Kerstin Drzisga
Innen- und Rechtspolitik, Strategien gegen Rechtsextremismus
Migrations-, Asyl- und Flüchtlingspolitik, Betriebsrätin
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drzisgak@dielinke.lt.sachsen-anhalt.de
Karsten Köpp
Kommunal- und Wohnungspolitik, Städtebau, Verwaltungs- und Sportpolitik
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Marianna Mainka
Haushalts-, Finanz- und Personalpolitik
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Antworten der Landesregierung auf Kleine Anfragen:

Ein vom
Statistischen Landesamt am 24. Februar 2011 veröffentlichter Gebührenvergleich
zeigt, dass im Jahr 2010 ein dreiköpfiger Musterhaushalt mit einem Frischwasserverbrauch von 99 Kubikmetern im landesweiten Durchschnitt 412 Euro für das Abwasser zahlen musste. Im günstigsten Fall waren es nur 150 Euro, im teuersten 637 Euro. Die Spanne betrug also fast 490 Euro. Die Erhebungen zu den Trinkwasser- und Abwasserentgelten in den Landkreisen und kreisfreien Städten Sachsen-Anhalts sind auf der Homepage des Statistischen Landesamtes abrufbar. Mehr…
Einladung zur Fachtagung
Geht's auch ohne? Linke Alternativen zum Verfassungsschutz
29. April 2013, Magdeburg, Kulturwerk „Fichte“,11.00 – 17.00 Uhr
„Wir werden nicht alle Fragen beantworten. Müssen wir auch nicht.“ Eine LINKE Alternative zur derzeitigen durch Vertrauen in Geheimdienste geprägte Sicherheitspolitik setzt umfassende Änderungen voraus, die schrittweise erfolgen müssen. Doch die im Kontext der NSU-Mord-Serie bekanntgewordenen Verfehlungen der Sicherheitsbehörden führen aus LINKER Sicht nur zu einer Forderung: „Verfassungsschutz abschaffen!“
Die extreme Rechte konnte ihren Ausbau nicht nur in Sachsen-Anhalt mit finanzieller und logistischer Unterstützung insbesondere des Verfassungsschutzes gewährleisten. Der Verfassungsschutz schützt nicht, er stellt eine Gefahr dar. Er verschleiert und klärt nicht auf. Parlamentarische Kontrolle ist nicht möglich. Programm
Die Fraktion DIE LINKE diskutierte mit einschlägigen Gästen linke Alternativen zum Verfassungsschutz
„Die Verfassungsschutzämter haben eben nicht geschützt, vielmehr kam es zum Aufbau einer rechtsextremen Szene und sogar zu Morden unter den Augen des Verfassungsschutzes“, so die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE Eva von Angern. Ausgehend von den Ereignissen rund um die Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) lud die Fraktion zu einer Veranstaltung ein, die den Inlandsgeheimdienst klar in Frage stellte und versuchte, linke Alternativen zum Verfassungsschutz aufzuzeigen. „Geht´s auch ohne?“, so der Titel der Fachtagung im Magdeburger Kulturwerk Fichte, die InnenpolitikerInnen der LINKEN, Fachexpertise und zivilgesellschaftliche Akteure zu spannenden Vorträgen und Diskussionen zusammenführte. MEHR...

