Die Landtagssitzung vom 18./19. März 2010 im Überblick
Im folgenden werden in der Reihenfolge des zeitlichen Ablaufs in knapper Form der jeweilige Gegenstand und das Beratungsergebnis dargestellt.
Es erfolgt zudem eine Konzentration auf die aus Sicht der Redaktion wichtigsten Tagesordnungspunkte,eigenständige Anträge der LINKEN finden hier keine Berücksichtigung, sie werden gesondert vorgestellt.
Einen vollständigen Überblick zu den Beratungsergebnissen bietet die kommentierte Tagesordnung auf der Seite des Landtags. Die Verlinkung des jeweiligen Tagesordnungspunktes verweist im übrigen in der Regel auf genau diese Seiten. Hier sind alle Originalredebeiträge als Videoclip zugänglich, der Verweis auf das jeweilige Redemanuskript liefert oft eine etwas abweichende Darstellung, es gilt in jedem Falle das gesprochene Wort.
18. März 2010, erster Beratungstag
TOP 01 a): Die Sitzung beginnt mit einer von der SPD beantragten Aktuellen Debatte 20 Jahre erste freie Volkskammerwahl in der DDR (Drs. 5/2499). Für CDU, FDP und SPD sprechen deren damaligen Mitglieder der Volkskammer Detlef Gürth, Gerry Kley und Dr. Rüdiger Fikentscher, auch Ministerpräsident Böhmer ergreift das Wort. Für DIE LINKE positioniert sich deren Abgeordneter und Landesvorsitzender Matthias Höhn (s. Redemanuskript / Video): „Die Abgeordneten der Volkskammer bereiteten mit ihren Entscheidungen den Weg über die Wirtschafts- und Währungsunion, den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes bis zur Gründung des Landes Sachsen-Anhalt. Insofern sind sie auch die Mütter und Väter dieses Landtages. Es ist gut und richtig, dass wir heute an sie alle erinnern. Viele haben sich aus der aktiven Politik mittlerweile wieder zurückgezogen, andere sind bis heute in politischer Verantwortung. Ihnen allen gelten unsere Anerkennung und unser Dank.“ Insgesamt eine eher von Nachdenklichkeit geprägte, durchaus nachlesenswerte Debatte, in deren Resultat keine Beschlüsse zu fassen sind.
TOP 05: In abschließender Beratung wird der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gedenkstättenstiftungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Drs. 5/2015; Drs. 5/2484) behandelt. Der Ausschuss für Inneres empfiehlt, den Gesetzentwurf abzulehnen, dem folgt die Mehrheit des Hohen Hauses, DIE LINKE verzichtet auf einen Debattenbeitrag, da der Gesetzentwurf die eigentlichen Probleme der Gedenkstättenstiftung nicht lösen könne – darauf hatte der Fraktionsvorsitzende Wulf Gallert bereits bei der Einbringung des Gesetzes am 18. Juni 2009 hingewiesen.
TOP 06: Zur abschließenden Beratung liegt der Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats … (Drs. 5/2321; Drs. 5/2485; Drs. 5/2508) vor, es geht um die Verbesserung der Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Bereich der Informationstechnik. Für DIE LINKE bemerkt deren wirtschaftspol. Sprecher Dr. Frank Thiel (s. Redemanuskript / Video): „Zugleich wurde … noch einmal das Dilemma der Behandlung von Staatsverträgen insgesamt deutlich: Regierungshandeln wird im Nachhinein bewertet, das Parlament hat kaum Einfluss. Bereits geschlossene Verträge werden mehr oder weniger abgenickt. Das ist zum Durchregieren sicherlich geeignet, aber nicht für die parlamentarische Arbeit, die wir eigentlich erwarten. Deshalb wäre mehr Kreativität gefragt, was die Vorbereitung von Staatsverträgen betrifft, damit man die Belange des Parlaments rechtzeitig mit beachtet.“ Das Gesetz wird beschlossen, DIE LINKE enthält sich. Ein Entschließungsantrag, der von allen Fraktionen eingebracht wurde, findet erwartungsgemäß auch die Zustimmung aller Fraktionen.
