Zur heutigen Entscheidung des Bundestages, für die Länder ab 2020 ein Schuldenverbot und für den Bund eine Schuldenbremse im Grundgesetz zu verankern, erklärt Dr. Angelika Klein, finanzpol. Sprecherin der Fraktion:
„Angesichts der Neuverschuldung des Bundes in Höhe von 47,6 Mrd. Euro - mit einem weiteren Anstieg wird gerechnet - muss man die Koalitionsparteien ausdrücklich fragen, ob sie noch wissen, was sie tun.
Die öffentlichen Haushalte leiden an einem strukturellen Defizit, nicht weil grundsätzlich zu viel ausgegeben, sondern weil zu wenig eingenommen wird, um die Aufgaben der öffentlichen Haushalte entsprechend zu finanzieren.
Die Fraktion DIE LINKE fordert die Landesregierung auf, dieser Grundgesetzänderung im Bundesrat nicht zuzustimmen.
Ein Schuldenverbot wird den politischen Spielraum in Sachsen-Anhalt gravierend einschränken, das Budgetrecht Landtages wird drastisch beschnitten. Den Parlamentariern wird von vorn herein ein verantwortungsloses Handeln unterstellt.
Die Entscheidung, ob neue Schulden aufgenommen werden oder nicht, muss eine politische Entscheidung sein und bleiben.“
Magdeburg, 29. Mai 2009