„Die Abschaffung der Überprüfbarkeit von Straßenausbaumaßnahmen bei unterlassener Bürgerinformationsveranstaltung schwächt erheblich die Einflussmöglichkeiten der Bürgerschaft und nimmt ihr die Sanktionsfähigkeit gegenüber der Verwaltung.
Damit werden die Einflussmöglichkeiten der Grundstückseigentümer wieder auf den Stand von April 1999 zurückversetzt. Gleichzeitig werden die Regelungen für übergroße Grundstücke, welche bisher nur zu 130 Prozent gemessen am Durchschnittsgrundstück der Gemeinde veranlagt werden durften, unzulässig auch auf private, kommunale und genossenschaftliche Wohnungsunternehmen ab fünf Wohneinheiten ausgedehnt. So sollen diese Unternehmen zukünftig für die Gesamtfläche zur Kasse gebeten werden.
Das führt zu erheblichen Belastungen und wird von der Fraktion der LINKEN abgelehnt.“