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Auf den Prüfstand stellen und Konsequenzen ziehen

Auf Antrag der Fraktion DIE LINKE debattierte der Landtag zur Praxis polizeilicher Ingewahrsamnahme

„Der eigentliche Skandal ist und bleibt der Tod Oury Yallohs selbst“, so unsere Flüchtlings- und Migrationspolitische Sprecherin Henriette Quade. Bis heute sind die genauen Umstände des qualvollen Feuertods des Asylbewerbers aus Sierra Leone am 7. Januar 2005 in einer Dessauer Polizeizelle ungeklärt, die juristische Aufarbeitung erfolgte nur langsam und geprägt von Verschleppungen und Verzögerungen. In den verschiedenen Prozessen wurden neben rassistischen Äußerungen seitens der Polizisten und des Arztes auch eklatante Fehler und Versäumnisse der beteiligten Polizisten offenbar. Am 4. September dieses Jahres urteilte der Bundesgerichtshof, dass die Ingewahrsamnahme Oury Yallohs rechtswidrig war, da sie unter Vorbehalt einer richterlichen Entscheidung stand. Dass im Prozess vor dem Magdeburger Landgericht schließlich alle Dienstgruppenleiter der Dessauer Wache aussagten, keine Kenntnis über den richterlichen Vorbehalt des Gewahrsams entsprechend des Gesetzes für Sicherheit und Ordnung in Sachsen-Anhalt gehabt zu haben und dass die Gewahrsamnahme ohne Anhörung eines Gerichtes der gängigen Praxis in Dessau entsprach, kann für DIE LINKE nicht ohne Konsequenzen bleiben: Die Praxis polizeilicher Ingewahrsamnahme gehört dringend auf den Prüfstand.

Einen entsprechenden Antrag der Fraktion DIE LINKE brachte Henriette Quade zur jüngsten Landtagssitzung ein. Sicher, der Tod Oury Yallohs und die mit ihm in Verbindung stehenden Versäumnisse sind nicht rückgängig zu machen, doch bleibt er zum einen nicht einzige Todesfall in Polizeigewahrsam in Sachsen-Anhalt, zum anderen steht etwas ganz grundsätzliches in Frage, nämlich die bindende Wirkung der Vorgaben der Legislative gegenüber der Exekutive. „Für uns als Parlament kann dies nicht hinnehmbar sein“, so unsere Flüchtlings- und Migrationspolitische Sprecherin.

Konkret soll unter anderem geprüft werden, inwieweit die polizeilichen Ingewahrsamnahmen in den Jahren 2000 bis heute den Vorgaben des Gesetzes für Sicherheit und Ordnung in Sachsen-Anhalt in der jeweils gültigen Fassung entsprachen, inwieweit die Vorgaben zur richterlichen Entscheidung über die Zulässigkeit und Dauer der Freiheitsentziehung beachtet und dokumentiert wurden und die Regelungen zur Behandlung festgenommener Personen sowie zur Dauer des Freiheitsentzuges eingehalten wurden. Man sei sich über den Umfang und Aufwand einer solchen Prüfung im Klaren, so Henriette Quade, doch sei sie ein rechtsstaatlich notwendiger Prozess. Aus der Evaluierung seien gegebenenfalls gesetzgeberische Konsequenzen zu ziehen. Geprüft werden soll zudem die Praxis der Ingewahrsamnahme hilfloser Personen, die nach Meinung der Fraktion DIE LINKE grundsätzlich in medizinischen Einrichtungen, nicht in Polizeigewahrsam unterzubringen sind.

Mit dem Antrag wurde die Landesregierung darüber hinaus aufgefordert, den Hinterbliebenen von Oury Yalloh eine angemessene finanzielle Entschädigung zu zahlen. Seiner Verantwortung muss das Land aber letztlich nicht nur ihnen gegenüber gerecht werden.