TOP 07: Im September 2009 hatte die Landesregierung den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung und weiterer Vorschriften (Drs. 5/2085; Drs. 5/2496) eingebracht, nun soll das Gesetz beschlossen werden. Gegenstand ist die Weiterentwicklung der gesetzlichen Regelungen zur kommunalen Haushaltswirtschaft nach der Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen. Der kommunalpol. Sprecher der LINKEN Gerald Grünert (s. Redebeitrag / Video) signalisiert Zustimmung: „Die vorliegenden Änderungen entsprechen den Ergebnissen der Abstimmungen mit den kommunalen Spitzenverbänden. Mit der Eröffnung der Möglichkeit zur Aufstellung eines Doppelhaushaltes wurde die bestehende Rechtslage konkretisiert und erweitert.“ CDU, SPD und DIE LINKE stimmen zu, die FDP enthält sich.
TOP 08: Die Landesregierung legt den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Besoldungsrechts des Landes Sachsen-Anhalt (Drs. 5/2477) vor. Mit der Föderalismusreform ist die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes zur Regelung der Besoldung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter der Länder entfallen, das Land muss die Angelegenheit nun selbst regeln. Die für Beamtenrecht zuständige Sprecherin der LINKEN Dr. Helga Paschke (s. Redemanuskript / Video) hält den Entwurf für durchaus verhandlungsfähig: „Mit diesem Gesetzentwurf werden wir bis zum Ende der Legislaturperiode mit der Neugliederung des Dienstrechtes und jetzt mit der Besoldung und Versorgung zwei Vollgesetze verabschieden, die mit dem Statusgesetz des Bundes die ganze Palette gesetzlich zu regelnder Fragen im Bereich des Beamtenrechts regeln. Wir sind terminlich und inhaltlich nicht schlecht aufgestellt. Bemerkenswert ist die sehr frühzeitige Einbindung der Spitzenverbände, die auch uns gegenüber das Verfahren ausdrücklich lobten.“ Allerdings – was die Stärkung des Leistungsprinzips anbelange, so sei der Ansatz halbherzig, dessen Stärkung sei durch das Fehlen von Regelungen von Leistungsprämien und Leistungszulagen nicht erfolgt. Der Gesetzentwurf wird in den Ausschuss für Finanzen sowie in die Ausschüsse für Inneres, für Recht und Verfassung, für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie in den Ältestenrat überwiesen.
TOP 10: Lang erwartet ist der Entwurf eines Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Drs. 5/2488; Drs. 5/2510; Drs. 5/2511), er wird von der Landesregierung vorgelegt. Für DIE LINKE, die gleich zwei Änderungsanträge mit einbringt, erklärt deren behindertenpol. Sprecher Dr. Detlef Eckert (s. Redemanuskript / Video): „Jeder Mensch mit einer Behinderung oder Beeinträchtigung, der darauf aus ist, seine Ansprüche auf Selbstbestimmung und Teilhabe außerhalb eingefahrener Gleise umzusetzen, kennt die Barrieren, die von Bürokratie, von Baulichkeiten, von Ignoranz und Unkenntnis aufgetürmt werden. Diesbezüglich muss es einen Wandel geben. … Mit Blick auf die demografische Entwicklung ist festzustellen, dass viele Kommunen zur Barrierefreiheit getragen bzw. gescheucht werden müssen, es ist also nach wie vor für notwendig, so etwas hauptamtlich zu tun, es sei denn, die kommunalen Spitzenverbände erkennen in diesem Bereich endlich ihre Verantwortung.“ Gesetzentwurf wie Änderungsanträge werden in die Ausschüsse für Soziales sowie für Inneres überwiesen.
