Zur beabsichtigten Änderung der Gemeindeordnung erklärt der kommunalpolitische Sprecher:
Mit dem Zweiten Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts wurde nach umfangreichen Beratungen vor nicht einmal 1½ Monaten die Gemeindeordnung Sachsen-Anhalts umfassend geändert. Nach dem erst im Mai beschlossenen Gesetz, sollen für die Kommunen nun weitere Veränderungen beschlossen werden, deren Zweckmäßigkeit einer genaueren Prüfung bedürfen.
Eine zeitlich besser abgestimmte Gesetzgebungsarbeit der Landesregierung wäre insbesondere mit Blick auf die derzeit gravierenden Veränderungen im kommunalen Bereich wünschenswert. Die Städte und kleineren Gemeinden unseres Landes haben gegenwärtig mit der Gemeindegebietsreform, der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes, der Funktionalreform und der Neugestaltung des kommunalen Finanzausgleiches zahlreiche Herausforderungen zu meistern.
Statt gesetzgeberischer Schnellschüsse und Unruhe brauchen die Kommunen heute mehr denn je Berechenbarkeit und Solidität in der Landespolitik.