Zum geplanten SPD-Antrag im Bundestag, bezahlbare Mieten auch nach Modernisierungsmaßnahmen zu gewährleisten, erklärt der wohnungspolitische Sprecher der Fraktion Guido Henke Mehr...
PolitikerInnenn der LINKEN haben dem Bundesfinanzminister ein Angebot für 11.500 Wohnungen aus dem Bestand der bundeseigenen ostdeutschen Immobiliengesellschaft TLG unterbreitet. Zur Resonanz auf diesen Vorschlag erklärt der wohnungspolitische Sprecher der Fraktion Guido Henke Mehr...
Zum Plan von Politikern der LINKEN, dem Bundesfinanzminister ein ernsthaftes Angebot für 11.500 Wohnungen aus dem Bestand der bundeseigenen ostdeutschen Immobiliengesellschaft TLG zu unterbreiten, erklärt der wohnungspolitische Sprecher der Fraktion Guido Henke Mehr...
Zur Äußerung der SPD-Fraktionsvorsitzenden Budde, mit dem von der Koalition vorgelegten Entwurf eines Vergabegesetzes sei die „Sicherung der Tariftreue“ gewährleistet, bemerkt der mit dieser Thematik intensiv befasste Abgeordnete Guido Henke Mehr...
Zu Meldungen, nach denen das Innenministerium den Kommunen hochriskante Zinswetten nicht ausdrücklich verbieten will, erklärt Guido Henke, Mitglied des Ausschusses für Finanzen Mehr...
Der Bundestag entscheidet in der kommenden Woche über den Bundeshaushalt und damit über die Städtebauförderung 2012. Dazu erklärt der Sprecher der Fraktion für Städtebau- und Wohnungspolitik Guido Henke Mehr...
Zur Meldung, dass die Stadt Halle Fördermittel für den Städtebau in Millionenhöhe verfallen lassen muss, erklärt der Sprecher für Städtebau- und Wohnungspolitik der Fraktion Guido Henke Mehr...
Zu Plänen der Landesregierung hinsichtlich der Optimierung des Immobilienmanagements erklärt der Sprecher der Fraktion für Bau- und Wohnungspolitik Guido Henke Mehr...
Auf eine Kleine Anfrage (KA 6/7162) hinsichtlich der Kosten im Zuge der Umstrukturierung in den Ministerien gibt die Landesregierung keine klare Auskunft. Dazu bemerkt der Fragesteller und Abgeordnete Guido Henke Mehr...
Zu Forderungen von Bauminister Webel, nicht nur die Städte, sondern auch die Dörfer umzugestalten, bemerkt der Sprecher der Fraktion für Bau- und Wohnungspolitik Guido Henke Mehr...
Kurz-Lebenslauf:
Geboren am 14. September 1964 in Haldensleben, ledig; Dipl. Jurist
Ausbildung, beruflicher Werdegang:
1983 Abitur
1983/86 Wehrdienst
1986/90 Studium der Rechtswissenschaft, Dipl.-Jurist
1990/93 wiss. Mitarbeiter in den PDS-Fraktionen der Volkskammer, des Bundestages und des Sächsischen Landtages
1993/2006 Verbandsjurist
1999/2006 Hauptgeschäftsführer Baugewerbe-Verband Sachsen-Anhalt
Politische und gesellschaftliche Funktionen:
1986/90 Mitglied der SED
Mitglied des Landtages seit der 5. Wahlperiode
Zugehörigkeit Ausschüsse: Finanzen, Landesentwicklung und Verkehr, weitere
Zugehörigkeit Arbeitskreise: Arbeitskreis 1, Sprecher für Bau- und Wohnungspolitik
wissenschaftl. MitarbeiterInnen: siehe Arbeitskreis 1, wissenschaftl. MitarbeiterInnen
Kontakt:
E-Mail: guido.henke.wkb@t-online.de
Wahlkreisbüro:
Wahlkreismitarbeiter: Klaus Czernitzki
Ritterstrasse 1
39340 Haldensleben
Telefon: 03904 – 7 24 34 22
Fax: 03904 – 7 24 34 23
Landtag:
Domplatz 6-9
39104 Magdeburg
Telefon: 0391 - 5605117
Fax: 0391 - 560 50 08
E-Mail: guido.henke@dielinke.lt.sachsen-anhalt.de
Auf den ersten Blick erkennt der Antrag Tatsachen und Notwendigkeiten an. Er soll die Weiterführung der zweckgebundenen Finanzierung mit Mitteln aus dem Entflechtungsgesetz erreichen. Er akzeptiert aber zugleich § 6 Abs. 2, nach dem ab 2014 die gruppenspezifische Zweckbindung zugunsten einer rein investiven Zweckbindung entfällt. Das lehnen wir... Mehr...