Seit 1991 führt die Landtagsfraktion jeweils im Frühjahr und im Herbst Kommunaltouren durch, die sich bewährt haben, um sich in Gesprächen vor Ort aktuellen Problemen in der Kommunal- und Landespolitik zu widmen. In diesem Frühjahr wird die Fraktion DIE LINKE zwischen dem 8. April und dem 3. Mai in den Landkreisen und kreisfreien Städten unterwegs sein, um eigene Positionen zu aktuellen Fragen zu erläutern sowie Vorschläge und Ideen für die parlamentarische Tätigkeit im Landtag zu gewinnen.
In Gesprächen mit BürgerInnen, mit Vertreter(innen) von Verwaltungsebenen, Einrichtungen und Wirtschaftsunternehmen sowie mit kommunalen Mandatsträger(innen) sollen dabei u.a. Themen wie das neue Kinderfördergesetz, die Kulturförderung, die Zukunft des öffentlichen Nahverkehrs und die finanzielle Situation in den Kommunen erörtert werden. Geplant sind im Rahmen der Kommunaltour zahlreiche Termine. Als Auftakt fand eine öffentliche Fraktionssitzung am 9. April 2013 in Leuna statt.
Ein zentrales Anliegen für DIE LINKE wird es im Rahmen dieser Kommunaltour sein, sich weiterhin entschieden dafür einsetzen, die öffentliche Daseinsvorsorge in den Kommunen zu erhalten und die Teilhabe aller Menschen unabhängig von ihrem sozialen Status zu sichern.
zum Polizeigesetz der Landesregierung!
Wir sagen NEIN zum Polizeigesetz der Landesregierung! Im Innenausschuss am 13. Februar versuchen wir noch einmal die ärgsten Zumutungen abzuwenden. Sollte das Gesetz in der jetzigen Form beschlossen werden, klagen wir vor dem Landesverfassungsgericht. Mehr...
Dr. Helga Paschke (MdL)

Unter dem Titel "Pralle Klingelbeutel in Sachsen-Anhalt" wurde in der Mitteldeutschen Zeitung vom 02.04.2013 all das beschrieben, was längst bekannt ist und im Parlament auch diskutiert wurde. Die Fraktion DIE LINKE hatte den Antrag Evaluation der Verträge mit den christlichen Kirchen und der jüdischen Gemeinschaft ins Plenum zur Märzsitzung 2012 einbracht. Es ging schlicht und ergreifend um einen Prüfauftrag zu den Staatskirchenverträgen (zur Plenardebatte / zum Protokoll der Landtagssitzung).
Warum ist das Thema nun wieder aktuell? Während sich damals die Landesregierung und alle anderen Fraktionen der Behandlung des Themas standhaft verweigerten, schlägt die Landesregierung nun in ihrer Kabinettsvorlage zur Haushaltsaufstellung 2014 vor darzustellen, wie viel der Staat außerhalb der so genannten Staatsleistungen an die Kirchen zahlt. Im Ergebnis soll geprüft werden, ob bis zu 1 Million Euro einzusparen wären - also außerhalb der in diesem Jahr sich auf 30,3 Millionen Euro belaufenden so genannten Staatsleistungen an die beiden christlichen Kirchen. Einer grundsätzlichen, seit 94 Jahren überfälligen Diskussion, wird man sich mit diesem Prüfauftrag wahrlich nicht stellen müssen. Eine kleine Baumaßnahme verschoben, und schon ist der Auftrag erfüllt, das könnte ganz schnell dabei herauskommen …
DIE LINKE hatte versprochen, das Thema nicht für erledigt zu erklären. Eine entsprechende Große Anfrage wird die Landesregierung noch vor der Sommerpause erreichen. Insofern ist es gut, wenn laut Kabinettsbeschluss schon jetzt jedes Ressorts die Zuschüsse an die Kirchen auflistet. Um nicht missverstanden zu werden: Wie andere Träger auch, hat die Kirche Anspruch auf Steuergelder. Auf welcher Grundlage, in welcher Höhe und für welche Leistung - da allerdings lohnt sich schon die Debatte.
Und hier noch einmal das Interview zur Parlamentsdebatte vom März 2012: Seit über 93 Jahren steht der Bund in der Schuld der Länder und damit auch in der Schuld der Steuerzahler
von Uwe Loos (MdL)