19. März 2010, zweiter Beratungstag
TOP 01 b): Die FDP wünscht eine Aktuelle Debatte zum Thema Agieren der Landesregierung im Vorfeld der Veranstaltung zur Lehrerfortbildung "Diktaturenvergleich als Methode der Extremismusforschung" (Drs. 5/2504), die Angelegenheit wurde öffentlich so breit wie kontrovers diskutiert. Staatssekretär Rüdiger Erben hatte die Mitwirkung von Landesbediensteten an der Veranstaltung untersagt, der Landtag müsse sich nach FDP-Auffassung positionieren, wie er die Einflussnahme der Landesregierung auf die Gestaltung von Veranstaltungen der Landeszentrale für politische Bildung bewerte. Ministerpräsident Böhmer stellt klar, eine solche Einflussnahme habe es gegeben, und sie sei sachlich geboten gewesen, auch wenn er sie „für methodisch irritierend“ gehalten habe. Er bezieht sich dabei auf das Gedenkstättenstiftungsgesetz, es sei um die Vermeidung eines absehbaren Konflikts zwischen Opferverbänden gegangen. Für DIE LINKE lässt deren Fraktionsvorsitzender Wulf Gallert (s. Redemanuskript / Video) keine Zweifel hinsichtlich ihrer Position zu der geplanten Veranstaltung aufkommen: „Der Gesamtansatz dieser Tagung ist in seinem Ursprung davon ausgegangen, dass allein die Vertreter des so genannten Extremismusansatzes, Prof. Jesse und Dr. Lang sowie Dr. Baron und ein Vertreter des Verfassungsschutzes, für dessen Arbeit der Extremismusansatz im Wesentlichen die ideologische Begründung liefert, dargestellt werden. Dabei geht es bei dieser Tagung schwerpunktmäßig um den Linksextremismus, der Rechtsextremismus dient hier lediglich dazu, vermeintliche Parallelen aufzuzeigen. … Die Frage stellt sich nun, ob solche Positionen bei einer Tagung der Landeszentrale für politische Bildung sowie der Gedenkstättenstiftung vertreten sein können. Ich sage hier ausdrücklich: Ja, das können sie. Das können sie deshalb, weil die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit und die Freiheit der Wissenschaft solche Positionierung einschließen muss. Aber das geht natürlich nur, wenn einer der wichtigsten Grundsätze einer demokratischen politischen Bildung beachtet wird, und das ist das Gebot der Kontroversität. Oder anders gesagt, was in Wissenschaft und Gesellschaft umstritten ist, muss auch in der politischen Bildung umstritten dargestellt werden.“ Die Tagung selbst sei das Problem, nicht das Verhalten von Staatssekretär Erben. Auch diese Debatte, zu der Beschlüsse nicht gefasst werden, ist hinsichtlich der Klarheit der einzelnen Debattenbeiträge ausgesprochen nachlesenswert.
TOP 09: Einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger (Drs. 5/2487) bringt die FDP in den Landtag ein. Durch die gemeinsame Wahrnehmung der Datenschutzkontrolle von öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz solle ein hohes Datenschutzniveau sichergestellt werden, so heißt es in der Gesetzesbegründung. Die rechts- und innenpol. Sprecherin der LINKEN Gudrun Tiedge (s. Redemanuskript / Video) hält es für unabdingbar, den Datenschutz in eine Hand zu geben: „Die EU-Kommission klagte gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen fehlender Unabhängigkeit der für den nichtöffentlichen Bereich zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden, da sie der Auffassung war, dass die Rechtslage in allen Bundesländern gegen die EU-Datenschutzrichtlinie verstößt. Darüber hat der Europäische Gerichtshof am 9. März 2010 entschieden, mit der Maßgabe, auch diesen Datenschutzbereich einer unabhängigen Stelle zu unterstellen. Der vorliegende Gesetzentwurf der FDP trägt dem Rechnung und wird von uns ausdrücklich begrüßt.“ Der Gesetzentwurf wird von allen Fraktionen in den Ausschuss für Inneres sowie in die Ausschüsse für Finanzen, für Recht und Verfassung und für Wirtschaft und Arbeit (mitberatend) überwiesen.
TOP 19: Mit ihrem Antrag Vierzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag - Jugendmedienschutz (Drs. 5/2493; Drs. 5/2507) will die FDP erreichen, dass die Landesregierung dem Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien den Entwurf des Vierzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages zuleitet – der kennt den nämlich nicht. Der Koalition reicht ein Bericht im Ausschuss, wie sie in einem entsprechenden Änderungsantrag wissen lässt. Der medienpol. Sprecher der LINKEN Stefan Gebhardt (s. Redemanuskript und Video) folgt dem Anliegen: „Auch wir als Parlamentarier sollten mitreden können. Dahinter steckt auch eine grundsätzliche Frage. Wir haben gestern und heute viel über den Wert des Parlamentarismus diskutiert. Dazu gehört dann auch, dass wir bei solchen Staatsvertragsentwürfen die Möglichkeit erhalten, Anhörungen durchzuführen und Stellungnahmen abzugeben. Das wollen wir auch bei dem 14. Rundfunkänderungs-Staatsvertrag im Fachausschuss tun.“ Beschlossen wird der Änderungsantrag von CDU und SPD.
