Zum Vorschlag des Präsidenten des Landesrechnungshofes von Sachsen-Anhalt, ein Verschuldungsverbot in die Landesverfassung zu schreiben, erklärt die finanzpolit. Sprecherin der Fraktion:
„Eine verfassungsrechtliche Verankerung eines Schuldenverbotes ist keine Lösung, Haushaltskrisen, die aus den verschiedensten Ursachen heraus entstehen können, zu bewältigen.
Da die Länder nur bedingt Einfluss auf die Einnahmen von Bund und Länder haben, hätten sie nach Einführung eines Schuldenverbot keinerlei Spielräume mehr, da Haushaltsstabilität vor gesellschaftlicher Stabilität stände.
Aus der Sicht des Landesrechnungshofes mag eine solche Position nachvollziehbar sein, doch für Politikerinnen und Politiker wäre damit Politikgestaltung nicht mehr gegeben."