29. April 2010

André Lüderitz zu TOP 04: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Nationalpark „Harz (Sachsen-Anhalt)“

Der vorliegende Gesetzentwurf ist wiederum von den Koalitionsfraktionen eingebracht worden. Für die betroffene Öffentlichkeit vor Ort ist es schwer nachvollziehbar, dass die Landesregierung ihrer Aufgabe nicht gerecht wurde und die erforderliche Anpassung nicht selbst in den Landtag eingebracht hat, noch dazu, weil in die Vorbereitung dieses Gesetzentwurfes die unmittelbar Betroffenen, die Nationalparkverwaltung selber, die Beiräte oder die Verbände, in keiner Weise einbezogen wurden.

Was die rechtliche Anpassung angeht, ist eine Einbeziehung kaum erforderlich. Aber es gab durchaus diese oder jene Nuance der Veränderung in den vorliegenden Gesetzentwürfen. Ich halte das für wenig demokratisch legitimiert und ich glaube auch nicht, dass dieses Vorgehen in der Eilbedürftigkeit begründet ist, vor allem weil wir das Landesnaturschutzgesetz gerade erst in erster Lesung behandelt haben.

Man hätte das auch noch nach der Anhörung zum Landesnaturschutzgesetz machen können. Es wäre dort nichts angebrannt.

Was die Öffnungsklauseln des Bundesnaturschutzgesetzes betrifft, ist festzustellen, dass man wiederum weitgehend darauf verzichtet hat. Im Gegenteil, man hat sich auf das absolut Minimale beschränkt. Das empfindet DIE LINKE als nicht sehr positiv.  
Ich will auch meine ganz persönliche Sicht auf den § 13, was die Wiederherstellung in einem Nationalpark betrifft, darstellen. Wenn ich zu Hause an meinem Schreibtisch sitze, dann blicke ich direkt auf den Meineberg. Die Kollegen Fachpolitiker wissen sehr wohl, was dieser berühmte, am Ortsrand Ilsenburgs liegende Meineberg beinhaltet. Er hat nämlich bezüglich der Borkenkäferproblematik eine sehr umfängliche Diskussion im Umwelt- und im Agrarausschuss nach sich gezogen.

Darauf zielt diese Änderung der Wiederherstellung ab. Man hat sich damals entschlossen, anders als in anderen Nationalparks üblich ist, eine Bepflanzung vorzunehmen.  

Ich als Umweltpolitiker hätte die bayerische Lösung bevorzugt. Ich hätte die so genannten Silberfichten stehen gelassen und einen natürlichen Aufwuchs zugelassen. Das wäre für den Nationalpark eine umweltpolitisch wesentlich geeignetere Lösung gewesen. Man hat sich jedoch für eine andere Lösung entschieden und im Rahmen von nicht üblichen Nachpflanzungen in den Entwicklungszonen des Nationalparks auf Wiederherstellung abgezielt. Das soll im vorliegenden Gesetzentwurf als Basis dienen und zukünftiges Handeln legitimieren.

Man hat einen zweiten Passus, den § 18, eingeführt. Man hat angeblich auf die Gebietsreform Sachsen-Anhalts abgestellt. Ich bin gespannt, ob die Kollegen aus dem Westharz die Formulierungen des vorliegenden Gesetzentwurfs akzeptieren, denn wir haben uns auf Ortsteile bezogen. Der Westharz mit der Samtgemeinde Oberharz ist mit einem Sitz abgespeist worden. Die Stadt Wernigerode hat zwei Sitze, indem man die Ortsteile Schierke und Wernigerode zusammengeführt hat. Die Stadt Oberharz - bestehend aus den Ortsteilen Elbingerode und Elend - hat zwei Sitze. Die Diskussion stelle ich mir also durchaus interessant vor.

DIE LINKE ist auch dafür, dass wir den Nationalparkbeirat, den Wissenschaftlichen Beirat und die Nationalparkverwaltung im Umweltausschuss anhören, um auch deren Meinung zu erfassen.

Auch über die Streichung des § 23 Abs. 4 kann man durchaus streiten. Ja, es ist richtig: Im Staatsvertrag ist der Wissenschaftliche Beirat verankert. In ihm ist auch festgelegt, wie er zukünftig zu behandeln ist. Aber ich halte die Festschreibung des Wissenschaftlichen Beirats in beiden Nationalparkgesetzen - in Niedersachsen wie auch in Sachsen-Anhalt - durchaus für erforderlich und notwendig, noch dazu, da wir wissen, dass die niedersächsischen Kollegen diesem Wissenschaftlichen Beirat nicht gerade wohlgesonnen gegenüberstehen.