Ein seit Jahren gesuchter Vergewaltiger von Schülerinnen in Halle, Berlin und Jena soll nach einem erfolglosen Massenspeicheltest nun per Rasterfahndung gefunden werden. Hierzu erklärt die innen- und rechtspolitische Sprecherin der Fraktion Gudrun Tiedge:
„Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner Entscheidung vom Mai 2006 die Hürden für die Durchführung von Rasterfahndungen deutlich erhöht, indem es das Vorliegen einer konkreten Gefahr für die Anordnung einer Rasterfahndung durch das Belegen von Tatsachen als Voraussetzung einforderte. Zuvor galt für die Anordnung einer Rasterfahndung lediglich die Möglichkeit einer allgemeinen Bedrohung als ausreichend.
Das Gericht stärkte damit die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger, indem es klarstellte, dass Vermutungen und allgemeine Einschätzungen der Sicherheitsbehörden nicht ausreichen, um einen so erheblichen wie ungezielten Grundrechtseingriff gegen eine große Zahl Unverdächtiger zu rechtfertigen.
Für den Fall, dass eine Rasterfahndung überhaupt zum Einsatz kommen sollte, fordert DIE LINKE
Dennoch bleibt der Umstand, dass Menschen, ohne einen Anlass dafür gegeben zu haben, in das Visier von Ermittlungen und Datensammlungen geraten. Damit wird die Unschuldsvermutung zu guter letzt außer Kraft gesetzt.
Die Rasterfahndung bleibt aus Sicht der LINKEN insgesamt ein höchst fragwürdiges Instrument.“
Magdeburg, 27. Juli 2009