Nach dem Rüffert-Urteil des EuGH von 2008 können die öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung allgemeinverbindlicher oder gesetzlicher Mindestlöhne verlangen. Nicht mehr, auch nicht weniger. Der EuGH bekräftigt sogar ausdrücklich die Anwendung eines Mindestlohn-Standards. Hier widersprach er auch nicht der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts,... Mehr...
Eine parlamentarische Beratung kann wie ein Reset- Befehl wirken: zurück auf Anfang! Dieser Eindruck soll zumindest vermittelt werden.Zur Erinnerung: Schon vor genau einem Jahr bestand im Ergebnis der Evaluierungen Konsens, die Hochbau- und Immobilienverwaltung als LHO-Betrieb (Betrieb der Landeshaushaltsordnung) zusammenzuführen und den... Mehr...
Zwei Wochen bevor das Kabinett den Gesetzentwurf verabschiedete, erarbeitete die Fraktion DIE LINKE den vorliegenden Beschlussantrag, um eine effiziente Arbeitsstrukturen in Bau- und Immobilienverwaltung des Landes zu gewährleisten,die Kontrollrechte des Landtages zu sichern,die Mitwirkungsrechte des Personalrates einzuhalten undden Grundsätzen... Mehr...
Wie in der Antragsbegründung formuliert, stehen bis zum Haushaltsjahr 2016 wichtige Projekte auf Landes- und kommunaler Ebene unter Vorbehalt eines Effizienznachweises. Mit diesem Junktim ist die Landesregierung verpflichtet, diese sich selbst auferlegten möglichen Investitionshemmnisse auf deren Folgen hin zu untersuchen. Gestatten Sie drei... Mehr...
Während der Ausschussberatungen zeigte sich die Unersetzbarkeit des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes (GBD) erneut. Nach all den Jahren und vielen Gesetzesnovellen gelingt es der Landesregierung noch immer nicht, einen rechtsförmlich und redaktionell beanstandungsfreien Entwurf vorzulegen. Das wurde hier schon häufig bemängelt, so dass sich die... Mehr...
Ich könnte mich heute einer Retrospektive der Stadt-Umland-Frage hingeben oder mich darüber auslassen, dass das Scheitern der Stadt-Umland-Verbände haargenau so eingetreten ist, wie vor Jahren bereits vorhergesagt. Ich werde das nicht tun, kann aber den seit 2002 amtierenden Regierungskoalitionen den Vorwurf nicht ersparen, die aus der Opposition... Mehr...
Gut, dass eine Mehrheit der Beschlussempfehlung zustimmen will, denn das wichtigste Anliegen, die Altschuldenstreichung als zentraler Forderung der Wohnungswirtschaft, wurde aus dem Antrag der LINKEN wörtlich übernommen. Erfreulich ist, dass sich nun auch Dr. Daehre vor zwei Tagen ebenfalls für die Erweiterung des Berechtigtenkreises der §... Mehr...
Das Altschuldenhilfegesetz trat im Jahr 1993 in Kraft und wurde im Jahr 2001 geändert. Es entlastete die ostdeutschen Wohnungsunternehmen teilweise von den ihnen zwangsauferlegten Kreditlasten aus DDR-Zeiten. An dieser Stelle lohnt bereits ein Blick in die Koalitionsverträge. Zuerst ein Blick in den Koalitionsvertrag unserer Landesregierung.... Mehr...
Die Notwendigkeit der Änderung der Bauordnung ergibt sich formal aus der EU-Dienstleistungs-Richtlinie. Sie wirkt sich auf viele Landesgesetze aus. Warum gibt es ein Sondergesetz zur Bauordnung? Im Antrag der Fraktion DIE LINKE (Drs. 5/2009) wird nachher im TOP 20 Dr. Frank Thiel auf die Konsequenzen der EU-Dienstleistungs-Richtlinie für... Mehr...