschen am 5. Mai abgegeben wurden, mit konkreten Taten zu untersetzen.
Es geht uns darum, dass sich die Ressorts beizeiten Gedanken machen um notwendige Initiativen auf rechtlichem Gebiet, im Verwaltungshandeln und natürlich auch bei der Entwicklung des für einen Paradigmenwechsel notwendigen Bewusstseinswandels. Das sind, wie wir gestern alle betonten, langwierige Prozesse, die nur schrittweise umzusetzen sind und die einen langen Atem brauchen. Deshalb sollten wir rechtzeitig beginnen.
Es steht also die Aufgabe an, die in Landeskompetenz zu regelnden Fragen zu erfassen, Änderungsbedarfe festzustellen und einen Zeitplan für ihre Umsetzung vorzulegen. Das ist eine komplexe Aufgabenstellung, die unseres Erachtens einer breiten gesellschaftlichen Diskussion bedarf und in die vor allem die Betroffenen einzubeziehen sind.
Punkt 1 unseres Antrages erbittet zum Ende des Jahres eine Übersicht über die Bereiche, in denen Bestimmungen der Konvention Änderungen erfordern. Da die landespolitischen Zuständigkeiten auf einige Bereiche begrenzt sind, haben wir uns auf fünf Artikel konzentriert.
In Punkt 2 beantragen wir, dass die Landesregierung ihre konzeptionellen Vorstellungen zur Umsetzung für diese 5 Artikel dem Landtag vorstellt. Da sich die Landesregierung seit mehreren Monaten mit der Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes des Landes befasst und sich dabei nach eigenen Angaben von den Erfordernissen der UN-Konvention leiten lässt, ist diese Forderung sicher ohne größere Schwierigkeiten zu erfüllen, denn da müssten ja schon Vorstellungen existieren.
Nun zu den 5 Artikeln, deren Umsetzung wir im Lande für besonders bedeutsam halten.
Artikel 8 Bewusstseinsbildung
Gestatten Sie, dass ich die daraus erwachsenden Verpflichtungen zitiere:
(1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, sofortige, wirksame und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um
a) in der gesamten Gesellschaft, einschließlich auf der Ebene der Familien, das Bewusstsein für Menschen mit Behinderungen zu schärfen und die Achtung ihrer Rechte und ihrer Würde zu fördern;
b) Klischees, Vorurteile und schädliche Praktiken gegenüber Menschen mit Behinderungen, einschließlich aufgrund des Geschlechts oder des Alters, in allen Lebensbereichen zu bekämpfen;
c) das Bewusstsein für die Fähigkeiten und den Beitrag von Menschen mit Behinderungen zu fördern.
Als mögliche Maßnahmen werden aufgeführt:
Sie merken schon, hier sind langfristige und sehr komplexe Prozesse anzustoßen.
Das trifft auch auf Artikel 9 zu, der in der amtlichen Übersetzung mit der umstrittenen Formulierung Zugänglichkeit überschrieben ist und natürlich Barrierefreiheit meint. Ich denke, dass ich über den Inhalt dieses Artikels heute hier nicht näher zu reden brauche, denn dazu haben wir ja noch einen umfassenden Antrag im Ausschuss kurz vor dem Abschluss.
Die Diskussionen mit den verschiedenen Ressorts im Sozial-Ausschuss zu diesem Thema haben gezeigt, dass zumindest in einigen Ministerien das Sprichwort „Steter Tropfen höhlt den Stein“ zutrifft. Es bewegt sich etwas im Kopf und das ist schon mal ein Ausgangspunkt. Hoffen wir, dass demnächst an dieser Stelle der Landtag eine Dekade der Barrierefreiheit für Sachsen-Anhalt beschließt!
Artikel 19 Unabhängige Lebensführung (oder selbstbestimmt Leben und Einbeziehung in die Gemeinschaft)
Die Forderungen dieses Artikels werden die Landesregierung sicher am stärksten herausfordern, wie sich schon heute gestern bei der Auswertung der Antworten auf unsere Große Anfrage zeigte.
Gestatten Sie erneut, dass ich aus der Konvention zitiere, denn besser kann man es nicht sagen:
„Die Vertragsstaaten … anerkennen das gleiche Recht aller Menschen mit Behinderungen, mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben …, indem sie unter anderem gewährleisten, dass
a) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben;
…..“
Dazu gehört auch der Zugang zu persönlicher Assistenz und zu gemeindenahen Unterstützungsdiensten. Diesen Verpflichtungen Rechnung zu tragen, stellt hohe Herausforderungen an die Landesregierung. Es erfordert finanzielle Mittel, sensible Beratung und soziale Kompetenz in den Behörden.
Allerdings zeigen diverse öffentlich gewordene Einzelfälle von Menschen mit Behinderungen, die dieses Recht in Anspruch nehmen wollen und sich nicht in althergebrachter Weise in bestehende Strukturen verweisen lassen wollen, dass Sachsen-Anhalt diesen Herausforderungen noch nicht gewachsen ist. Strategisch-konzeptionelles Arbeiten und Bewusstseinsbildung tun also not. Es darf nicht sein, dass schwerst behinderte Menschen ihren Anspruch auf selbstbestimmtes Leben immer erst per Gericht durchsetzen müssen.
Das Thema des Artikel 24 Bildung hat in letzter Zeit ebenfalls des Öfteren eine Rolle gespielt und auch der Bildungskonvent hat das Problem einer inklusiven Schule auf der Agenda. Trotzdem sollte auch der Landtag über Vorhaben und Maßnahmen in diesem Bereich informiert werden.
Artikel 25 beschäftigt sich mit den Rechten von Menschen mit Behinderungen in Bezug auf Gesundheit. Ihre Anforderungen an das Gesundheitssystem beziehen sich insbesondere auf die diskriminierungsfreie Zugänglichkeit der gesundheitlichen Versorgung, auf die Achtung ihrer Würde und persönlichen Integrität, wenn es um einwilligungsabhängige Behandlungen handelt u. v. a. mehr. Sicher sind hier viele Regelungen auch in Bundeszuständigkeit, aber für gesundheitsdienstliche Dinge und die gemeindenahe Versorgung trägt auch das Land Verantwortung.
Nun könnte jemand sagen, der bestehende Beschluss fordert einen Bericht der Landesregierung innerhalb von 2 Jahren nach Inkrafttreten und dafür wäre ja noch ein Weilchen Zeit. Da wir aber aus Erfahrung wissen, dass unsere Landesregierung mit Konzepten nicht so schnell ist – die Novellierung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes sollte auch schon längst vorliegen – wollen wir mit diesem Antrag konkrete Aufgaben stellen und vor allem einen Zeitplan bewirken, der den Menschen mit Behinderung in Sachsen-Anhalt Anhaltspunkte dafür gibt, in welchen Schritten sich ihre Situation den Forderungen der UN-Konvention nähert und das Land die Verpflichtungen zu erfüllen gedenkt.