Kerstin Drzisga
Rechts- und Innenpolitik, Migration
Telefon: 0391 560 5016
drzisgak@dielinke.lt.sachsen-anhalt.de
Karsten Köpp
Kommunal, Wohnungs- und Verkehrspolitik
Telefon: 0391 560 5027
karsten.koepp@dielinke.lt.sachsen-anhalt.de
Marianna Mainka
Finanz-, Haushalts- und Verwaltungspolitik
Telefon: 0391 560 5012
mainka@dielinke.lt.sachsen-anhalt.de
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat eine Gemeindegebietsreform beschlossen, die bis zum Jahr 2011 vollzogen werden soll.
DIE LINKE bietet Hilfestellungen für kommunale MandatsträgerInnen an. Sollten Sie Fragen zur Umsetzung der Reform oder zu Regelungsinhalten haben, dann wenden Sie sich an uns.
Gerald Grünert (MdL) kommunalpolitischer Sprecher
Karsten Köpp, wissenschaftlicher Mitarbeiter
Beschluss: "Die Gestaltung einer zukunftsfähigen Personalentwicklung im öffentlichen Dienst des Landes Sachsen-Anhalt" mehr...
Personalentwicklungskonzept
Sachsen- Anhalt 2009 - 2025 mehr...
Einladung zur 28. Sitzung der Kommission am 11. Juni 2010 mehr...
Mitglieder in der Kommission:
Dr. Helga Paschke (stellv. Vors.)
Wulf Gallert
Dr. Angelika Klein
Ersatztmitglieder:
Matthias Höhn,
André Lüderitz
Sachverständige:
Susanne Wiedemeyer (DGB)

CDU und SPD haben viele Chancen nicht genutzt
Im Koalitionsvertrag von CDU und SPD vom 18. April 2006 wurde auf Seite 36 folgendes zu einer durchzuführenden Gemeindegebietsreform festgelegt: „Die Koalitionspartner sehen die Notwendigkeit, einheitliche leistungsfähige Gemeindestrukturen zu bilden. Mehr...
Durch finanzielle Zuwendungen wurde im Rahmen der freiwilligen Phase der Gemeindegebietsreform für Städte und Gemeinden ein Anreiz geschaffen, sich zu leitbildgerechten Einheits- und Verbandsgemeinden zusammenzuschließen. Mit Ablauf des 30. Juni 2009 endete die freiwillige Phase der Gemeindegebietsreform. Im Ein-zelplan 13 waren für den freiwilligen Zusammenschluss von Gemeinden für 2007, 2008 und 2009 jeweils investive und nichtinvestive Mittel im Landeshaushalt bereit-gestellt. Mehr (Pdf)...

von Gudrun Tiedge
Zumindest die Fußballfans werden mir zustimmen, wenn ich an dieser Stelle die Behauptung aufstelle, dass der Fußball die beliebteste Sportart in unserem Land ist. Und ich übertreibe sicherlich auch nicht, wenn ich sage, dass der Fußball eindeutig der weltweit populärste Zuschauersport ist. Wie nur wenige andere Disziplinen gehört er damit in fast
allen Teilen der Welt zu den absolut attraktivsten und meist besuchten Sportarten. Mehr (Pdf)...

