26. Juni 2008

TOP 05: Änderung der Geschäftsordnung des Landtages von Sachsen-Anhalt

Als ich vor etwa einem Jahr in der Diskussion zur Diätenerhöhung die Aussage gemacht habe, dass eine öffentliche Debatte nach einer Beschlussfassung im Landtag über die Diätenerhöhung den Charme einer Geschäftsordnungsdebatte hätte, habe ich mich leicht geirrt. Die darauf folgenden Diskussionen über die Geschäftsordnung, die im Herbst begannen, haben eine Dynamik erhalten, die mich verblüfft hat. Dabei stehen auch Dinge auf der Tagesordnung, über die wir zwar laut nachgedacht haben, die zum gegenwärtigen oder auch zu einem künftigen Zeitpunkt aber noch gar kein Beschlussgegenstand sind. So ist aber nun einmal unsere Medienwelt. Manche meinten, dass die Opposition mit der semioffenen Regierungsbefragung, die unter dem Stichwort „Heißer Stuhl“ in den Zeitungen breit gestreut wurde, die Minister braten wolle. Das ist aber nicht der Fall, es ging einfach darum, allen vier Fraktionen die Gelegenheit zu geben, über ein aktuelles Thema zu sprechen.

Nun liegt eine Beschlussempfehlung des Ältestenrates vor, über die wir in den Fraktionen diskutiert haben und die nach unserer Auffassung auch weitgehend die Zustimmung der LINKEN finden wird. Dennoch sind uns einige Dinge wichtig und deshalb haben wir auch heute wieder Änderungsanträge eingebracht. Herr Gürth hat bereits - mit sehr wenig Leidenschaft, aber mit sehr viel Beamtendeutsch - über die Diskussionen im Ältestenrat gesprochen. Mir ist es aber wichtig, auf ein paar Stellen noch einmal aufmerksam zu machen.

Zum Thema öffentliche Ausschusssitzungen: Die Verfassung gebietet es nicht automatisch, dass wir im Ausschuss öffentlich tagen. Das war auch nicht Sinn und Anliegen unserer Fraktion, als wir das Thema auf die Tagesordnung gesetzt haben. Uns ging es vielmehr darum, dass wir als Landtag eine Möglichkeit erhalten, öffentlich und transparent zu wirken, und dass die Öffentlichkeit nicht dann hinzu geladen wird, wenn wir es wollen, sondern dass die Öffentlichkeit das Recht hat, zu uns zu kommen.

Die Diskussion im Ältestenrat dazu hat mich schon verblüfft. Dass die offene und kontroverse Diskussion dann behindert würde, dass ein klares Wort dann fehlen würde usw., dazu sage ich Ihnen aus eigener Erfahrung: Es wäre doch wünschenswert, wenn wir in den jetzigen internen Ausschusssitzungen dieses klare Wort einmal hören könnten. Das ist eigentlich das Ziel, das wir erreichen wollen, und nicht, dass dort Schaufensterreden gehalten werden.

Wenn sich die effektive Kooperation mit der Regierung daran misst, ob Öffentlichkeit oder Nichtöffentlichkeit hergestellt ist, dann muss ich sagen: Das kann es doch wohl nicht sein!

Noch einmal zur bevorzugten Behandlung der kommunalen Spitzenverbände und des Landesjugendhilfeausschusses. Hierbei geht es doch nicht darum, dass wir eine Auswahl aus vielen Verbänden und Organisationen treffen, die gern an den Landtagssitzungen teilnehmen würden. Uns war bei der Auswahl dieser beiden bewusst, dass sie in herausgehobener Position sind. Die kommunalen Spitzenverbände vertreten die dritte staatliche Ebene und deshalb war es uns wichtig, dass sie von vornherein das Recht haben, bei den Dingen, die sie betreffen, gleich mit gehört zu werden und nicht nur bei den Anhörungen der Landesregierung. Ähnliches trifft auch auf den Landesjugendhilfeausschuss zu. Auch er hat eine besondere Rolle und deswegen ist es unser Anliegen, dass dieser Rolle auch Rechnung getragen wird.

Zum gleichstellungspolitischen Bericht: Ich habe meine Kollegin Bull gefragt, welche Formalien denn eigentlich erfüllt sein müssten, um ihn zu bekommen. Das ist so ohne Weiteres gar nicht möglich. Wir wollen einfach das vereinfachte Verfahren, dass man gewissermaßen per Mausklick den Bericht mit an den Landtag gibt. Das trägt die Mehrheit der Fraktionen aber nicht mit.

Zu den Verfahrensgrundsätzen für den Petitionsausschuss. Ich will noch einmal darauf verweisen, dass es erstens darum ging, dass in zunehmendem Maße Dritte mit öffentlichen Aufgaben betraut werden und es deswegen wichtig ist, dass Dritte bei Petitionen, soweit es öffentliche Belange betrifft, auch wie Öffentliche behandelt werden können. Zweitens geht es um Petitionen an die Regierung. Wir haben es heute Morgen bei der Diskussion über die Große Anfrage gehört, dass das sicherlich mit Arbeit verbunden ist. Die Legislative hat aber das Recht zu erfahren, mit welchen Meinungen, mit welchen Anfragen sich die Bewohner dieses Landes an ihre Regierung wenden. Das war der Sinn dieses Änderungsantrages. Drittens war es für uns wichtig, noch einmal zu betonen, dass gerade in der sitzungsfreien Zeit, wenn die Berichterstatter einsam und allein über den Inhalt von Petitionen entscheiden, die Berichterstatter aus den Fraktionen zumindest an die Informationen angeschlossen werden sollten. Das war das Ziel. Man muss sich doch wundern, dass solchen einfachen Anliegen nicht Rechnung getragen wird. Deswegen können einige Kollegen den Beschlussempfehlungen des Ältestenrates und des Petitionsausschusses auch nicht vorbehaltlos zustimmen und das wird auch bei der Abstimmung so sein.