Zu den von CDU und SPD vorgeschlagenen weiteren Änderungen am zweiten Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform erklärt der kommunalpolitische Sprecher der Fraktion Gerald Grünert:
„DIE LINKE begrüßt, dass die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD die verfassungsrechtlichen Bedenken des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes des Landtages von Sachsen-Anhalt nun offenbar endlich ernst nehmen.
Bereits Anfang Februar 2010, also vor mehr als zwei Monaten, hatte der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalts in Bezug auf den Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 5/2401) Bedenken angemeldet und auf Probleme hinsichtlich der Zusammensetzung und die notwendige Neuwahl der Stadt- und Gemeinderäte hingewiesen.
DIE LINKE wird den nun von den Regierungsfraktionen in den Innenausschuss eingebrachten Änderungsantrag zum zweiten Begleitgesetz prüfen. Unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Notwendigkeiten muss es jetzt darum gehen, dass es mit der Gemeindegebietsreform, die eine wesentliche Neustrukturierung der kommunalen Gebietskörperschaften darstellt, eine ordnungsgemäße Repräsentation der Bürgerinnen und Bürger in allen Stadt- und Gemeinderäte geben wird.
Zugleich müssen aus Sicht der LINKEN die neuen Städte und Gemeinden und deren Kommunalvertretungen arbeits-, entscheidungs- und handlungsfähig sein, um den nicht gering zu schätzenden Herausforderungen in den nächsten Jahren gerecht werden zu können.“
Magdeburg, 22. April 2010