19. März 2010

Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in Sachsen-Anhalt für CDU und FDP kein Thema?

In der heutigen Landtagssitzung wurde der Antrag der Fraktion DIE LINKE „Sicherung guter Arbeitsbedingungen in Sachsen-Anhalt“ (Drs. 5/1324 ) als überflüssig abgelehnt, weil es in Sachsen-Anhalt schließlich die besten Arbeitsbedingungen gäbe.

Während Arbeitgeber und Verbände Betriebsräte und betriebliche Mitbestimmung für einen wichtigen Faktor der Arbeitsbeziehungen halten, betrachten FDP und CDU betriebliche Interessenvertretung scheinbar als überflüssig. Allerdings - gerade im Krisenjahr 2009 hat die Zusammenarbeit zwischen Geschäftsführungen und Betriebsräten in betroffenen Firmen maßgeblich dazu beigetragen, Unternehmen und Beschäftigung zu sichern. All dies könnten auch CDU und FDP wissen.

Festzustellen ist dies: In Sachsen-Anhalt gibt es 1Mio. Beschäftigte, von denen 40,8 % in Unternehmen mit Betriebsrat beschäftigt sind. Insgesamt gibt es in Sachsen-Anhalt 7 % der Unternehmen, in denen Betriebsräte gewählt sind.

Gegenwärtig finden in Deutschland Betriebsratswahlen statt. DIE LINKE erwartet von den Arbeitgebern dass sie diese nicht behindern. Der IG Metall ist nur zuzustimmen, wenn sie anlässlich einer Veranstaltung zum Thema 20 Jahre friedliche Revolution erneut unterstrich, dass Mitbestimmungsrechte Aktivposten und keine Bremsklötze sind. Wer die demokratische Bewegung von 1989 feiert, sollte über Demokratie im Alltag und im Betrieb nicht schweigen. Betriebsräte und Arbeitnehmer wissen gerade in der Krise am besten, was für ihren Betrieb zu tun ist. Sie müssen gestärkt und nicht geschwächt werden. Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich auf gleicher Augenhöhe begegnen und sich gegenseitig ernst nehmen, zahlt sich das auch im Betriebsergebnis aus, der Nutzen liegt auf beiden Seiten.

DIE LINKE bleibt bei ihren Forderungen: Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Fördermitteln ist entsprechend geltender Tarifverträge zu entlohnen, die gültigen Regelungen zu Arbeitzeit und Urlaub sind einzuhalten, auch für Beschäftigte aus Zeitarbeitsfirmen bzw. Arbeitnehmer, die befristet tätig sind.

Wahlen von Betriebsräten nach Betriebsverfassungsgesetz sind in den Unternehmen zu unterstützen und nicht zu be- oder gar verhindern.

Magdeburg, 19. März 2010

Edeltraud Rogée
gewerkschaftspol. Sprecherin