Seit Anfang der Legislaturperiode reden wir von der demografischen Entwicklung, vom Demografiecheck und von Demografiewerkstätten. Wir diskutieren schon geraume Zeit über gefühlte und tatsächliche Unterversorgung mit Haus- und Fachärzten.
Und es ist richtig, dass verschiedene Formen einer Gemeindeschwester, bei uns in Sachsen-Anhalt die Mobile Praxisassistentin oder MoPra, das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz, die Förderung von Medizinischen Versorgungszentren und anderer poliklinischer Versorgungsstrukturen und die Förderung der integrierten Versorgung wichtige Schritte für die Gewährleistung einer flächendeckenden, wohnortnahen Versorgung mit ambulanten und stationären medizinischen Leistungen für eine immer älter werdende, multimorbide und weniger mobile Bevölkerung sind.
Auch die Förderung von Kooperationen zwischen niedergelassenen Ärzten, MVZ und stationären Einrichtungen in Systemen der integrierten Versorgung und die Aufhebung der stringenten Trennung zwischen ambulantem und stationärem Sektor tragen zur Verbesserung einer flächendeckenden, wohnortnahen Versorgung mit ambulanten und stationären medizinischen Leistungen bei.
Und trotzdem sind diese Maßnahmen nicht ausreichend.
Die Sicherung der ambulanten ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum stand im Focus einer Fachkonferenz, die unsere Fraktion zusammen mit der Rosa-Luxemburg-Stiftung am 22.10.2008 in Weißenfels durchführte. Ein Schwerpunkt der Debatte dort war das Projekt der Mobilen Praxisassistentin – MoPra – der so genannten Gemeindeschwester, welches ein Weg zur Entlastung der Situation sein könnte. Fazit aus Sicht der TeilnehmerInnen der Konferenz war, dass es nicht die eine Patentlösung gibt, sondern dass ein ganzer Komplex von Maßnahmen notwendig ist, um die Versorgung generell und besonders in den dünn besiedelten Gebieten zu gewährleisten.
Dabei geht es nicht nur um die abnehmende Bevölkerungszahl, sondern vor allem auch um die Zunahme des Anteils an älteren und alten Bürgerinnen und Bürgern, deren Mobilität eingeschränkt ist, deren Morbidität und deren genereller Hilfebedarf wächst. Das ist sowohl eine Herausforderung für die gesamte Landesentwicklungsplanung aber auch für das Gesundheitswesen. Die entsprechende Gestaltung der Bedarfsplanungsrichtlinien ist ein Schritt dabei.
Wir wissen, dass die Landesregierung in der Gesundheitsministerkonferenz bereits die Initiative ergriffen hat, und zusammen mit den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Berlin den Prozess der Überarbeitung der Bedarfsplanungsrichtlinien durch den Gemeinsamen Bundesausschuss beschleunigen will.
Wir wollen mit unserem Antrag den Druck in diese Richtung verstärken. Es geht darum, die Bedarfsplanungsrichtlinien flexibler und bedarfsorientierter zu gestalten.
Das bedeutet, dass die Maßstäbe für eine bedarfsgerechte Versorgung, also die Arzt-Einwohner-Relation, auf die Regionen und die dortige Bevölkerungsstruktur bezogen, festgelegt werden.
Es nützt den alten und wenig mobilen BürgerInnen nämlich nichts, wenn an einem Ort eine größere Ansammlung von Arztpraxen für die Region als bedarfsdeckend angesehen wird, und die behandlungsbedürftigen Bürger dort nicht hingelangen können, weil die ÖPNV-Verbindungen nicht passen.
Neben der reinen Verhältniszahl sollen auch sozioökonomische und soziodemografische Daten einbezogen werden.
In den Diskussionen um Ärztemangel wird immer wieder mit viel Unverständnis die Argumentation von Kassenärztlicher Vereinigung und Krankenkassen quittiert, dass in den meisten Regionen kein Ärztemangel bestehe. Das liegt, wie wir wissen, an den Maßstäben. Wenn die Einwohner-Arzt-Relation einer bestimmten Fachrichtung nicht um mehr als 25 % unterschritten wird, ist eben laut Richtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses noch kein Ärztemangel zu verzeichnen. Da spielt es keine Rolle, dass vielleicht zwei, drei weitere Ärzte demnächst ihre Praxis aus Altersgründen schließen oder dass die vorhandenen Ärzte alle in einem Ort praktizieren oder dass besonders viele Patienten vorhanden sind.