Die Kürzungen im Sportetat, wie sie von Ministerpräsident Haseloff (CDU)und seinem Finanzminister Bullerjahn (SPD) am 19. März 2013 vorgeschlagen wurden (PM-Staatskanzlei-Nr.132/2013), können bei den Sportlerinnen und Sportlern in Sachsen-Anhalt nur auf kopfschüttelndes Unverständnis stoßen, wie bereits die erste Reaktion des Präsidenten des Landessportbundes gegenüber der Volksstimme zeigte.
Schaut man allein auf den Investitionsbedarf, der für die Unterhaltung, Sanierung und Instandsetzung der Sportstätten zwischen Arendsee und Zeitz notwendig ist, erscheinen die Zahlenvergleiche der Landesregierung kaum nachvollziehbar. Nimmt man die quantitativen Mindeststandards für Sportanlagen der Deutschen Olympischen Gesellschaft zum Maßstab (Die Richtwerte betragen je 1.000 Einwohner durchschnittlich 4.200 m² bei Sportplätzen, bei Sporthallen 224 m², bei Freibädern 71 m² und bei Hallenbädern 17 m²), ergibt sich für den Sportstättenneubau ein Nachholbedarf in Sachsen-Anhalt in dreistelliger Millionenhöhe. Daneben ist im Bereich der energetischen Gebäudesanierung und der Herstellung der Barrierefreiheit ein zusätzlicher Erweiterungsbedarf nicht zu übersehen, der auch strukturellen Anpassungen der Sportstätten, etwa an das geänderte Freizeitverhalten, Rechnung tragen muss. Nicht zu vergessen ist, dass guter Sport auch gute Trainerinnen und Trainer benötigt.
Vor diesem Hintergrund erscheinen die Sparvorschläge der Landesregierung geradezu abenteuerlich und wie eine Flucht aus der Verantwortung, nachdem erst im Dezember das neue Sportfördergesetz verabschiedet wurde. Hinzu kommt, dass die Landesregierung im Jahr 2012 mehr als 1 Mio. Euro nicht für Investitionen im Sportbereich einsetzte, obwohl diese Mittel dafür im Haushalt bereitgestellt waren. Dieses Agieren der Koalition hält DIE LINKE für unverantwortlich. Sie fordert die Landesregierung auf, nicht nur im Hinblick auf den Investitionsbedarf bei den Sportstätten, die vorgelegten Kürzungspläne zurück zu nehmen. Die Landesregierung steht gegenüber dem Sport im Wort.

Hinweisen möchten wir hier auf eine aktuelle „Handreichung zum Umgang mit rechtsextremen Einflüssen im Sport" die der Landessportbund Anfang Februar 2013 herausgegeben und an alle 3.228 Sportvereine in Sachsen-Anhalt versandt hat.
Die Handreichung klärt darüber auf, was Rechtsextremismus ist und wie sich seine Erscheinungsformen im Sport Sachsen-Anhalts äußern. Anhand von Fallbeispielen aus der Vereinspraxis werden darin Handlungsoptionen für alle Beteiligten und Multiplikator/innen im Sport entwickelt und vorgestellt. DIE LINKE dankt dem Landessportbund für sein Engagement für eine demokratische Zivilgesellschaft und empfiehlt diese Lektüre ausdrücklich weiter.
von Gerald Grünert (MdL)

Am 25. Februar stellten auf einem Symposium in Aschersleben das Ministerium für Inneres und Sport Pläne zur Fortentwicklung bestehender Regelungen der Gemeindeordnung, der Landkreisordnung und des Verbandsgemeindegesetzes vor, die zukünftig in einem einheitlichen Kommunalverfassungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt zusammengefasst werden sollen (vgl. Handreichung des Ministeriums).
DIE LINKE begrüßt grundsätzlich diese Absicht, sieht sie in den Kommunen doch den Ausgangspunkt des demokratischen Gemeinwesens. Teilhabe für alle bedeutet für DIE LINKE nicht nur die Gewährleistung der öffentlichen Daseinsvorsorge, sondern auch die Möglichkeit für jede(n), an den kommunalen Entscheidungen mitzuwirken. DIE LINKE will darum die Arbeitsmöglichkeiten der ehrenamtlichen kommunalen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger verbessern, um zu verhindern, dass auch diese Mitwirkungsmöglichkeit durch die eigene soziale Situation beschnitten wird. Ferner gilt es, die direkten Beteiligungsmöglichkeiten auszubauen und Instrumente wie den Bürgerhaushalt im breiteren Umfang anzuwenden. In noch stärkerem Maße muss die Verwaltungsarbeit prozessorientiert auf die Problem- und Lebenslagen der Einwohnerinnen und Einwohner ausgerichtet werden. Andere Bundesländer sind hier deutlich weiter und können Vorbild für Sachsen-Anhalt sein.
Notwendig ist aus Sicht der LINKEN, dass die durch das Innenministerium angestoßene Debatte recht bald auf eine seriöse Grundlage gestellt wird. Wortmeldungen aus der CDU lassen begründete Zweifel daran aufkommen, dass sich der Innenminister mit der Koalitionspartnerin SPD abgestimmt hat. Aus dieser Perspektive erscheinen die Vorschläge mit recht heißer Nadel gestrickt zu sein. Unklar bleibt so, welche Ziele Landesregierung und Koalition gemeinsam verfolgen wollen.
Ziel des bevorstehenden Prozesses muss es aus Sicht der LINKEN sein, bei der Erarbeitung eines einheitlichen Kommunalverfassungsgesetzes die Leistungsfähigkeit der Gemeinden, Städte und Landkreise zu verbessern und zugleich die Teilhabe für alle zu gewährleisten. DIE LINKE wird den bevorstehenden Prozess konstruktiv und mit eigenen Vorschlägen begleiten.

