19. Februar 2010

Gerald Grünert zu TOP 11: Konzept für eine interkommunale Funktionalreform in Sachsen-Anhalt vorlegen

Der damalige Innenminister erklärte in seiner Rede vom 21.06.2002, dass das, was die CDU in den letzten zwei Jahren - eigentlich schon seit Mitte der 90er Jahre - auch immer gefordert hat, ist, dass die Aufgabenerledigung in das Zentrum der Reformbemühungen gehört. Genau dem wollen wir uns zuwenden. Welche Aufgaben muss der Staat erfüllen? Auf welche Aufgaben kann der Staat generell verzichten? Welche kann er privatisieren? Was kann im kommunalen Bereich erledigt werden? Diese Fragen sind zu beantworten. Aus diesem Grund wird hierzu noch in diesem Jahr ein erstes Gesetz zur Landesorganisation die ersten Weichen stellen.

Auf Nachfrage meines Kollegen Gallert betonte Herr Jeziorsky, dass die Grundlage für das Landesorganisationsgesetz der Beschluss Nummer 3/68/5222 des Landtages von Sachsen-Anhalt vom 17. Januar 2002 sein soll. Grundlage der damaligen Entscheidung war die beabsichtigte Kreis- und Gemeindegebietsreform und das Ziel, ausgehend von einem zweistufigen Verwaltungsaufbau besonders im kommunalen Bereich alle erstinstanzlichen Aufgaben auf die Gemeindeebene zu verlagern. Es sollte der Grundsatz verwirklicht werden, dass für Anliegen der Bürgerinnen und Bürger die gemeindliche Ebene Ansprechpartner sein soll. Dies war auch der Maßstab, nach dem die Erreichung der Leistungsfähigkeit der Gemeinden (Verwaltungsgemeinschaften dauerhaft 10.000 Einwohner und Einheitsgemeinden 8.000 Einwohner), das ist die alte Regelung, 10.000 Einwohner Verbandsgemeinden und Einheitsgemeinden, die neue Regel, für eine Gemeindegebietsreform begründet werden sollte.

Die durch meine Fraktion geforderte Verankerung der Funktionalreform im Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform wurde jedoch durch die Koalition am 13.12.2007 abgelehnt. Noch nach Koalitionsvertrag sollte eine substantielle Aufgabenverlagerung vom Landesverwaltungsamt und den staatlichen Fachbehörden zu den kreisfreien Städten und Landkreisen stattfinden, die die Bündelungsfunktion stärkt. Hinzu sollte eine interkommunale Funktionalreform kommen. Dies erklärte übrigens der Ministerpräsident auf Grund der täglichen geräuscharmen Tätigkeit der Koalition zur Chefsache.

Offensichtlich hatte diese Äußerung beim Staatsminister Robra keinerlei bleibenden Eindruck hinterlassen, denn dieser Prozess wurde weder durch die Staatskanzlei als Koordinierungsstelle, noch durch einen zeitweiligen Ausschuss begleitet und geführt.

Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass die Mehrzahl vormals vereinbarter Aufgabenbereiche aus ressortegoistischen Überlegungen, aber auch auf Grund einer nicht weit genug gegangenen Kreisgebietsreform nicht einer Kommunalisierung unterworfen wurde.

Die Ergebnisse des ersten und zweiten Funktionalreformgesetzes sind eher mager als substantiell. Gestartet wie ein Tiger, gelandet als Bettvorleger. Damit wurde dem Anliegen des Städte- und Gemeindebundes mit seinem Beschluss vom 18.04.2005 in Tangermünde – Städte und Gemeinden 2020 – Leitbild für eine nachhaltige Kommunalpolitik nicht entsprochen.

Im Rahmen der Anhörung zum Entwurf eines Begleitgesetzes zur Gemeindegebietsreform, Drs. 5/902, Anhörung im INN am 29.11.2007, führte der Städte- und Gemeindebund aus: „Eine notwendige interkommunale Funktionalreform soll mit der geplanten Neugliederung der Gemeinden verbunden werden, indem zumindest die Vorstellungen von der Gemeinde als erstes Portal der Bürger aufgenommen werden. Dazu zählt man den Auftrag, im Sinne eines optimalen Bürgerservices, Aufgaben, Funktionen und Einrichtungen auf die Gemeindeebene zu verlagern.“

Dass der Landkreistag ob der Ergebnisse der Kommunalisierung von Landesaufgaben auf die Landkreise eher auf die Bremse als auf das Gaspedal einer interkommunalen Funktionalreform tritt, ist daher nicht verwunderlich. Die Mofa-Prüfung ist nun wahrlich nicht geeignet von substantieller Aufgabenverlagerung zu sprechen.

Nunmehr steht unser Land kurz vor Abschluss einer grundlegenden Gemeindegebietsreform. Während noch die Gutachter über die Wirtschaftlichkeit der verschiedenen Gemeindemodelle stritten, bleibt festzustellen, dass es einer Gebietsreform ohne Funktionalreform nicht bedurft hätte.

Was ist das Fazit?

Es wurden Einsparungen durch die Verringerung der Mandatsdichte erzielt, die jedoch durch die Zulässigkeit von Verwaltungsaußenstellen ausgeglichen werden. Die Anzahl der Städte und Gemeinden wurde drastisch reduziert und damit eine Reduzierung der allgemeinen Finanzzuweisungen begründet.

Dass neben der ausgebliebenen Funktionalreform auch keinerlei Angleichung der Landesplanungsgrundsätze erfolgten, führt zu einer weiteren Schwächung der grundzentralen Versorgungsfunktionen. Weiterhin wurden durch ein teilweise willkürliches und parteipolitisch gefärbtes Zuordnungsverfahren Strukturen geschaffen, die landsmannschaftliche Bindungen, verkehrliche, kulturelle und religiöse Beziehungen sowie Identifikationsmöglichkeiten der Bürgerschaft ausschließen.

Der Inhalt unseres Antrages war die Einforderung eines Konzeptes der Landesregierung zur interkommunalen Funktionalreform. Aber selbst dieses Konzept ist offensichtlich schon eine Überforderung dieser noch amtierenden Landesregierung und ein Beweis für ihre Handlungsunfähigkeit.

Wir sind gespannt, ob es dem Innenministerium gelingt, das angekündigte Landesorganisationsgesetz (Drs. 5/8/198 B, 19. Oktober 2008) welches nach dem ehemaligen Innenminister Jeziorsky bereits am 31.12.2002 eingebracht werden sollte, noch in der fünften Legislatur zu verabschieden.

Unsere Fraktion lehnt die Beschlussempfehlung des Innenausschusses ab.