Zu Erwägungen des stellv. Ministerpräsidenten Bullerjahn, den Landtag auf 75 bis 80 Abgeordnete verkleinern zu wollen, bemerkt der parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion Dr. Frank Thiel:
„Selbstverständlich ist es legitim, vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung auch über die Größe des Landtages nachzudenken. Festzuhalten bleibt dabei allerdings, dass die entsprechenden demographischen Daten bereits zu der Zeit bekannt waren, als die heutige Größe des Landtages festgelegt wurde. Eine Intervention von Herrn Bullerjahn aus jener Zeit ist nicht erinnerlich.
Wenn man eine Verkleinerung des Landtages ernsthaft und seriös anstrebt, so muss dies zu Beginn einer Legislaturperiode in Angriff genommen und über einen längeren Zeitraum sorgfältig vorbereitet werden. Wer dies jedoch im Angesicht einer bevorstehenden Landtagswahl in die Diskussion bringt, sollte sich vergegenwärtigen, dass er sich dem durchaus begründbaren Verdacht des Populismus, des Versuchs des billigen Stimmenfangs aussetzt. Wer auf diese Weise versucht, vorhandene Stimmungen – siehe Sachsen-Anhalt-Monitor – aufzugreifen, handelt unredlich, denn es wird etwas suggeriert, was nicht schnell einzulösen ist.
Erst unlängst übrigens verblüffte der Ministerpräsident das Land mit seinem Nachdenken über ein Teilzeitparlament. Nun will sein Stellvertreter den Landtag verkleinern. Es drängt sich der Eindruck auf, dass sich die Landesregierung vom Landtag belästigt fühlt, daher sei daran erinnert, dass nicht der Landtag von der Regierung gewählt bzw. bestätigt wird, es ist genau umgekehrt. Und wer auf dem Boden der Landesverfassung steht, sollte daran tunlichst nicht rütteln.“
Magdeburg, 19. August 2010