Eigene kommunale Unternehmen bilden die wirtschaftliche Basis der Gemeinden, Städte und Landkreise in Sachsen-Anhalt. Für viele Kommunen sind sie ein wichtiges Standbein zur Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge und zum Erhalt von Arbeitsplätzen in der Region. Aus der finanziellen und unternehmerischen Arbeit der Kommunen erwächst für die wirksame Kontrolle und nachhaltige Steuerung eine besondere Verantwortung, der sich in der kommunalen Praxis sowohl die Verwaltungen als auch die kommunalen Amts- und MandatsträgerInnen stellen müssen.
Für die EntscheidungsträgerInnen in den Kommunen hat das Ministerium für Inneres und Sport in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden und Vertretern des Landesrechnungshofes ein „Handbuch zum Gemeindewirtschaftsrecht“ erstellt (Dezember 2012) und vor kurzem auf seiner Internetseite veröffentlicht (PDF-Download). In ihm werden Zulässigkeitsvoraussetzungen und Grenzen wirtschaftlicher Betätigung von Kommunen erläutert, die Grundsätze privatrechtlicher Unternehmens- und Beteiligungsführung sowie das kommunale Beteiligungsmanagement dargestellt sowie das Prüfungs-, Vergabe- und Beihilferecht näher erklärt.
von Gerald Grünert (MdL)

Laut einer neuen EU-Richtlinie soll die Wasserversorgung in deutschen Städten und Gemeinden privatisiert werden. Am 13. Dezember 2012 informierte der Beitrag „Geheimoperation Wasser: Wie die EU-Kommission Wasser zur Handelsware machen will“ der ARD-Sendung Monitor zu den politischen Hintergründen.
Welche Folgen die geplante Vorschrift für die Kommunen und die Bürgerinnen und Bürger haben könnte, erklärt die Bundestagsabgeordnete Katrin Kunert (MdB) in ihrem Beitrag „Hundertprozentig kommunal, weil‘s richtig ist“. Darin weist sie u.a. darauf hin, dass die vorgesehenen Bestimmungen keine Anwendung finden, wenn die Wasserversorgung direkt von den Kommunen und von kommunalen Zweckverbänden erbracht wird.
Die Unterzeichnung der europäischen Bürgerinitiative „Wasser ist ein Menschenrecht“ ist aus unserer Sicht die richtige Antwort auf die Liberalisierungsbestrebungen der EU-Kommission. Darauf wies Caren Lay (MdB) als verbraucherschutzpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag hin und betonte, dass Wasser „kein Spekulationsobjekt und kein Handelsgegenstand für profitorientierte Unternehmen“ werden darf. „Überall, wo Staat und Kommunen sich aus ihren Aufgaben zurückziehen, werden kurz darauf Klagen über Qualitätsverlust bei steigenden Preisen laut.“

