Zur Entscheidung der EU Kommission vom 30.06.09 betreffend des Nichtraucherschutzes bemerkt die gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Landtag Sachsen-Anhalt:
Eine bundeseinheitliche Regelung des Nichtraucherschutzes, ohne Ausnahmen, gewährleistet den Gesundheitsschutz
Zum Schutz vor schädlichem Tabakqualm hatte die EU-Kommission am Dienstag, 30.06.09, rauchfreie Zonen in öffentlichen Räumen in allen EU-Staaten gefordert.
Bis zum Jahr 2012 sollen alle 27 Mitgliedsstaaten dafür möglichst weitgehende Gesetze erlassen.
Es soll auf der Grundlage des Arbeitsschutzes strengere Rauchverbote durchgesetzt werden.
Dies wird in Deutschland nur durch eine bundeseinheitliche Reglung möglich sein.
Seit Dezember 2006 hat die Fraktion DIE LINKE im Landtag Sachsen- Anhalt eine bundeseinheitliche Reglung des Nichtraucherschutzes gefordert.
Denn das wäre vernünftiger als der Flickenteppich aus verschiedenen Länderegelungen mit diversen Ausnahmen.
Deshalb haben wir in der letzten Landtagssitzung vor der Sommerpause einen Entschließungsantrag eingebracht der mit einer Änderung angenommen wurde.
Darin wird unsere Landesregierung aufgefordert, auf Bundesebene initiativ zu werden, um eine bundeseinheitliche Regelung des Nichtraucherschutzes in Arbeitsstätten zu erreichen.
Denn die Ausnahme in der Arbeitsstättenverordnung widerspricht den Anforderungen eines umfassenden Gesundheitsschutzes der Beschäftigten. Die die Mitarbeiter in der Gastronomie sind viel stärker als andere Arbeitnehmer den Schadstoffen des Tabakrauchs ausgesetzt. Deshalb darf es hier keine Ausnahmeregelungen geben.
Die LINKE wird auch immer wieder 2 Punkte auf die Tagesordnung setzen :
Gesetzlicher Nichtraucherschutz muss mit einer zielgerichteten Präventionsarbeit in Schulen und Freizeiteinrichtungen verknüpft werden.
und
Den RaucherInnen sollten Möglichkeiten, suchtfrei zu werden und zu bleiben, kostengünstig oder kostenlos angeboten werden.