TOP 20: Erneut ein Antrag der FDP, es geht um eine Zwischenbilanz des Breitbandausbaus (Drs. 5/2494; Drs. 5/2512). Dazu soll die Landesregierung im zuständigen Ausschuss Bericht erstatten. Der wirtschaftspol. Sprecher der LINKEN Dr. Frank Thiel (s. Redemanuskript / Video) benennt Kernprobleme des Themas: „Die Frage ist, ob die momentane digitale Spaltung mit punktueller Förderung überwunden werden kann. Des Weiteren gibt es den Streit darüber, die Telekommunikationsdienstleistungen als Universaldienstleistungen in die Versorgungsfragen aufzunehmen.“ Die Frage, ob eine flächendeckende Versorgung bis Ende 2010 zu erreichen sei, bedürfe einer klaren Antwort. Nach Ablehnung des breiter gefassten Änderungsantrag der LINKEN (s. unten) findet der FDP-Antrag bei allen Fraktionen Zustimmung.
TOP 21: CDU und SPD sorgen sich um die Wirkungen des Rettungsdienstgesetzes (Drs. 5/2498; Drs. 5/2509), dazu soll die Landesregierung in den Ausschüssen für Inneres und für Soziales berichten. Der Abgeordnete der LINKEN Dr. Detlef Eckert (s. Redemanuskript / Video) wirkt angesichts des allumfassenden Klagens leicht verwundert: „Wer hat dieses komische Gesetz bloß beschlossen?“ Der genauer hinterfragende Änderungsantrag der LINKEN (s. unten) wird abgelehnt, der Koalitionsantrag findet – bei Enthaltung der LINKEN – die notwendige Mehrheit.
Eigene parlamentarische Initiativen der Fraktion der LINKEN in der Reihenfolge der Tagesordnung
Der Bericht zu den parlamentarischen Initiativen der LINKEN erfolgt in der Reihenfolge der Tagesordnung für diese Landtagssitzung.
TOP 02: Entwicklung des Rechtsextremismus in Sachsen-Anhalt sowie Handlungsstrategien und Gegenmaßnahmen der Landesregierunghttp://www.landtag.sachsen-anhalt.de/index.php?id=videoservice&agendaitem_id=691
DIE LINKE hatte zu diesem Thema eine Große Anfrage an die Landesregierung gestellt, zu deren Antwort nun die Aussprache folgt. Allein die Anfrage enthält 232, in 22 Komplexe untergliederte Fragen, die Antwort umfasst 643 Seiten. Die rechts- und innenpol. Sprecherin der LINKEN Gudrun Tiedge (s. Redemanuskript / Video) konstatiert angesichts der Antwort der Landesregierung: „Der Rechtsextremismus ist eine zu nehmende Bedrohung für die verfassungsrechtliche Grundordnung sowie das demokratische Gemeinwesen der Bundesrepublik. Eine zunehmende Zahl von Straf- und Gewalttaten, Wahlerfolge rechtsextremistischer Parteien bei Landtags- und Kommunalwahlen, die Bindungskraft einer rechtsgerichteten Jugendkultur sowie die schleichende Toleranz und zunehmende Akzeptanz rechtsextremen Gedankenguts einschließlich undemokratischer und intoleranter Einstellungsmuster in weiten Teilen der Bevölkerung machen deutlich, dass Gesellschaft und Politik vor einer ernstzunehmenden Herausforderung stehen.“ Und mit Blick auf die NPD fügt sie hinzu: „Parlamente sind für die NPD Propagandatribünen zur Propagierung ihres völkischen und autoritären Gesellschafts- und Staatsverständnisses. Wie sie jedoch wirklich zum Parlamentarismus stehen, belegt ein Zitat von Udo Pastörs (seit 2006 Abgeordneter der NPD im Landtag von Mecklenburg/Vorpommern), abgedruckt im Spiegel 37/2006: „Ich bin kein großer Anhänger dieser Form des Parlamentarismus. Aber das macht man so, dass man da rein geht und provoziert mit Präzision. Dann werden sie sehen, wie diese ganzen Viren, diese Parasiten, wach werden, dann sehen sie, dass die Axt kommt, dass man bis aufs Gesunde herausseziert. Das ist die Aufgabe eines nationalen Menschen“.“ Die gesamte Aussprache, zu der Beschlüsse nicht gefasst werden, ist in ihrem überwiegenden Verlauf sachlich und verdient ebenfalls das Prädikat „nachlesenswert“.
