19. März 2010

Dr. Detlef Eckert zu TOP 21: Wirkungen des Rettungsdienstgesetzes

Der Antrag der Regierungskoalition ist in seiner Schlichtheit bemerkenswert.  
Nach den Beiträgen von CDU und FDP habe ich eine Fragen: Wer hat dieses komische Gesetz bloß beschlossen? Es ist fast rätselhaft. Ich kann mich aber noch daran erinnern, dass unmittelbar vor der Beschlussfassung zu diesem Gesetzentwurf im Ausschuss eine wesentliche Änderung eingebracht wurde, die weder die damalige Staatssekretärin noch die die Regierung tragenden Fraktion erläutern konnten.

Die Landesregierung soll nach dem Willen der Koalitionsfraktionen zu den Wirkungen des Rettungsdienstgesetzes Bericht erstatten. Dafür CDU und SPD Fragen formuliert, die zwar vom Thema her Knackpunkte ansprechen, aber weder die Komplexität der Problematik erfassen noch Ursachen erfragen, eigentlich auch keine umfassende Antwort erwarten lassen. Das ist der LINKEN zu wenig. Die Befassung mit dem Thema ist jedoch ohne Zweifel dringend. Das zeigen auch die Reaktionen auf diesen Antrag.  

Die Fraktion DIE LINKE hat im Sommer 2009 eine Mitteilung im VdEK-Report zum Anlass genommen, sich näher mit den realen Wirkungen des Rettungsdienstgesetzes zu beschäftigen. Unsere Erkenntnis aus diversen Gesprächen mit Akteuren und Verantwortlichen im Rettungsdienst lautet, dass das Problem des Rettungsdienstes sehr viel komplexer ist, als es der Antrag vermittelt. Daraus resultiert auch unser Änderungsantrag.  

Die Antwort auf die Frage im ersten Punkt des Antrages kann nur lauten: von 23 auf 14 Einsatzleitstellen. Das ist übrigens der Antwort auf meine Kleine Anfrage vom August 2009 zu entnehmen.
Das Wesentliche ist hierbei die Frage, warum die Landesregierung die Verordnungsermächtigung in § 5 zur Reduzierung der Zahl der Einsatzleitstellen nach einer freiwilligen Phase nicht genutzt hat. Gibt es dafür vielleicht sachliche und einleuchtende Gründe, wenn ja - welche?  

In Sachsen die Zahl der Einsatzleitstellen von 20 auf fünf, in Brandenburg von acht auf fünf, in Schleswig-Holstein von neun auf sieben reduziert worden. Uns ist nicht bekannt, dass infolge dieser Reduzierung der Zahl dieser Einsatzleitstellen die Notfallrettung nicht mehr funktioniert.

Die Reduzierung der Anzahl der Einsatzleitstellen steht jedoch in einem direkten Zusammenhang mit den Investitionen zur Einführung des Digitalfunks im Rettungsdienst. Wenn der Innenminister, wie es in der „Volksstimme“ vom 13. März 2010 zu lesen war, Verzögerungen bei den Rettungsdiensten befürchtet, dann ergeben sich daraus zumindest zwei Fragen:

Erstens. Staatssekretär Herr Erben damals im Ausschuss dar, dass die Einführung des Digitalfunks ein gemeinsames Projekt des Bundes und der Länder sei und dass dem Land verhältnismäßig geringe Kosten entstünden. Die Einführung des Digitalfunks werde über den Zeitraum bis zum Jahr 2010 Investitionen in Höhe von insgesamt 120 Millionen € erfordern. Die Mittel seien im Haushalt veranschlagt. Die Kosten für den Betrieb des Netzes hätten dann der Bund zu 38 % und die Länder zu 62 % zu tragen. Eine Umlage von Kosten auf die Träger des Rettungsdienstes erwähnte er nicht. Wie ist das nun konkret, wer bezahlt das?  

Zweitens. Ist es richtig, dass nunmehr in 14 Einsatzleitstellen die neue Technik einzubauen ist und dass die Kostenträger des Rettungsdienstes, hier vor allem die Beitragszahler der Krankenkassen, die Untätigkeit von Landkreisen und Landesregierungen bezahlen sollen?

Der dritte Anstrich im Antrag, wie die Schiedsstelle besetzt ist, lockte bei uns nur ein müdes Lächeln hervor. Schauen Sie einfach in die Verordnung zum Gesetz: zwei zu zwei zu zwei und eine Vorsitzende bzw. ein Vorsitzender.
Ein Kostenträger hat zur Zusammensetzung der Schiedsstelle eine Organklage eingereicht. Ich möchte die Situation gar nicht bewerten, aber wir halten es für wichtig, die Beweggründe der Landesregierung für diese Ausgestaltung und Zusammensetzung der Schiedsstelle zu erfahren.  

Ein letzter Punkt. Im Antrag der Koalitionsfraktionen wird nach der Situation der Notärzte gefragt. Wenn ich die Notarztbörse und die dort nachzulesende Vergütung betrachte, kann die Antwort nur „gut“ lauten. Aber ich denke, dass wir uns über die Verfügbarkeit von Notärzten seit dem Jahr 2007, über die Veränderungen in den Vergütungen sowie über die Teilnahme der Krankenhäuser an der Notfallversorgung informieren lassen sollten, ebenso über Möglichkeiten, wie man hier zu besseren Lösungen kommen kann.

DIE LINKE stellt zudem die Frage, ob nicht - durch das Land moderiert - eine Vereinbarung zwischen den Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung, wie in Baden-Württemberg, eine Lösung der Notarztproblematik darstellen könnte.  

Für meine Fraktion werbe ich für die Annahme unseres Änderungsantrages. Mit unseren Fragestellungen sind die Wirkungen des Rettungsdienstgesetzes aus dem Jahr 2006 besser zu erfassen. Der Sozialausschuss und der Innenausschuss wären die richtigen Gremien.