von Swen Knöchel (MdL)
Mit dem beschlossenen Finanzausgleichsgesetz (FAG) bewegen sich Landesregierung und Koalition in die richtige Richtung (Drucksachen 6/1654 und 6/1702). Zu einem nicht geringen Teil setzen sie langjährige Forderungen der LINKEN um, doch bleiben hinsichtlich einer bedarfsgerechten Finanzausstattung noch einige Dinge zu tun.
DIE LINKE hatte mit ihrem Änderungsantrag die Bildung eines Einnahmeverbundes von Land und Kommunen vorgeschlagen, um die bedarfsgerechte Finanzierung der Gemeinden, Städte und Landkreise sicherstellen. Durch diesen Verbund sollen die Kommunen an anfallenden Steuermehreinnahmen des Landes beteiligt werden. In Jahren, in denen das Land niedrige (Steuer)Einnahmen hat, sollten die Kommunen jedoch die finanzielle Mindestausgleichsmasse erhalten. Diese hat die Entwicklung der Aufwendungen, der Aufgaben sowie der kommunalen Leistungsfähigkeit maßgeblich zu berücksichtigen und sollte, wie der Einnahmeverbund, jährlich geprüft und ermittelt werden. Gesetzlich wollte DIE LINKE so gewährleisten, dass das FAG ein lernendes Gesetz wird und jede Kommune ein Mindestmaß an freiwilligen Aufgaben im eigenen Wirkungskreis wahrnehmen kann.
Darüber hinaus schlug DIE LINKE für die kommenden Jahre vor, durch besondere Ergänzungszuweisungen die Nachteile und Mehrbelastungen für die Kommunen abzumildern, die durch Einwohnerrückgang und demografischen Wandel entstehen. Zudem sollten die Mittel der Investitionspauschale steuerkraftabhängig ausgereicht und die Vergabe der Mittel aus dem Ausgleichsstock auf eine verlässliche Grundlage gestellt werden.
Ein Einnahmeverbund wäre aus Sicht der LINKEN dem kommunalen Finanzbedarf besser gerecht geworden als das jetzt beschlossene Gesetz. Nach Feststellung würde die Finanzausgleichsmasse 1.700.000.000 Euro im Haushaltsjahr 2013 betragen (Vgl. FAG-Volumenvergleich).
DIE LINKE wird sich in den kommenden Jahren mit ihren Vorschlägen für den solidarischen Ausgleich der unterschiedlichen Finanzkraft zwischen den Kommunen einsetzen, um die kommunale Handlungsfähigkeit zu stärken und die öffentliche Daseinsvorsorge zu sichern (vgl. FAG-Faltblatt 2013)