TOP 11: Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
Zur Begründung des Gesetzentwurfes heißt es u.a.: „Der einbringenden Fraktion sind Fälle bekannt geworden, in denen Schülerinnen und Schüler, die Schulen der Sekundarstufe II besuchen, nach den Regelungen vor Inkrafttreten des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes, aufgrund ihrer sozialen Situation die Fahrtkosten durch den Träger der Schülerbeförderung erstattet bekamen, nun aber die Eigenbeteiligung in voller Höhe entrichten müssen. Eine solche Schlechterstellung im Einzelfall entspricht nach Auffassung der Fraktion DIE LINKE nicht der Intention des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes.“ Und die bildungspol. Sprecherin der LINKEN Jutta Fiedler (s. Redemanuskript / Video) fügt erläuternd hinzu: „In der Begründung zu unserem Antrag ist zu lesen, dass uns trotzdem Fälle bekannt geworden sind, in denen Familien jetzt schlechter gestellt sind, weil sie bereits vor der 12. Änderung des Schulgesetzes durch die Träger der Schülerbeförderung eine völlige Entlastung erhielten, die jetzt gesetzlich verboten ist, denn die 100 Euro Eigenbeteiligung sind ein gesetzliches Muss für alle. Wir wollen, dass das wieder in die kommunale Eigenverantwortung gelegt wird. Das geschieht, indem die Wörter „und 4a“ in Absatz 5 §71 des Schulgesetzes gestrichen werden. Für das Land entstehen dadurch keine Mehrkosten.“ Der Gesetzentwurf wird in den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie in die Ausschüsse für Finanzen, für Inneres und für Landesentwicklung und Verkehr überwiesen.
TOP 12: Kursbuchstrecke 551/585 Zeitz-Naumburg-Nebra
Die Strecke Naumburg – Zeitz soll mittelfristig eingestellt werden, DIE LINKE hingegen fordert, diese in die Strecke Naumburg-Nebra-(Artern) zu integrieren und in Abstimmung mit der Staatsregierung des Freistaates Thüringen entsprechende Nebenangebote interessierter Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) zuzulassen und zu bewerten. Der verkehrspol. Sprecher der LINKEN Uwe Heft (s. Redemanuskript / Video) betont: „Die heute hier zur Debatte stehenden einzelnen SPNV-Strecken KBS 551 im Teilabschnitt Zeitz-Teuchern-Naumburg und KBS 585 Naumburg-Nebra-Wangen sind, für sich allein betrachtet, möglicherweise entbehrlich. In ihrer Gänze sind sie … eine wichtige und zu erhaltende Achse im Netz des SPNV des Landes und darüber hinaus. Beide Abschnitte isoliert zu betrachten und in Folge dessen entsprechende Schlussfolgerungen zu ziehen und zu handeln, führt verkehrspolitisch und auch für die weiteren Perspektiven der Region aus unserer Sicht und unserem Verständnis heraus in eine völlig verkehrte Richtung. Diese isolierte Betrachtung führt zu einer Beschleunigung des Sterbens von Regionen, gerade in den ländlichen Gebieten des Landes.“ Darüber hinaus hätten beide Strecken nur gemeinsam eine weitere, für das Land Sachsen-Anhalt nicht zu unterschätzende Funktion für den Tourismus im Süden Sachsen-Anhalts, in der Weinbauregion von Unstrut und Saale oder auch für die Erreichbarkeit des Himmelsweges mit öffentlichen Verkehrsmitteln von außerhalb Sachsen-Anhalts. Die Koalition legt einen Alternativantrag vor, der in recht allgemeiner und unverbindlicher Form eine Berichterstattung der Landesregierung im zuständigen Ausschuss vorsieht. Gegen die Stimmen der LINKEN wird der Alternativantrag mehrheitlich angenommen.
