Zu Meldungen über die Streichung von Bundesmitteln für die Investition in die Verkehrsinfrastruktur erklärt der verkehrspolitische Sprecher der Fraktion Frank Hoffmann:
„Zur Meldung über die Streichung von Bundesmitteln für die Investition in die Verkehrsinfrastruktur muss man sich fragen, nach welchen Kriterien die aus den Haushalten der Länder zu streichenden Anteile entstanden sind. Die als Begründung herangezogene Schuldenbremse des Grundgesetzes ist keine überraschende Neuigkeit.
Angesichts der Tatsache, dass in Sachsen-Anhalt gerade der Landeshaushalt diskutiert und im Januar beschlossen werden soll, wäre schon wichtig zu wissen, welche Maßnahmen letztlich davon betroffen sein werden.
Die Verkehrsinvestitionspolitik des Bundes muss ganz offensichtlich vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Für eine grundlegende und nachhaltige Ausrichtung müssen klare Zielvorgaben ermittelt werden, denen der Einsatz der öffentlichen Mittel dienen muss. Dabei ist nicht nach Lobbyinteressen zu verteilen, sondern auf geltende Landesentwicklungsprogramme zu achten, denen dabei auch prüffähige Bedarfspläne für die Straßen und die Schienenwege von Bund, Ländern und Kommunen zugrunde liegen müssen. Die Verkehrsinvestitionspolitik des Bundes scheint weitestgehend gescheitert. Sie beschränkte sich oft auf das Abarbeiten unfinanzierbarer Wunschlisten. Mehr in dem Mittelpunkt der Verkehrsplanung gehören Ziele wie Verkehrsvermeidung, soziale Gestaltung der Mobilität, Umwelt- und Klimaschutz.
Und mit Blick darauf, dass im Zuge der Einsparung von Investitionsmitteln und bestehender Beschlüsse des Landesparlaments von Sachsen-Anhalt immer wieder der Versuch unternommen wird, den Saale-Seiten-Kanal bauen zu wollen, kann man dieses Bestreben nur zurückweisen.“
Magdeburg, 18. Dezember 2011