14. Januar 2011

Öffentliche Sicherheit bei Wahrung der Grundrechte landesweit garantieren

Die Gewährleistung der Öffentlichen Sicherheit ist originärer Bestandteil der Öffentlichen Daseinsvorsorge, von der Erfüllung dieser Aufgabe hängt maßgeblich die Lebensqualität der Menschen ab. Daher hat die Landtagsfraktion zu diesem Thema im Rahmen der Reihe „Sachsen-Anhalt Konzept 2011“ ein Konzept (kurz / komplett) erarbeitet, das weit über die traditionelle Politik der Inneren Sicherheit hinausgeht und einen ganzheitlichen Ansatz der Herangehensweise zugrunde legt.

Der Fraktionsvorsitzende Wulf Gallert und die rechts- und innenpol. Sprecherin Gudrun Tiedge betonten, für DIE LINKE stehe die Frage im Vordergrund, wie man Öffentliche Sicherheit weitgehend gewährleisten kann – denn eine vollständige Gewährleistung ist unmöglich –, ohne dabei die individuellen Grund- und Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger unzulässig einzuschränken.

Es gehe um angemessene Präsenz der Polizei in der Fläche, um ihre bedarfsgerechte Personalausstattung sowie eine gute fachliche Aus- und Weiterbildung. Eine Kennzeichnungspflicht für Polizistinnen und Polizisten sowie eine unabhängige Beschwerdestelle Polizei stärken aus Sicht der LINKEN Transparenz und Vertrauen.

Das Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes gehört auf den Prüfstand, nicht die Verschärfung des Polizeirechts, sondern die strikte Wahrung der Grund- und Freiheitsrechte steht auf der Agenda, eine sich ausbreitende Videoüberwachung oder die Rasterfahndung bedeuten keine Stärkung der Sicherheit, der unantastbare Kernbereich privater Lebensgestaltung im Rahmen aller verdeckten Datenerhebungen der Sicherheitsbehörden ist uneingeschränkt zu gewährleisten. DIE LINKE will die kommunale Kriminalitätsprävention durch ein enges Zusammenwirken von Kommunen und Polizei ausbauen.

DIE LINKE lehnt eine Aushöhlung des Versammlungsrechts ab, politisch motivierte Einschränkungen lösen keine Probleme. Gelebte Demokratie erfordert das couragierte Engagement der Menschen, keine Einschränkung von Grund- und Freiheitsrechten.

Das Konzept umfasst darüber hinaus auch Fragen der Bekämpfung des Rechtsextremismus, des Datenschutzes, der Unabhängigkeit der Justiz oder des Brandschutzes.
 
Magdeburg, 14. Januar 2011

Dr. Thomas Drzisga
Pressesprecher

Quelle: http://www.dielinke-fraktion-lsa.de/nc/politik/presse/detail/artikel/oeffentliche-sicherheit-bei-wahrung-der-grundrechte-landesweit-garantieren/