TOP 15: Gleichstellungsindikatoren im Rahmen strategischer Steuerung
Im Antrag heißt es: „Die Landesregierung wird aufgefordert, bei der Einführung des geplanten Fördercontrollings und übergreifender Steuerungsmethoden sowie im Rahmen der ziel- und wirksamkeitsorientierten Produktentwicklung und Steuerung von Fördermaßnahmen die Prinzipien des Gender Mainstreaming, des Gender Budgeting und der Barrierefreiheit entsprechend zu berücksichtigen.“ Die FDP stellt einen Änderungsantrag, der zusätzlich noch die Familienfreundlichkeit einbezogen wissen will. Die Abgeordnete der LINKEN Eva von Angern (s. Redemanuskript / Video) erläutert dazu: „Gender-Mainstreaming ist eine Methode, um Auswirkungen politischen Handelns auf Frauen und Männer vorausschauend zu gestalten. Gender-Budgeting wiederum ist ein durch diese Methode entstandenes konkretes Verfahren für die haushaltsmäßige Umsetzung des Gender-Mainstreaming-Ansatzes. Es ist zu fragen, wie verteilen sich öffentliche Mittel unter dem Aspekt der Geschlechterdifferenzierung sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht,wie viel öffentliches Geld kommt bei Frau und wie viel öffentliches Geld kommt bei Mann mit welcher Wirkung an. Es geht vor allem um einen Ausgleich von Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern, es geht um einen Ausgleich von ungleichen Chancen, hier hinsichtlich des Zugangs zu Macht, zu Ressourcen, eben auch zwischen den Geschlechtern. Dies kann aber nur durch eine konkrete Analyse herausgefunden und gegebenenfalls korrigiert werden. Die Datenbasis ist eine ganz entscheidende Grundlage.“ Die Anträge werden zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Finanzen sowie in den Ausschuss für Soziales überwiesen.
TOP 16: Für eine solidarische gesetzliche Krankenversicherung (GKV) - Kopfpauschale verhindern
„Die Landesregierung wird aufgefordert, im Bundesrat und in der Gesundheitsministerkonferenz gegen die beabsichtigte Einführung einer einkommensunabhängigen Finanzierung der Krankenversicherung durch Erheben einer Gesundheitsprämie bzw. Kopfpauschale aktiv zu werden.“ So ist es im Antragstext zu lesen. Die gesundheitspol. Sprecherin der LINKEN Heidelinde Penndorf (s. Redemanuskript / Video) umreißt die Problematik so: „Die Beibehaltung der relativ niedrigen Beitragsbemessungsgrenze und die Beschränkung auf Löhne und Gehälter als versicherungspflichtige Einkommensarten haben seit Jahren dazu geführt, dass sich zunehmend die gut verdienenden Teile der Bevölkerung aus der solidarischen Versichertengemeinschaft verabschieden konnten. Damit hat sich die Einnahmesituation der GKV verschärft und sie verschärft sich weiter. … Die Umverteilung der wachsenden Kosten geht zu Lasten der Menschen mit geringeren Einkommen. Das ist unsolidarisch und wird von uns abgelehnt.“ Der Antrag Drs. 5/2490 wird in den Ausschuss für Soziales überwiesen.
TOP 17: Bedarfsfeststellung von Kindertageseinrichtungen
Der Antragstext beschreibt das Anliegen: „Die Landesregierung wird aufgefordert zu prüfen, ob die Notwendigkeit besteht, das Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG LSA) dahingehend zu verändern, dass nur dann eine öffentliche Förderung einer Kindertagesstätte verpflichtend wird, wenn der Bedarf der Einrichtung vorab durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe festgestellt worden ist.“ Dazu die kinder-, jugend- und familienpol. Sprecherin der LINKEN Eva von Angern (s. Redemanuskript / Video): „Wir sind uns des Subsidiaritätsprinzips in der Jugendhilfe bewusst und stehen auch dazu. Das ist ein sehr hohes Gut, das auch wir erhalten wollen. Wir sehen in den freien Trägern einen wichtigen und unersetzlichen Partner, der täglich engagiert und eben auch sehr ideenreich soziale Arbeit leistet und damit auch ein wichtiger Motor in der Kommune ist. Trotzdem gilt neben den Prinzipien der Freiwilligkeit und der Subsidiarität in der Kinder- und Jugendhilfe der Grundsatz der Bedarfsgerechtigkeit: Angebote und Leistungen der Jugendhilfe, egal ob in kommunaler oder in freier Trägerschaft, müssen eben bedarfsgerecht ausgestaltet sein.“ Die Frage laute, ob die kommunale Selbstverwaltung durch das Kinderförderungsgesetz eingeschränkt werde. Alle Fraktionen stimmen dem Antrag zu, so ist er beschlossen.