Über diese Fakten und Hintergründe soll die Landesregierung die Ausschüsse für Soziales, für Wirtschaft, für Bildung und Kultur sowie für Inneres informieren.
Zugleich würde damit die Möglichkeit eröffnet, bereits laufende Aktivitäten des Landes bekannt zu machen und in den Ausschüssen in sachlicher Atmosphäre über weitere Möglichkeiten der Verbesserung der ärztlichen Versorgung und ihrer Perspektiven in Sachsen-Anhalt zu beraten.
Da die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden in ihrem Bericht vom 11.03.2008 all diese Probleme angesprochen hat und darauf verweist, dass der Gemeinsame Bundesausschuss die ermittelten Verhältniszahlen anzupassen oder neue Verhältniszahlen festzulegen hat, wenn dies zur Sicherstellung der bedarfsgerechten Versorgung erforderlich ist, erwarten wir, dass dies nun auch baldmöglichst geschieht. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass wir in Sachsen-Anhalt durch die Kreisgebietsreform größere Landkreise haben und sich das Problem dadurch noch weiter verschärft. Deshalb ist bei den Bedarfsplanungsrichtlinien eine kleinräumigere Planung wichtig. Und wie ich meine, sollten vor allem die Verhältniszahlen für die Arztgruppe der Hausärztinnen durch den Gemeinsamen Bundesausschuss zur Sicherstellung der bedarfsgerechten Versorgung neu festgelegt werden.
Ich weiß, dass die Bedarfsplanungsrichtlinie eine Sache des Bundes ist und trotzdem bin ich persönlich der Meinung, dass wir auch auf Landesebene etwas tun müssen. Über das „WAS“ und „WIE“ sollten wir gemeinsam beraten.
Mit Beschluss der 81. Gesundheitsministerkonferenz im Juli 2008 wurde auf Initiative von Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt die Bundesregierung gebeten, beim gemeinsamen Bundesausschuss auf eine Überarbeitung der Bedarfsplanungsrichtlinien hinzuwirken. Damit diese Initiative nicht ins Stocken gerät, haben wir diesen Antrag gestellt. Wir möchten wissen, wie ist der Stand der Umsetzung des Beschlusses der Gesundheitsministerkonferenz und welche landesspezifischen Möglichkeiten gibt es, Maßstäbe und Kriterien für eine kleinräumige und bedarfsorientierte vertragsärztliche Versorgung zu sichern?
Wichtig sind hier aus unserer Sicht u. a. die Darstellung der Versorgungssituation in den Kreisen und kreisfreien Städten in Sachsen-Anhalt, die Darlegung der in den gegenwärtigen Bedarfsplanungsrichtlinien enthaltenen Hemmnisse für eine bedarfsgerechte Versorgung. Hier wäre es schon interessant, darüber zu beraten, wie Landespolitik Kommunen unterstützen kann bei der Ansiedlung von Ärzten und bei der Gestaltung eines anziehenden Lebensumfeldes. Auch die Möglichkeiten der Raumordnungspolitik sollten in die Überlegungen zur Sicherung einer flächendeckenden Versorgung einbezogen werden.
Wir gehen z. B. in unseren Thesen zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum, die wir auf der Weißenfelser Konferenz zur Diskussion gestellt haben, u. a. davon aus, dass in den Grundzentralen Versorgungsräumen ein Hausarzt für 1475 Einwohner zur Verfügung stehen sollte und die Fahrzeit dorthin mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht länger als 30 Minuten dauern soll. Das entspricht in etwa der Verhältniszahl in dünn besiedelten Regionen nach den jetzt noch geltenden Bedarfsplanungsrichtlinien. Das würde bedeuten, dass in diesen grundzentralen Versorgungsräumen jeweils etwa 7 Hausärzte praktizieren müssten. Fachärzte sollen in den jeweiligen Mittelzentren erreichbar sein.
Das sind sicher anspruchsvolle Zielstellungen. Voraussetzung für ihre Erfüllung ist neben den Bedingungen vor Ort aber auch, dass ausreichend Ärzte ausgebildet und für die praktische Tätigkeit in der Niederlassung bereitstehen. Auch darüber gibt es sicher großen Beratungsbedarf.