Mit der heutigen aktuellen Debatte wollen wir eine Diskussion anstoßen zu einem Thema, wo manche die Meinung haben „keine staatliche Hilfen bei unternehmerischen Fehlentscheidungen“ (Pressemitteilung MdL Thomas CDU-Fraktion vom letzten Montag).
Schlecker ist eines der ganz wenigen Unternehmen, die in der Rechtsform „eingetragener Kaufmann“ geführt werden, also in voller Eigenhaftung.
Schlecker war immer gut für Positiv-Schlagzeilen, wenn es um Expansion und Umsatzentwicklung ging und für Negativ-Schlagzeilen, wenn es um Arbeitnehmerrechte ging. Bereits 1998 wurde Ehepaar Anton und Christa Schlecker wurde im Jahre 1998 per Strafbefehl durch das Landgericht Stuttgart zu einer Freiheitsstrafe von je zehn Monaten auf Bewährung und zu einer Geldstrafe in Höhe von einer Million Euro verurteilt, weil den Schlecker-Beschäftigten vorgetäuscht worden war, sie würden nach Tarif bezahlt werden. Tatsächlich lagen die Löhne niedriger, was das Gericht als Betrug wertete.
Merken wir uns als Stichwort für politische Konsequenzen „Tariftreue“.
Oder erinnern wir uns an die Diskussionen um Schlecker, die wir auch hier im Jahr 2009 geführt haben. Es betraf die Umwandlung von Filialen in XL, also der Zusammenschluss in Läden mit größeren Verkaufsflächen. Schlecker wollte ein wettbewerbsfähigeres Ambiente schaffen. Und wie? Zu Lasten der Beschäftigten, indem Mitarbeiter in Leiharbeitsfirmen mit deutlich schlechteren Arbeits- und Einkommensbedingungen arbeiten mussten (Löhnen von 6,78 Euro statt Tariflohn von 12,70 Euro). Damals entdeckte man bei Schlecker mit „Kreativität“ Lücken in den Gesetzen zu Leiharbeit, um diese auszunutzen.
Merken wir uns als Stichwort für politische Konsequenzen „Leiharbeit“.
Erinnern wir uns auch an die Skandale zur Überwachung von Mitarbeitern, aber nicht nur bei Schlecker.
Merken wir uns als Stichwort für politische Konsequenzen „betrieblicher Datenschutz“.
Im Januar 2012 beantragte die Drogeriekette Schlecker die Einleitung eines Plan-Insolvenzverfahrens, das Ende März eröffnet wird. Betroffen sind über 30.000 Beschäftigte in den Unternehmensteilen „Schlecker AS“, „Schlecker XL“, „Ihr Platz“ sowie dem OnlineHandel. Nach dem Plan des Insolvenzverwalters, der sich bisher ausschließlich auf die Schlecker-Filialen bezieht, sollen die Hälfte der Läden und Stellen abgebaut werden. 2.400 der 5.400 Schlecker-Filialen sollen geschlossen werden, 11.750 von insgesamt 25.250 Beschäftigten ihren Arbeitsplatz verlieren.
Dies ist nicht hinzunehmen. Gemeinsam mit den Beschäftigten, ihrer Gewerkschaft und anderen Akteuren ist ein Zukunftskonzept zu entwickeln, mit dem die Filialen und Arbeitsplätze weitgehend erhalten bleiben.
In Sachsen-Anhalt sind mehr als 80 Filialen mit knapp 400 Beschäftigten betroffen, also etwa 50 % der Filialen und Arbeitsplätze werden erhalten bleiben. Angesichts der schlechten Arbeitsmarktlage für Verkäuferinnen sollte der Gesetzgeber alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ergreifen, um die Arbeitsplätze zu erhalten. Zehntausende Verkäuferinnen haben über Jahrzehnte für Schlecker hart gearbeitet und die Familie Schlecker reich gemacht. Das geschätzte Vermögen von Anton Schlecker betrug im Jahr 2011 mehr als zwei Milliarden Euro.
Die bei Schlecker beschäftigten Frauen und Männer haben sich erfolgreich dagegen zur Wehr gesetzt, dass ihre Löhne gedrückt, sie drangsaliert und bespitzelt wurden. Sie gründeten mit enormer Gegenwehr von Schlecker Betriebsräte, erkämpften Tarifverträge und verhinderten jüngst die Tarifflucht durch Leiharbeit.
Merken wir uns als Stichwort für politische Konsequenzen „Mitbestimmung“.
