Mit der vorliegenden Drucksache der Landesregierung soll zum Einen im Artikel 1 dem Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glückspielwesen in Deutschland zugestimmt werden und zum Anderen im Artikel 2 das Zweite Gesetz zur Änderung glückspielrechtlicher Vorschriften (Zweites Glückspielrechtsänderungsgesetz) die landesrechtlichen Bestimmungen diesem Staatsvertrag angepasst werden.
Der im Artikel 1 vorliegende Staatsvertrag berücksichtigt eine Reihe auch von meiner Fraktion vorgetragener Kritikpunkte, das sind u.a.: die Aufrechterhaltung des staatlichen Veranstaltungsmonopols im Bereich der Lotterien, die in den ursprünglichen Entwürfen vorgesehenen Internet-Sperren oder Kontrollen wurden gestrichen und ordnungspolitisch ein Erlaubnisvorbehalt vorgesehen, die Erkenntnis, dass sich Spieler- und Jugendschutz mit einem Lizenzmodell wirksamer durchsetzen lassen als mit einem Verbot, an das sich zum einen doch keiner hält und zum anderen wegen des Internets auch nicht durchgesetzt werden könnte, dass das Automatenspiel als Hauptbetätigungsfeld der Spielsüchtigen wurde im Staatsvertrag aufgenommen wurde. Dadurch können die Spielhallen ihrer Zahl nach begrenzt und auch Vorschriften für die Ausgestaltung erlassen werden.
Ob die bisher gefundenen Lösungen vor dem Hintergrund der erheblichen Suchtgefahr ausreichend sind, bleibt zu hinterfragen. Auch der Bundesgesetzgeber ist gefordert, die Gewerbeordnung so zu ändern, dass das Automatenspiel wirksam reguliert werden kann. Das Verbot von Mehrfachkonzessionen sowie die Begrenzungsmöglichkeit der zu erteilenden Genehmigungen pro Gemeinde durch das Land wird unterstützt. Die Durchsetzung der Beschränkungen sowie der gesetzlich normierten Sperrzeiten dürfen zu keinerlei finanzielle sowie personelle Mehraufwendungen der Kommunen führen.
Im Bereich der Sportwetten soll dem Schwarzmarkt durch die Zulassung eines kontrollierten Angebots privater Sportwettveranstalter der Boden entzogen werden. Die zeitliche Begrenzung der Experimentierklausel auf sieben Jahre und die Evaluierung nach fünf Jahren wird es erlauben, auch die Frage zu prüfen, ob mit einem ähnlichen Lizenz-Modell nicht auch Casinospiele wie z.B. Poker aus dem illegalen in den legalen Bereich überführt werden sollten, um auch hier die gleichen Vorteile durch Kanalisierung wie bei Sportwetten und auch fiskalische Vorteile zu realisieren. Über die Ausgestaltung der Konzessionen und Verwendung der Konzessionsabgaben wäre in der Anhörung des Gesetzentwurfes gesondert hinzuweisen.
Die Ungleichbehandlung gegenüber Pferdewetten, die auch dem EUGH als „inkohärent“ aufgefallen war, wurde im Achten Abschnitt von der Tendenz her angegangen, jedoch müssten noch weitere Regelungen durch Bundesrecht erfolgen.
Die Beschränkung von Casinospielen, einschließlich Poker, ausschließlich auf die Spielbanken wird durch meine Fraktion unterstützt. Jedoch sollten in der Anhörung die im Artikel 3 des Gesetzentwurfes aufgenommenen Regelungen hinsichtlich der gemachten Erfahrungen bei der Privatisierung der Spielbanken besonders hinterfragt werden.
Auch die vorgeschlagene Regelung zur Einrichtung eines Glücksspielkollegium wird durch die Fraktion DIE LINKE vom Grundsatz unterstützt. Die finanzielIen, personellen und sächlichen Aufwendungen sind im Rahmen der Anhörung gesondert darzustellen.
Bei der Umsetzung des Staatsvertrages sollte in der noch verbleibenden Zeit darauf hingewirkt werden, dass sich alle Länder beteiligen. Nach der Notifizierung des Glücksspielstaatsvertrages durch die EU ist ein Sonderweg Schleswig-Holsteins, mit dem zusätzlich Konzessionsabgaben in den Bereichen der Casinospiele erzielt werden, die bislang im Staatsvertrag nicht vorgesehen sind, nicht unionskonform und darf nicht akzeptiert werden. Diese Sonderstellung würde dazu führen, dass Spieler aus allen Bundesländern dann in Schleswig-Holstein spielen und die Abgaben allein in den Haushalt dieses Landes fließen würden. Es ist auf ein Beitritt Schleswig-Holsteins zum Staatsvertrag hinzuwirken und auf einen Sonderweg zu verzichten.
Im Namen meiner Fraktion beantrage ich daher die Überweisung des Antrages in die Ausschüsse Inneres federführend, Finanzen sowie Arbeit und Soziales.