26. November 2009

Trotz Landtagsbeschluss: CDU-Minister lehnen Verbesserungen für Lesben und Schwule ab

Zum angekündigten Abstimmungsverhalten Sachsen-Anhalts im Bundesrat zur Änderung des Artikel 3 Grundgesetz erklärt die gleichstellungspolitische Sprecherin:

„In der Landtagssitzung vom 09. Oktober wurde von der Mehrheit des Hauses ein Antrag der Fraktion DIE LINKE angenommen – gegen die Stimmen der CDU. Der Antrag fordert die Landesregierung auf, im Bundesrat existierende Initiativen zur Erweiterung des Artikels 3 Abs. 3 Grundgesetz um das Merkmal „sexuelle Identität“ zu unterstützen.
Wie nun bekannt wurde, wird Sachsen-Anhalt den Antrag zur Änderung des Artikel 3 Grundgesetz  der Länder Berlin, Brandenburg und Bremen nicht unterstützen, der am morgigen Freitag, dem 27. November 2009, im Bundesrat verhandelt werden wird.
Es ist das gute Recht der Landesregierung, eigenständig zu agieren – Landtagsbeschlüsse haben in der Regel auffordernden Charakter und sind für das Handeln der Landesregierung nicht vollends bindend.
Davon abgesehen ist es aber schon sehr erstaunlich, wie stark die Vertreter der CDU im Kabinett die Augen vor einer modernen Antidiskriminierungs- und Gleichstellungspolitik verschließen. Einer Politik, die in anderen CDU-regierten Ländern gewollt ist. Dem Landesmotto „Wir stehen früher auf“ scheinen sich in dieser Hinsicht zumindest die Minister der CDU erfolgreich zu entziehen.
Der Beschluss des Landtages sieht eine Berichterstattung der Landesregierung bis Ende des Jahres vor. DIE LINKE wird im Sozialausschuss des Landtages das Verhalten der Landesregierung thematisieren.“