Auf die Geschäftspolitik des Familienunternehmens hatten die Beschäftigten allerdings keinen Einfluss, denn trotz Milliardenumsätzen und zehntausender Beschäftigter gibt es in Familienunternehmen wie Schlecker keine unternehmerische Mitbestimmung. Es fehlte jegliche Transparenz, Fehlentwicklungen wurden zu spät korrigiert. Die Erfahrung und der Sachverstand der Beschäftigten blieben unberücksichtigt. Dabei kennt keiner das Unternehmen und die Erwartung der Kunden so gut wie sie. Der Fall Schlecker zeigt: Die Beschäftigten benötigen realen Einfluss auf die betrieblichen Entscheidungen.
Dies gilt auch für die Notwendigkeit, ein neues Zukunftskonzepts um das Unternehmen zu entwickeln, das auf den Erhalt von Filialen und der Arbeitsplätze ausgerichtet sein muss. Die Beschäftigten dürfen nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Sie haben die Krise des Unternehmens nicht verursacht und dürfen nun auch nicht die Leidtragenden sein. Eine zentrale Konsequenz aus der Insolvenz von Schlecker muss daher sein, die Beschäftigten zu beteiligen bevor das Unternehmen zerschlagen wird.
Im Jahr 2011 gab Schlecker bekannt, dass man seit drei Jahren Verluste fahre: also alle Umstrukturierungen mit XL-Läden, mit massiven Ausbau von Teilzeitarbeitsplätzen oder Leiharbeitern, mit skandalösen Bedingungen was Mitarbeiterrechte, Überwachung oder Sicherheit - das hat alles nichts gebracht, ein Riesenimperium umzugestalten, es wurde zu Lasten der Beschäftigten versucht, das Ergebnis ist bekannt und wiederum müssen die Beschäftigten dafür Einbußen hinnehmen.
Gesamtbetriebsrätin Mona Frias beschreibt die Situation im Unternehmen wie folgt, ich zitiere: „Mit Unternehmerischen Fehlentscheidungen, Selbstüberschätzung und sozialer Inkompetenz ging es bergab. Die Stimmung in der Belegschaft blieb schlecht, niemand kümmerte sich um die Belange der Frauen an ihren Arbeitsplätzen. Die Firmenphilosophie „Wir sind Händler aus Leidenschaft“ konnten wir in der Zeitung lesen, nicht aber im Alltag am Arbeitsplatz. Anton Schlecker hat den Spruch nicht verinnerlicht: „Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit.“
Das sieht nicht nur die Betriebsrätin, das sehen auch die Mitarbeiterinnen. Vorgestern hatte ich ein Gespräch in einer Filiale, die morgen schließt. Die Frauen wussten bis dahin nicht, wie es mit ihnen am Montag weitergeht. 20 Jahre bei Schlecker, und nun? Der Filialleiterin wurden 35-Stunden pro Woche und den Verkäuferinnen 15 Stunden pro Woche zugestanden. Ja, Überstunden - immer gern, aber ohne Bezahlung. Auf meine Frage: Verkäuferinnen werden doch gesucht, wie sind die Chancen? Ja, freie Stellen gibt es, aber wie soll man alleinstehend mit einem 400-Euro-Job über die Runden kommen, das sind vorrangig die freien Stellen im Umfeld. Eine Auffanggesellschaft wäre nicht schlecht, aber bitte nicht nur mit Bewerbertraining oder Umgang mit Windows, das beherrschen sie gut.
Und bei Gesprächen mit Kunden sagten die Kolleginnen, es wäre schön gewesen, wenn sie schon früher einkaufen gekommen wären und nicht nur dann, wenn im Ausverkauf alles 30 % günstiger ist. Da antworteten die Kunden, würden wir schon gern, wenn wir auch mehr Einkommen zur Verfügung hätten.
Wo bleibt die persönliche Verantwortung von Anton Schlecker? Es ist nichts mehr da, ließ die Familie verlauten, alles ins Unternehmen gesteckt. Das glaubt wohl niemand.
Zitat aus dem Internet von einer Rechtsanwaltskanzlei: „Ein erfahrener Anwalt mag das nicht wirklich glauben: Vom Milliardär zum Tellerwäscher? Geradezu utopisch, kann doch ein Milliardär Kohorten an exzellenten Berater beschäftigen, frühzeitig sein Familienvermögen so zu retten, dass selbst eine Insolvenz nur den einen persönlich haftenden Kaufmann, also Anto Schlecker selbst, trifft, aber keine Auswirkungen auf den angesparten Familienschatz hat. Dazu bedarf es noch nicht einmal besonders raffinierter Gestaltungen. Vermögensschutz ist ohne größere Schritte auch bei persönlich haftenden Kaufleuten denkbar. Wirkliche Profis beschäftigen sich natürlich frühzeitig mit dem Thema Vermögensschutz über Generationen. Gerne informieren wir Sie hierüber.“
Merken wir uns als Stichwort für politische Konsequenzen „Unternehmensbesteuerung“.