TOP 18: Sicherung guter Arbeitsbedingungen in Sachsen-Anhalt
Im Juni 2008 (!) war der Antrag eingebracht worden, nun, nach fast zwei Jahren, empfiehlt die Mehrheit des zuständigen Ausschusses, diesen für erledigt zu erklären. In der Antragsbegründung heißt es u.a.: „In einigen Unternehmen, die in Sachsen-Anhalt mit den Produkten der Arbeit der Beschäftigten gute wirtschaftliche Ergebnisse erzielt haben, werden die Würde und die arbeitsrechtlichen Ansprüche der Beschäftigten missachtet. … Arbeitnehmer sehen sich zunehmend einem psychischen Druck ausgesetzt, dem sie nicht mehr gewachsen sind. In Unternehmen haben sie zunehmend keine Rechte mehr, Arbeitszeit wird nach Gutdünken angeordnet, Zeitarbeiter erhöhen den Druck bei dem übrigen Stammpersonal, alles zu ertragen, nur um den Job zu erhalten. Das führt in einigen Unternehmen bereits sichtbar zum Leistungsabfall, der sich negativ auf die wirtschaftliche Entwicklung der Unternehmen auswirkt.“ Die gewerkschaftspol. Sprecherin der LINKEN Edeltraud Rogée (s. Redemanuskript / Video) hält das Anliegen nicht für erledigt: „Die Unternehmen, die uns veranlasst haben, diesen Antrag zu stellen, haben ihre Mitbestimmungsprobleme nach fast zwei Jahren noch immer nicht gelöst. Es wird nach wie vor vonseiten der Geschäftsführung gegen die Einrichtung von Betriebsräten nach dem Betriebsverfassungsgesetz gewirkt. Die Wahl und der Einfluss von Betriebsräten würden im Unternehmen die im Antrag genannten Probleme eindämmen. Durch Mitbestimmungsrechte bei Personalfragen und bei der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens könnte gezielt Einfluss auf die Einhaltung der Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Praktikantinnen und Praktikanten, auf die Beteiligung an Tarifverhandlungen sowie gegen die Ausspähung von Mitarbeitern genommen werden.“ FDP und Koalition folgen der Beschlussempfehlung, der Antrag wird damit als erledigt abgelegt, jedenfalls im Hohen Haus.
DIE LINKE zu parlamentarischen Initiativen anderer Fraktionen und der Landesregierung
TOP 10: Entwurf eines Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
Zu diesem Gesetz legt DIE LINKE zwei Änderungsanträge vor: der eine (Drs. 5/2510) zielt auf die Hauptamtlichkeit der Behindertenbeauftragten, der andere (Drs. 5/2511) fordert, dass beim Landesbehindertenbeauftragten eine Monitoring-Stelle gemäß Artikel 33 des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zur Umsetzung der UN-Konvention in Sachsen-Anhalt eingerichtet wird. In der Antragsbegründung heißt es dazu: „Da dieses Gesetz in seiner Zielstellung eng mit den Grundsätzen der UN-Konvention hinsichtlich Selbstbestimmung und Teilhabe verknüpft ist und die UN-Konvention wiederum handlungsleitend für die gesamte Behindertenpolitik ist, gehört eine solche Monitoring-Stelle zum Instrumentarium des Behindertengleichstellungsgesetzes.“ Der behindertenpol. Sprecher der LINKEN Dr. Detlef Eckert (s. Redemanuskript / Video) fordert dazu: „Mit Blick auf die demografische Entwicklung ist festzustellen, dass viele Kommunen zur Barrierefreiheit getragen bzw. gescheucht werden müssen, es ist also nach wie vor für notwendig, so etwas hauptamtlich zu tun, es sei denn, die kommunalen Spitzenverbände erkennen in diesem Bereich endlich ihre Verantwortung.“Beide Anträge werden zusammen mit dem Gesetzentwurf in die Ausschüsse für Soziales sowie für Inneres überwiesen.
Top 20: Zwischenbilanz des Breitbandausbaus
Mit dem Änderungsantrag (Drs. 5/2512 ) fordert DIE LINKE eine etwas detaillierter Auskunft von der Landesregierung. Dazu der wirtschaftspol. Sprecher der Fraktion Dr. Frank Thiel (s. Redemanuskript / Video): „Allerdings war die Sichtweise der Kollegen der FDP etwas zu verengt, nämlich auf wirtschaftliche Interessen und Wettbewerb. Das ist nicht untypisch für diese Partei. Deshalb hat DIE LINKE einen Änderungsantrag eingebracht, der die konkreten Fragestellungen und die Probleme bei der Umsetzung in den Gemeinden auch im Rahmen der Haushaltskonsolidierung, im Rahmen der Gemeindegebietsreform in die Berichterstattung einbeziehen sollte. Uns war es auch noch einmal wichtig zu erfahren, wie die Landesregierung selbst die Umsetzung des vor einem Jahr gestellten Ziels einschätzt, bis zum Jahr 2010 die flächendeckende Versorgung mit mindestens einem Megabit pro Sekunde zu erreichen. Uns geht es vorrangig um die Teilhabe aller an diesen Kommunikationsmöglichkeiten, nicht nur um die Teilhabe der Unternehmen.“ Der Änderungsantrag wird abgelehnt.
