2. Februar 2010

Gemeindegebietsreform schafft mehr Probleme, als sie löst

Zu den heute von der Landesregierung vorgestellten zwölf Gesetzesvorhaben zur Gemeindegebietsreform erklärt der kommunalpolitische Sprecher der Fraktion Gerald Grünert:

„Gemessen an dem im Koalitionsvertrag festgelegten Ziel, in einer Freiwilligkeitsphase bis zu den Kommunalwahlen 2009 einheitliche und leistungsfähige Gemeindestrukturen sowie flächendeckend Einheitsgemeinden zu schaffen, ist die Landesregierung klar gescheitert.

Neben den Einheitsgemeinden wird es nun auch Verbandsgemeinden geben. Insbesondere durch Ausnahmeregelungen werden nach Abschluss der gesetzlichen Phase der Gemeindegebietsreform zum Teil riesige, unförmige und nichtzusammengehörige kommunale Gliederungen entstanden sein, die weder durch die Zahl ihrer Einwohner noch durch ihre territoriale Struktur vergleichbar sind.

Die Gemeindegebietsreform trägt nichts zur Lösung der Stadt-Umland-Problematik im Umfeld der Mittel- und Oberzentren bei. Wenig kompatibel sind die neu entstehenden Gemeindestrukturen auch hinsichtlich der Aufstellung eines neuen Landesentwicklungsplanes. Ob die Gemeindegebietsreform tatsächlich zur erhofften höheren Leistungsfähigkeit, zu mehr Wirtschaftlichkeit und Effizienz der gemeindlichen Strukturen führen wird, darf eher bezweifelt werden.

Lange Zeit war es um Fragen der künftigen gemeinsamen Identität, des möglichen bürgerschaftlichen Engagement und der demokratischen Teilhabechancen der Bürger nicht gut bestellt. Wenngleich mit Zwang kaum notwendige Akzeptanz geschaffen werden kann und darüber hinaus zahlreiche kommunale Mandate verloren gehen, so ist es grundsätzlich doch zu begrüßen, dass CDU und SPD in der gesetzlichen Phase in den Gemeinden, die den Einheitsgemeinden gesetzlich zugeordnet werden sollen, nun die Bildung von Ortschaftsräten und die Neuwahl von Ortsbürgermeister zulassen wollen. DIE LINKE hatte das bereits zu Beginn der Legislaturperiode gefordert.
Dies ist zwar ein richtiger Schritt, er beseitigt jedoch nicht die nun entstandene demokratische Schieflage. So ist für DIE LINKE nicht nachvollziehbar, warum die Landesregierung nur dann die Gemeinderäte neu wählen lassen will, wenn der gesetzlich einzugemeindende Bevölkerungsteil mehr als ein Drittel der Einwohnerschaft in der künftigen Einheitsgemeinde stellt.
Notwendig bleibt für DIE LINKE auch die weitere Qualifizierung des Ortschaftsverfassungsrechtes zur sachlichen und finanziellen Absicherung der Gestaltungsmöglichkeiten und Entscheidungsrechte vor Ort.

DIE LINKE wird sich konstruktiv an der parlamentarischen Behandlung der Gesetze beteiligen und entsprechende Änderungsvorschläge in die Debatte einbringen."

Magdeburg, 02. Februar 2010