In diesen Tagen war oftmals die Rede von „Freiheit und Verantwortung“, und es ist dem jetzigen Bundespräsidenten nur zuzustimmen, dass Freiheit ein hohes Gut ist, das für jede und jeden Anspruchsrecht ist.
Aber was geschieht, wenn der Einzelne mit seinem Anspruch auf Freiheit und Selbstverantwortung die Inanspruchnahme von Freiheit oder Wahrnahme von Selbstverantwortung von anderen einschränkt? Nach unserer Auffassung zeigt das Fall „Schlecker“ auf prägnante Weise.
Wenn dies passiert, dann sind Politik und Gesellschaft gefordert, die Rahmenbedingungen neu zu justieren – oder wie es bei Rousseau heißt: „Wenn der Starke auf den Schwachen trifft, unterdrückt die Freiheit und das Gesetz befreit.“
Nicht umsonst fordert der Schlecker-Gesamtbetriebsrat auch deshalb staatliche Bürgschaften, weil der deutsche Gesetzgeber Anton Schlecker als Einzelkaufmann bei seiner Geschäftsführung jahrzehntelang privilegiert hat, z.B. mit geringeren Veröffentlichungspflichten über die Lage des Unternehmens. Dem Gesetzgeber kommt hierbei eine besondere Verantwortung zu. Er hat es der Familie Schlecker aufgrund der geltenden Rechtslage über viele Jahre hinweg ermöglicht, mit minimaler Pflicht zur Transparenz auf patriarchalische Art und Weise das Unternehmen zu führen.
Merken wir uns als Stichwort für politische Konsequenzen „Handelsgesetzbuch“.
Nach einem ersten Überblick befinden sich mindestens über die Hälfte der betroffenen Filialen in Orten, die den ländlichsten Raum repräsentieren. Die Schließungsvorschläge belegen, dass Umsatzbetrachtungen die Entscheidung herbeigeführt haben. Es gibt ländliche Regionen, da bleiben sie erhalten, andere schließen. In den von Schließungen Betroffenen war Schlecker oftmals die letzte, verbliebene Handelseinrichtung, gerade auch für ältere Bürgerinnen und Bürger.
Eine echte Alternative ist da die Etablierung eines „Dorfladens“. Für diesen könnte die jeweilige Kommunalvertretung Fördermittel der EU beantragen. Voraussetzung
ist aber Engagement von Bürgern, die zunächst eine Genossenschaft bilden und diese mit ausreichend Grundkapital ausstatten müssen. Erste Dorfläden in ehemaligen Schlecker-Filialen gibt es bereits, zum Beispiel im unterfränkischen Gräfendorf.
Merken wir uns als Stichwort für politische Konsequenzen „Öffentliche Daseinsvorsorge im ländlichen Raum“.
Für eine nachhaltige Entwicklung im Einzelhandel ist zudem eine andere Einkommens- und Verteilungspolitik unabdingbar. So hat die schwache Binnennachfrage durch stagnierende und schrumpfende Realeinkommen vor allem die Einzelhandelsbranche insgesamt in eine schwierige Lage geführt. Der massive Verdrängungswettbewerb im Einzelhandel wurde durch die Politik noch forciert, indem beispielsweise Rabatt- und Ladenschlussgesetze gelockert wurden. Hier ist ein Umdenken notwendig, denn das Anheizen der Konkurrenz innerhalb der Branche trägt ganz offensichtlich zu ihrer Destabilisierung bei. Die Binnennachfrage muss durch höhere Löhne angekurbelt und ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt werden. Ein Mindestlohn von 10 Euro pro Stunde würde die Kaufkraft um 26 Milliarden Euro erhöhen.
Merken wir uns als Stichwort für politische Konsequenzen „Mindestlohn“.
Ist Schlecker ein Einzelbeispiel oder in ganz weiter Ferne? Wohl kaum. Denken wir an naheliegende Beispiele. Erst als die wirtschaftliche Lage für Q-Cells kritisch wurde, kam die Wahl eines Betriebsrates zustande, um die Mitbestimmung bei den Entlassungen zu sichern. Die Mitbestimmung war der Geschäftsführung lange Zeit ein Dorn im Auge.
In dieser Woche ist Fahrzeugtechnik Dessau in Insolvenz gegangen, geführt mit Unternehmerwillkür. Auch diese konnte das Unternehmen nicht retten.