TOP 21: Wirkungen des Rettungsdienstgesetzes
Auch dieser Änderungsantrag der LINKEN (Drs. 5/2509) will das Anliegen des Ursprungsantrags der Koalition präzisieren, worauf der behindertenpol. Sprecher der Fraktion Dr. Detlef Eckert (s. Redemanuskript / Video) verweist: „DIE LINKE stellt zudem die Frage, ob nicht - durch das Land moderiert - eine Vereinbarung zwischen den Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung, wie in Baden-Württemberg, eine Lösung der Notarztproblematik darstellen könnte. Für meine Fraktion werbe ich für die Annahme unseres Änderungsantrages. Mit unseren Fragestellungen sind die Wirkungen des Rettungsdienstgesetzes aus dem Jahr 2006 besser zu erfassen. Der Sozialausschuss und der Innenausschuss wären die richtigen Gremien.“ Der Änderungsantrag wird abgelehnt.
Die Positionen der Fraktion zu parlamentarischen Initiativen anderer Fraktionen bzw. der Landesregierung können jeweils in den Redebeiträgen der Abgeordneten auf der Homepage der Fraktion nachgelesen werden.
Und hier: das offizielles Wortprotokoll des Landtages.
Aktuelles aus der Fraktion der LINKEN
Pressemitteilungen
Auf der Homepage der Fraktion sind die alle Pressemitteilungen der letzten Jahre zu finden.
Leitbild zur räumlichen Gliederung der Öffentlichen Daseinsvorsorge in Sachsen-Anhalt
Informationen sind hier zu finden: http://www.sachsen-anhalt-liebenswert.de/
15. November 2009: Beschluss des Landesparteitages zum Antrag der Landtagsfraktion zum Landesentwicklungsplan und zur zukünftigen Energie- und Klimaschutzpolitik
DIE LINKE – Bildung wirkt!
Internetpräsentation: www.bildung-wirkt.de
Aktuelle Termine und Veranstaltungshinweise
- 26. bis 28. März 2010, Frankfurt a. M.: 3. Bundeskongress von Linksjugend ['solid]
- 27. bis 28. März 2010, Essen: Kommunalpol. Konferenz der LINKEN
- 05. April 2010, Gardelegen: Ostermarsch
- 10. April 2010: Regionalkonferenz Harz
- 17. April 2010: Regionalkonferenz Südliches Anhalt
- 17. April 2010, Bochum: Gewerkschaftspol. Konferenz der LINKEN
- 17. April 2010, Bochum: Bundestreffen der AG Betrieb & Gewerkschaft
- 22. April 2010: Girlsday
- 24. April 2010, Kassel: Beratung der Kreisvorsitzenden der LINKEN
- 27. April 2010, Magdeburg: Neueröffnung der Landesgeschäftsstelle der Rosa-Luxemburg-Stiftung
- 29./30. April 2010, Magdeburg: Landtagssitzung
Weitere Veranstaltungstermine:
- http://www.dielinke-sachsen-anhalt.de/nc/politik/termine
- http://www.linksfraktion.de/termine_der_fraktion.php
- http://die-linke.de/nc/die_linke/termine/
- http://www.rosalux.de/cms/index.php?id=veranstaltungen
- http://www.rosa-luxemburg-stiftung-sachsen-anhalt.de/html/veran/Kurztitel.htm
- http://www.kf-lsa.de/ms-home1.htm
Lesetipps
DOKUMENTIERT:
Immer lesenswert!
klartext – Magazin der Partei DIE LINKE. Sachsen-Anhalt
Der Download dieser und früherer Ausgaben im PDF-Format ist hier möglich!
Impressum
Fraktion DIE LINKE. im Landtag von Sachsen-Anhalt, Domplatz 6-9, 39104 Magdeburg
Telefon: 0391/ 560 50 03 / Telefax: 0391/ 560 50 08 / Email: fraktion@dielinke.lt.sachsen-anhalt.de
Redaktion: Dr. Thomas Drzisga (V.i.S.d.P.), Email: drzisga@dielinke.lt.sachsen-anhalt.de
