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Normenkontrollantrag zum SOG verhandelt

Urteilsverkündung des Landesverfassungsgerichts in Dessau am 11. November 2014

Nachdem die Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen im November vergangenen Jahres einen Normenkontrollantrag zum im Februar 2013 verabschiedeten Sicherheits- und Ordnungsgesetz in Sachsen-Anhalt (SOG LSA) beim Landesverfassungsgericht einreichten, fand in Anwesenheit unserer Abgeordneten Henriette Quade und Gudrun Tiedge sowie Sebastian Striegel von den Grünen die entsprechende Verhandlung vor dem Landesverfassungsgericht in Dessau statt.

Anlass für den Normenkontrollantrag, der juristisch von Prof. Dr. Hartmut Aden und Prof. Dr. Clemens Arzt aus Berlin vertreten wird, ist die Überzeugung der Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen, dass Teile des novellierten Sicherheits- und Ordnungsgesetzes in Sachsen-Anhalt verfassungswidrig sind und bestehende Befugnisse der Polizei deutlich zu Lasten der Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern erweitert werden. Konkret geht es um die gesetzlichen Neuregelungen zur Anfertigung von Videoaufzeichnungen bei Kontrollsituationen im Straßenverkehr, zur Erhebung von Telekommunikationsdaten in Informationstechnischen Systemen, zur Unterbrechung und Verhinderung von mobilen Kommunikationsverbindungen, zur zwangsweisen Untersuchung von Personen bei Verdacht auf Übertragung „besonders gefährlicher Krankheitserreger“ sowie zu Alkoholgefahren. Hierdurch sehen die Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen insbesondere die allgemeine Handlungsfreiheit, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, auf den Schutz personenbezogener Daten, auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, auf Versammlungsfreiheit, auf körperliche Unversehrtheit sowie das Brief-, Post-, und Fernmeldegeheimnis verletzt.

Das Urteil des Landesverfassungsgerichtes soll am 11. November dieses Jahres verkündet werden.