Gleichwohl auf Druck der LINKEN die zunächst viel zu niedrig bemessene Finanzausgleichsmasse im Verlauf der Gesetzesberatung deutlich angehoben wurde, lehnte in namentlicher Abstimmung DIE LINKE das am 10. Dezember 2009 beschlossene Finanzausgleichsgesetz ab. Aus unserer Sicht ist dieses Gesetz der entscheidende Fehler der CDU/SPD-Regierungskoalition im Doppelhaushalt 2010 / 2011, weil er den aktuellen Auswirkungen der Finanzmarktkrise und der damit einhergehenden wirtschaftlichen Rezession nicht gezielt entgegensteuert. Das neue FAG wird in den kommenden Jahren für viele Kommunen existentielle Einschnitte in der öffentlichen Daseinsvorsorge und zugleich eine Erhöhung der Verschuldung mit sich bringen. Der von den Böhmer-Regierung viel gepriesene Strukturwandel von der Umlage- zur auf-gabenbezogenen Finanzierung ist im Ansatz steckengeblieben. Frag- und kritikwür-dig ist diesbezüglich nicht nur die gewählte Kostenermittlung über die Jahresrechnungsstatistiken. Mehr...
Finanzausgleichsumlage im Finanzausgleichsgesetz (FAG) verfassungswidrig
Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt erklärte mit seinem Urteil (AZ: LVG 9/08 Urteil vom 16.02.2010) die Neufassung des § 19a des Finanzausgleichsgeset-zes (FAG) hinsichtlich der Finanzausgleichsumlage für verfassungswidrig. Damit ist nicht nur die bis zum 31.12.2009, sondern auch die seit dem 01.01.2010 geltende Regelung im neuen Finanzausgleichsgesetz nicht verfassungskonform.
Das Urteil des Landesverfassungsgerichtes im Wortlaut
Die dazu gehörenden Presseerklärungen der LINKEN vom 17. Februar
Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes im Kommunalabgabengesetz (KAG)
In einem weiteren Urteil des Landesverfassungsgerichts (AZ: LVG 10/09 Urteil vom 16.02.2010) wird klargestellt, dass die von einer Mehrheit aus CDU und SPD im De-zember 2008 beschlossene Neufassung des § 6c Abs. 2 Satz 1 Kommunalabgaben-gesetz (KAG) verfassungswidrig ist, weil sie eine willkürliche Schlechterstellung von Eigentümern übergroßer Grundstücke bedeutet.
Das Urteil des Landesverfassungsgerichtes im Wortlaut
Die dazu gehörende Presseerklärung der LINKEN vom 17. Februar
Antworten der Landesregierung auf Kleine Anfragen
Zuweisungen über das Finanzausgleichsgesetz (FAG)
Kommunalfinanzen und Finanzausgleichsgesetz
Kommunale Finanzmittel 2010 und 2011
Gemeindegebietsreform - Einhaltung des Gemeindeneugliederungs-Grundsätzegesetzes
Vereinbarkeit von kommunalen Gebietskörperschaften und zentralen Orten
Die Einführung der Doppik zwischen Anspruch und Wirklichkeit I
Die Einführung der Doppik zwischen Anspruch und Wirklichkeit II
Die Einführung der Doppik zwischen Anspruch und Wirklichkeit III
Europäisches Beihilferecht - Handreichung für Kommunen zum Monti-Paket
Ein schnelles Internet für alle
Förderung kommunaler Klimaschutzmaßnahmen
Demographischer Wandel und Infrastrukturentwicklung
Öffentlicher Personennahverkehr
Der Bürgerhaushalt – eine Chance für mehr gesellschaftliche Teilhabe
Linke Kommunalpolitik ist emanzipatorisch darauf gerichtet, jede Entscheidung partnerschaftlich mit der Gesellschaft zu treffen und umzusetzen, wobei wir uns konsequent am Leitbild der Bürgergesellschaft und Bürgerkommune orientieren. Die repräsentative Demokratie wollen wir durch „Direkte Demokratie“, mehr Partizipation und verbesserte Transparenz weiterentwickeln. Als LINKE wenden wir uns mit unserem Verständnis von einer Bürgerkommune gegen die durchaus vorhandene Tendenz, auf diese Weise einen Rückzug des Staates und auch der Kommunalpolitik aus der sozialen Verantwortung zu legitimieren. Unsere Zielvorstellung von einer Bürgerkommune nimmt Staat und Kommunalpolitik nicht aus der Verantwortung, sondern wir wollen die Politik in eine viel weit reichendere Verantwortung gegenüber der Gesellschaft stellen.
DIE LINKE. Sachsen-Anhalt sieht insbesondere in Bürgerhaushalten eine Chance, dass der Kernbereich kommunalpolitischer Entscheidungsprozesse – die Haushaltspolitik – für die gesellschaftliche Teilhabe erschlossen werden kann.
Bürgerhaushalte erfordern, so die bisherigen Erfahrungen, viele kleine Schritte. Die Diskussion unse-rer Vorstellungen und Ziele mit möglichst vielen Menschen ist dabei ein wichtiges Ziel. Ein konkreter Prüfauftrag für die Verwaltung, der alle kommunalpolitischen Gremien in die Prüfung einbezieht, ist eine erste notwendige Maßnahme. Nachfolgende Musteranträge können für die Arbeit der Fraktionen im Stadt- bzw. Gemeinderat ebenso benutzt werden, wie für die politische Arbeit im Kreistag.
Musterantrag für einen Bürgerhaushalt im Stadt- bzw. Gemeinderat
Musterantrag für einen Bürgerhaushalt im Kreistag
Mehr Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Rosa-Luxemburg-Stiftung