„DIE LINKE steht der nachträglichen Sicherheitsverwahrung aus verfassungsrechtlicher Sicht grundsätzlich skeptisch gegenüber, besonders jedoch im Bereich des Jugendstrafrechts, in dem der Erziehungsgedanke im Mittelpunkt steht. Mit der neuen Regelung könnte theoretisch ein jugendlicher Ersttäter - wie ein erwachsener Straftäter - bis an sein Lebensende hinter Gittern bleiben. Dies widerspricht dem Gedanken der Jugendstrafe im höchsten Maße.
Gerade weil Jugendliche sich in einer besonderen entwicklungspsychologischen Situation befinden, ist oberster Grundsatz in Jugendstrafverfahren der Erziehungsgedanke. Dieser wird bei der nachträglichen Sicherungsverwahrung ad absurdum geführt.
Die Gesellschaft hat ein Interesse daran, dass junge Straftäter in Zukunft straffrei leben. Durch verlängertes Wegsperren wird der Erfolg hierfür minimiert. Studien weisen bereits seit vielen Jahren nach, dass die Rückfallquote nach einem Aufenthalt im Jugendvollzug bei mehr als 70 % liegt.
Bei den Plänen der Bundesregierung handelt es sich um reine Symbolpolitik, die weder dem jugendlichen Straftäter noch der Gesellschaft hilft. DIE LINKE lehnt aus diesen Gründen die beabsichtigte Verschärfung des Jugendstrafrechts in aller Entschiedenheit ab.“