Einzelbeispiele werden manche sagen, das mag wohl sein, aber sie sind die Spitze des Eisberges, wie in deutschen Unternehmen Mitbestimmung, Belange der Beschäftigten, Lebenssituation von Familien Beachtung finden. Und natürlich gibt es auch jede Menge gute Beispiele, wo Unternehmerinnen und Unternehmer die Beschäftigten als ihr wertvollstes Potenzial sehen. Und gerade deshalb geht es darum, die Einhaltung von Gesetzen durchzusetzen oder Lücken, die solche negativen Beispiele kultivieren, zu schließen.
Und da sind wir bei unseren Stichworten: Mitbestimmung, Tariftreue (z.B. Vergabegesetz für Sachsen-Anhalt), Mindestlohn, Leiharbeit, Datenschutz, Unternehmensbesteuerung, Handelsgesetzbuch, Öffentliche Daseinsvorsorge im ländlichen Raum. Das sind nur einige ausgewählte Beispiele für den Nachholbedarf von Politik, um Konsequenzen für Handeln aus der Schleckerpleite zu ziehen.
Und es kann nicht sein, dass nur bei Banken oder der Automobilindustrie die Rettungsschirme aufgespannt werden, aber wenn es um das Schicksal von vorrangig Frauenarbeitsplätzen mit zum Teil geringem Einkommen, die Politik zögerlich und zwiespältig handelt. Übrigens, bis zum heutigen Tag, dem 23. März, müssten Frauen in Deutschland länger arbeiten, um den Abstand zum Vorjahresgehalt ihrer männlichen Kollegen aufgeholt zu haben. Daran soll der Equal Pay Day jährlich erinnern. 23 %, so groß ist die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern derzeit in Deutschland. Dies hat verschiedene Gründe: Typische Frauenberufe sind tariflich schlechter bewertet, auch das sieht man bei Schlecker ganz deutlich.
Wirtschaftsministerin Wolff sagte in der Volksstimme am 19.03.12, sie stehe in engem Kontakt mit Arbeits- und Sozialminister Norbert Bischof (SPD). Mit Blick auf die Schlecker-Problematik ergänzte sie: „Wir sind uns einig, dass das nicht eine Sache der Wirtschaftsförderung ist, sondern der Arbeitsverwaltung."
Es geht doch um eine ressortübergreifende Kooperation, denn das kann nicht sein: Die einen teilen die Spaten und Fördermittelschecks aus, die anderen räumen dann nach ein paar Jahren, manche auch schon nach Monaten die insolventen Reste auf.
Gerade das Beispiel Schlecker zeigt, mit Lohndumping und Gewinnsteigerung zu Lasten der Beschäftigten kann sich auf Dauer kein Unternehmen erfolgreich entwickeln. Es beeinträchtigt die Unternehmenskultur und die Mitgestaltung und das Engagement der Beschäftigten.
Ist Schlecker wirklich gerettet mit der Transfergesellschaft? Und wollen wir das eigentlich, oder ist das so genannte freie Spiel der Kräfte besser? Dann teilen sich eben dm, Rossmann und Müller den Kuchen neu auf.
Nein, gerettet ist mit der Transfergesellschaft beileibe noch nicht, der dornige Weg aus der Insolvenz steht noch bevor.
Es hat wieder mal eine Weile gedauert, bis die Landesregierung hier ein klares Signal gesetzt hat, um mit 1,74 Millionen Euro zu bürgen – noch nicht einmal zu bezahlen. Wir hoffen, dass die Landesregierung die Konzepte der sich bewerbenden Gesellschaften auch ordentlich prüft.
Arbeitslosigkeit kostet pro Beschäftigten rund 18 000 Euro pro Jahr. Selbst wenn jeder zweite Beschäftigte einen neuen Job findet, würden sich die gesellschaftlichen
Folgekosten der Arbeitslosigkeit auf 113 Millionen Euro im Jahr belaufen. Es wäre doch Wahnsinn, wenn die Politik Arbeitslosigkeit statt Arbeitsplätzen finanzieren würde.
Transfergesellschaften lösen die oben genannten Probleme nicht, aber sie sind ein Mittel, die Politik einsetzen kann, um eigene Versäumnisse zu mildern.
Und ja, es ist ein Mittel, um dem Insolvenzverwalter ab April mit deutlich weniger Beschäftigten und Filialen den Einstieg von Investoren zu erleichtern. Schlecker hatte mit seinem Filialnetz einen Marktanteil von etwa 75 %, beim Umsatz kann man nur schätzen in Branchenkreisen sprach man etwa 35 %. Diesen Brocken müssen die anderen Marktteilnehmer auch verdauen können.
Für die Beschäftigten ist es zumindest ein Lichtblick, um wieder gesicherte Perspektiven zu sehen.