von Dr. Helga Paschke (MdL)
Der Landtag beschloss am 13. Dezember 2012 das neue Rettungsdienstgesetz.
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport (Drs. 6/1666) fand bei CDU und SPD eine Mehrheit, der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE (Drs. 6/1697) wurde durch die Koalition abgelehnt. Notwendige Änderungen und fachliche Ergänzungen konnten dadurch nicht im Rettungsdienstgesetz verankert werden. Mehr als fraglich ist, ob das Ziel, mehr Rechtssicherheit zu schaffen, mit den neuen gesetzlichen Regelungen erreicht werden kann.
DIE LINKE setzte sich mit ihrem Änderungsantrag (Drs. 6/1697) u.a. dafür ein, dass mit einer Neufassung in § 12 Abs. 2 die Durchführung des Rettungsdienstes durch die Landkreise und kreisfreien Städte ermöglicht und eine Auftragserteilung an Dritte außerhalb des Konzessionsmodells nicht ausgeschlossen wird. Eine Änderung in § 13 sollte dafür sorgen, dass eine leistungsgerechtere Bezahlung der im Rettungsdienst Tätigen besser ermöglicht werden kann. Zudem sollte im § 17 die gesetzliche Möglichkeit geschaffen werden, dass benachbarte Rettungsdienstbereiche einen gemeinsamen Intensivtransportwagen (ITW) vorhalten können, um die Leistungsfähigkeit des bodengebundenen Verlegungstransportes zu stärken.
Doch eher scheint ein Kamel durchs Nadelöhr zu gehen, als dass sich diese Koalition erlaubt, konstruktive Vorschläge der LINKEN aufzunehmen. Dem Rettungsdienst in Sachsen-Anhalt haben CDU und SPD einen Bärendienst erwiesen. Ob die Haltbarkeitsdauer des Gesetzes bis zum Ende der Legislaturperiode reicht, ist nicht abzusehen.
von Uwe Loos (MdL)
Zur abschließenden Diskussion des Sportfördergesetzes lag dem Landtag der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE (Drs. 6/1695) vor, der in namentlicher Abstimmung nicht die notwendige Zustimmung erzielte. Ein Änderungsantrag von CDU und SPD (Drs. 6/1696) wurde mit der Mehrheit der Koalition gebilligt und die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport (Drs. 6/1663) in der so geänderten Fassung angenommen. Das Sportfördergesetz ist somit beschlossen.
Die Änderungsvorschläge der LINKEN zielten darauf ab, dem Sport im Rahmen der derzeit laufenden Konsolidierungsvereinbarung mehr Verantwortung zu übertragen. Insbesondere sollten die konzeptionellen Stärken des Landessportbundes Sachsen-Anhalt e.V. (LSB) für die Entwicklung des Sportes besser genutzt werden, als dies von CDU und SPD vorgesehen ist. DIE LINKE schlug vor, dem LSB nach einer Übergangszeit die Förderung der Sportstätten, der Projekt- und Vereinsarbeit, der Kreis- und Stadtsportbünde sowie der Landesfachverbände zum 01.01.2014 zu übertragen.
Ferner setzte sich DIE LINKE dafür ein, die Sportentwicklung als Teil der Landesentwicklung zu begreifen und insbesondere den Belangen des Natur- und Umweltschutzes sowie der Raumordnung Rechnung zu tragen. Zudem sollte zukünftig die Nationale Anti-Doping Agentur (NADA) mit einer jährlichen Zuwendung gefördert werden, denn seit mehr als 10 Jahren steht sie im Kampf gegen das Doping für Unabhängigkeit, für Glaubwürdigkeit und für Professionalität.
In Bezug auf die UN-Behindertenrechtkonvention forderte DIE LINKE, dass es in einem noch stärkeren Maß gelingen muss, allen Einwohnern eine sportliche Betätigung zu ermöglichen und den Sport grundsätzlich barrierefrei zu organisieren.
Mehr Selbstbestimmung und eine höhere Eigenverantwortung des Sports hätten dazu dienen können, zielführendes Handeln und sachgerechte Problemlösungen in der Sportförderung zu erzielen.
Die Ergebnisse der Anhörung des Ausschusses für Inneres und Sport (17.10.2012) belegen, dass ein besseres Sportfördergesetz notwendig ist. Nach der Landtagsdebatte muss DIE LINKE feststellen, dass sich die Sportförderung bei CDU und SPD in keinen guten Händen befindet, weil diese Koalition dem Sport den notwendigen Handlungsspielraum massiv einschränkt.
Abschließend möchte ich mich bei all denjenigen bedanken, die mit ihren Vorschlägen und Hinweisen zu Änderungen im Gesetzentwurf, die Veranstaltungen und Diskussionsrunden vorbereitet haben. Wir haben gemeinsam eine gute Arbeit geleistet, leider wurde das durch die Koalitionsfraktionen nicht berücksichtigt.
Wir haben als LINKE bei den Vereinen und Verbänden eine „Sportmarke“ gesetzt, das ist ein Erfolg unserer gemeinsamen Arbeit! Knüpfen wir daran an, Sport frei!

Das Ministerium für Inneres und Sport veröffentlichte zum Ende des vergangenen Jahres ein Handbuch für Ortschaftsräte mit Hinweisen zum Ortschaftsrecht.
Es soll der sinnvollen Anwendung der Ortschaftsverfassung und der Integration der einzelnen Ortsteile in die Gemeinden bzw. in die Städte dienen. Mehr…

Gesetzlich wurde festgelegt, dass in allen Kommunen Sachsen-Anhalts bis zum Stichtag 1. Januar 2013 das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen anzuwenden ist.
Nach Auskunft der Landesregierung wurden weit über 30 Kommunen eine Verlängerung der Frist bis zum 1. Januar 2014 genehmigt. Weil der Umstellungsprozess von der kameralen Haushaltsbewirtschaftung auf das doppische System (Doppik) vielerorts größere Herausforderungen mit sich bringt, hat sich das Ministerium für Inneres und Sport dazu entschieden, dazu einen Leitfaden für Rats- und Kreistagsmitglieder herauszugeben. Von der Internetseite des Innenministeriums kann die Broschüre als PDF-Version herunter geladen werden. Mehr
Unter diesem Motto stand das Treffen der Mitglieder der sachsen-anhaltinischen Enquetekommission „Öffentliche Verwaltung konsequent voranbringen, bürgernah und zukunftsfähig gestalten“ mit Mitgliedern der brandenburgischen Enquetekommission am 10. 10. 2012 im Landtag von Brandenburg.
Die Schwerpunkte des Gespräches waren die Öffentlichkeitsarbeit, die Arbeitsweise der beiden Kommissionen und der Vergleich von ersten Ergebnissen. In Brandenburg begann die Arbeit der Enquetekommission bereits im Mai 2011, sodass bereits ein ausführlicher Zwischenbericht vorliegt. Alle Beteiligten sind sich einig, dass das Gespräch sehr aufschlussreich und interessant war und auch weiterhin ein Austausch zwischen den beiden Bundesländern stattfinden wird.
Dr. Helga Paschke (MdL)
Personalpolitisches Arbeitsgespräch der LINKEN mit Sprecherinnen und Sprechern der Fraktionen DIE LINKE auf Bundes- und Landesebene am 21.05.2012 in Magdeburg.
Nach einer Darstellung der aktuellen Situation in Bund und Ländern zur Personalentwicklung wurden im Ergebnis des Arbeitsgespräches von den TeilnehmerInnen folgende Positionen herausgearbeitet: weiter

Den Kommunen steht das Wasser bis zum Hals. Finanzielle Nöte und eine allgegenwärtige Haushaltskonsolidierung engen die Handlungsspielräume fast überall ein.
Offene Baustellen sind das neue FAG, das Vergabe- und das Rettungsdienstgesetz, die Kinder- und Sportförderung sowie das Schulgesetz. Die damit verbundenen Probleme sind bekannt, doch weiterführende Konzepte lässt die Landesregierung vermissen. Statt seine Hausaufgaben als Innenminister zu erledigen, geht Herr Stahlknecht (CDU) lieber auf Dampfertour. Es ist nur allzu offensichtlich, dass sich viele kommunale Verantwortungsträger im Stich gelassen fühlen, wenn es um die Einführung der Doppik geht. Das Gesetz über ein Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) für die Kommunen Sachsen-Anhalts wurde im März 2006 beschlossen. Nach einer Übergangsphase von 2006 bis 2010 sollten alle Haushalte bis zum 01.01.2011 auf das NKHR umgestellt werden, dieser Termin wurde durch Artikel 6 des Begleitgesetzes zur Gemeindegebietsreform auf 01.01.2013 verlegt. Mehr...
Eva von Angern (MdL, rechtspolitische Sprecherin)
Norwegen - vielen von uns bekannt als das Paradies der Lachse und Meerforellen. Doch sollte man mit dem Aphorismus „Kein Fisch ohne Gräte, kein Mensch ohne Fehler…“ wahrlich keine Werbung für „leckereren Fisch in der Dose“ assoziieren. Im Gegenteil, es handelt sich vielmehr um eine Lebensweisheit norwegischer Herkunft.
Diese Einstellung zu den Menschen und zum Leben konnten die Mitglieder des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung bei den vielen, sehr interessanten Gesprächen im Rahmen einer Ausschussreise im Juni 2012 in Norwegen hautnah erleben.
Mehr...

von Gudrun Tiedge
Zumindest die Fußballfans werden mir zustimmen, wenn ich an dieser Stelle die Behauptung aufstelle, dass der Fußball die beliebteste Sportart in unserem Land ist. Und ich übertreibe sicherlich auch nicht, wenn ich sage, dass der Fußball eindeutig der weltweit populärste Zuschauersport ist. Wie nur wenige andere Disziplinen gehört er damit in fast allen Teilen der Welt zu den absolut attraktivsten und meist besuchten Sportarten. Mehr

Interview mit Dr. Helga Paschke zum Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Evaluation der Kirchenstaatsverträge.
Zur jüngsten Landtagssitzung wagte die Fraktion DIE LINKE einen parlamentarischen Vorstoß auf Überprüfung der Staatsverträge mit den christlichen Kirchen und der jüdischen Gemeinschaft. Den Verlauf der Debatte kann man im Nachhinein als Paradebeispiel bewussten Missverstehens bezeichnen – da taten leider auch einige Medienvertreter ihr Übriges dazu. Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Evaluation der Kirchenstaatsverträge sprach im Plenum die religionspolitische Sprecherin der Fraktion, Dr. Helga Paschke. Im folgenden Interview erklärt sie noch einmal den Inhalt sowie Beweg- und Hintergründe des Antrags. Sozusagen als Beitrag gegen Gerüchte, Unterstellungen und unangebrachte Beißreflexe. Zum Interview

In zahlreichen Kommunen Sachsen-Anhalts schränken seit Ende 2010 hohe Grundwasserstände und Vernässungen die Nutzung von baulichen Anlagen und Grundstücken sowie landwirtschaftlicher, gewerblicher oder industrieller Flächen erheblich ein.
Gleichwohl der dadurch verursachte Schaden gegenwärtig nicht zu beziffern ist, stellt das Land zur Unterstützung der Betroffenen gegenwärtig 30 Millionen Euro zur Verfügung. Richtlinien und Antragsunterlagen findet man dazu hier…

von Dr. Helga Paschke (MdL)
Mit einer Delegation der Linkspartei war die religionspolitische Sprecherin Helga Paschke nach Israel gereist
Noch spürbar beeindruckt erzählt Helga Paschke von den Erlebnissen ihrer ersten Israel-Reise. Vom Besuch der Holocaustgedenkstätte Yad Vashem, von der Tour in die Westbank und die besetzte Stadt Hebron. Vielleicht sind es grade jene beiden Orte, wo der Nahost-Konflikt überhaupt nur greifbar werden kann. Wo man wirklich versteht, warum sich jüdische und palästinensische Menschen scheinbar unversöhnlich gegenüber stehen.
Kurz nach dem Jahreswechsel war die religionspolitische Sprecherin der Linksfraktion zu der siebentägigen Israel-Reise gestartet. Sie war Mitglied einer Delegation der Linkspartei, die eine jüngst geführte Antisemitismusdebatte weder weg- noch schönreden kann. „Es war für uns wichtig, den Konflikt vor Ort zu erleben“, meinte sie. Mehr...
Der Bürgerhaushalt – eine Chance für mehr gesellschaftliche Teilhabe
Linke Kommunalpolitik ist emanzipatorisch darauf gerichtet, jede Entscheidung partnerschaftlich mit der Gesellschaft zu treffen und umzusetzen, wobei wir uns konsequent am Leitbild der Bürgergesellschaft und Bürgerkommune orientieren. Die repräsentative Demokratie wollen wir durch „Direkte Demokratie“, mehr Partizipation und verbesserte Transparenz weiterentwickeln. Als LINKE wenden wir uns mit unserem Verständnis von einer Bürgerkommune gegen die durchaus vorhandene Tendenz, auf diese Weise einen Rückzug des Staates und auch der Kommunalpolitik aus der sozialen Verantwortung zu legitimieren. Unsere Zielvorstellung von einer Bürgerkommune nimmt Staat und Kommunalpolitik nicht aus der Verantwortung, sondern wir wollen die Politik in eine viel weit reichendere Verantwortung gegenüber der Gesellschaft stellen.
DIE LINKE. Sachsen-Anhalt sieht insbesondere in Bürgerhaushalten eine Chance, dass der Kernbereich kommunalpolitischer Entscheidungsprozesse – die Haushaltspolitik – für die gesellschaftliche Teilhabe erschlossen werden kann.
Bürgerhaushalte erfordern, so die bisherigen Erfahrungen, viele kleine Schritte. Die Diskussion unse-rer Vorstellungen und Ziele mit möglichst vielen Menschen ist dabei ein wichtiges Ziel. Ein konkreter Prüfauftrag für die Verwaltung, der alle kommunalpolitischen Gremien in die Prüfung einbezieht, ist eine erste notwendige Maßnahme. Nachfolgende Musteranträge können für die Arbeit der Fraktionen im Stadt- bzw. Gemeinderat ebenso benutzt werden, wie für die politische Arbeit im Kreistag.
Musterantrag für einen Bürgerhaushalt im Stadt- bzw. Gemeinderat
Musterantrag für einen Bürgerhaushalt im Kreistag
Mehr Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Rosa-Luxemburg-Stiftung